Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - II-2 UF 135/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Verfahrensgang
- AG Duisburg, 19.08.2013 - 56 F 67/09
- OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - II-2 UF 135/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1201
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89
Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
Dass gesetzliche Rentenansprüche im Falle einer Beitragserstattung vor Durchführung des Versorgungsausgleichs erlöschen und nur zum Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof zum alten, bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bereits entschieden (FamRZ 1995, 31; 1992, 45).Zudem sprechen aber auch die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum alten Versorgungsausgleichsrecht (FamRZ 1992, 45; 1995, 31) dafür, dass die Anordnung einer Beitragszahlung in Fällen wie dem vorliegenden nicht in Betracht kommt, ebenso aber auch die Vorschrift des § 29 VersAusglG.
- BGH, 19.10.1994 - XII ZB 158/93
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erstattung von Beiträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
Dass gesetzliche Rentenansprüche im Falle einer Beitragserstattung vor Durchführung des Versorgungsausgleichs erlöschen und nur zum Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof zum alten, bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bereits entschieden (FamRZ 1995, 31; 1992, 45).Zudem sprechen aber auch die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum alten Versorgungsausgleichsrecht (FamRZ 1992, 45; 1995, 31) dafür, dass die Anordnung einer Beitragszahlung in Fällen wie dem vorliegenden nicht in Betracht kommt, ebenso aber auch die Vorschrift des § 29 VersAusglG.
- BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Lebensversicherungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. nur FamRZ 2011, 1931), können nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden.Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).
- OLG Hamm, 28.08.2012 - 14 UF 149/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Kapitallebensversicherungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).Demgegenüber weist allerdings das OLG Hamm (FamRZ 2013, 303) zu Recht darauf hin, dass diese Vorschrift, auch wenn es in ihr nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt ist, zur Voraussetzung hat, dass das Anrecht grundsätzlich, also gemäß § 2 VersAusglG, ausgleichsfähig ist.
- BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).