Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19   

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https://dejure.org/2020,50698
OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2020 - Verg 35/19 (https://dejure.org/2020,50698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an Haupt- und Nebenangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Angebot für die Montage von Schienenstegdämpfern; Nichterfüllung einer Rügeobliegenheit; Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabenachprüfungsinstanzen dürfen keinen wissenschaftlichen Streit entscheiden! (VPR 2021, 145)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 23.09.2019 - VK 2-66/19

    Antragsbefugnis bei technischen Zulassungsverfahren; kein Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23.09.2019 (VK 2 - 66/19) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag mit Beschluss vom 23.09.2019 (Az. VK 2 - 66/19) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Festlegung der technischen Lieferbedingungen vom Leistungsbestimmungsrecht der Antragsgegnerin gedeckt sei.

    Die Antragstellerin hat zunächst beantragt, 1. Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 23.09.2019, Aktenzeichen VK 2 - 66/19, wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. September 2019 (VK 2 - 66/19) wird zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Das dafür erforderliche besondere Feststellungsinteresse (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19) liegt vor.

    Dieses rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 01.07.2020 - VII-Verg 28/19 - und vom 07.08.2019 - VII-Verg 9/19, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 310/93

    Klagbarkeit von Ansprüchen aus der KZVKS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Viel spricht dafür, dass es sich bei dieser Übereinkunft ("T. beauftragt ein(en) Gutachter/Prüfinstitut mit dem Ziel der Nachweiserbringung der akustischen Wirksamkeit SSA auf Basis DBS 918 291") um ein sogenanntes Stillhalteabkommen (pactum de non petendo) mit der Folge gehandelt hat, dass der darin liegende befristete Verzicht auf die Geltendmachung der in der Verwendung des DBS liegenden vermeintlichen Vergaberechtsverstöße bereits zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führt (vgl. auch BGH, Urteil vom 26.10.1994 - IV ZR 310/93, zitiert nach juris, Tz. 37).
  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.11.2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27.02.1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11.11.2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27.02.1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - Verg 35/19
    In einem solchen Fall können nicht die Vergabenachprüfungsinstanzen den wissenschaftlichen Streit entscheiden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, zitiert nach juris, Tz. 20), sondern haben den Entscheidungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers zu akzeptieren, der sich - wie hier - im Rahmen der Bestimmung seines Beschaffungsbedarfs durch die Formulierung von Mindestanforderungen an Nebenangebote einer der möglichen Sichtweisen angeschlossen hat.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68).

  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Das Feststellungsinteresse ist mit der Umstellung der ursprünglichen Anträge auf den Feststellungsantrag explizit zu begründen (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 25.11.2020 - Verg 35/19 - Beschl.v. 24.03.2021 - Verg 10/20 - Beschl.v. 30.06.2021 - Verg 43/20 -).
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