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   OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 25/15   

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https://dejure.org/2016,2294
OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - I-20 U 25/15 (https://dejure.org/2016,2294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verantwortlichkeit für Lebensmittelkennzeichnung richtet sich nach LebensmittelinformationsVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände, wobei auch das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung anderer Verstöße gehört (BGH, GRUR 2012, 730 Rnrn. 14, 15 - Bauheizgerät).

    Eine i. S. des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchliche Abmahnung ist nicht berechtigt i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 13 - Bauheizgerät).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).

    Das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin stellt sich von daher auch als sittenwidrige und deshalb verbotene Handlung dar, die nicht hingenommen werden kann, damit ein konkurrierendes Unternehmen seine wettbewerblichen Interessen besser verfolgen kann (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

    Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalem Recht vor (vgl. EuGH, EuZW 2015, 707 Rnrn. 79 ff - Abcur/Apoteket Farmáci; ECLI:EU:C: 2015: 481; s. a. allgemein BGH, WRP 2015, 1464 Rn. 29).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Derjenige, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr. 11 UWG zu Grunde liegenden Norm ist, kann schon nach den im allgemeinen nationalen Deliktsrecht und im Lauterkeitsrecht entsprechend geltenden strafrechtlichen Bestimmungen allenfalls als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) haften (BGH, GRUR 2015, 1025 Rnrn. 15, 16 - TV-Wartezimmer).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, GRUR 2011, 169 Rn. 18 - Lotterien und Casinospiele).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Sie ist daher auf Grund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (BGH, MMR 2012, 664 Rn. 24).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15
    Für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung sprechen eine Abmahntätigkeit, die in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, die Verfolgung des Ziels, den Gegner mit möglichst hohen Prozesskosten zu belasten, und das systematische Verlangen überhöhter Abmahngebühren oder Vertragsstrafen (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Nürnberg, 07.02.2017 - 3 U 1537/16

    "Weidemilch" muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen

    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalen Recht vor (vgl. BGH Urteil vom 02.02.2012, Az.: IZR 45/13 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II, Rn. 23 zu § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 25/15, Rn. 24 jeweils juris).
  • OLG Nürnberg, 21.02.2017 - 3 U 1830/16

    Unzulässige Beschriftung eines Fruchtsaftgetränks

    Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalen Recht vor (vgl. BGH Urteil vom 02.12.2015 a.a.O. Rn. 23 zu § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG; OLG Düsseldorf Urteil vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 25/15, Rn. 24 - jeweils juris).
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