Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - II-2 UF 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29101
OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - II-2 UF 135/13 (https://dejure.org/2014,29101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2014 - II-2 UF 135/13 (https://dejure.org/2014,29101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - II-2 UF 135/13 (https://dejure.org/2014,29101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89

    Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
    Dass gesetzliche Rentenansprüche im Falle einer Beitragserstattung vor Durchführung des Versorgungsausgleichs erlöschen und nur zum Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof zum alten, bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bereits entschieden (FamRZ 1995, 31; 1992, 45).

    Zudem sprechen aber auch die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum alten Versorgungsausgleichsrecht (FamRZ 1992, 45; 1995, 31) dafür, dass die Anordnung einer Beitragszahlung in Fällen wie dem vorliegenden nicht in Betracht kommt, ebenso aber auch die Vorschrift des § 29 VersAusglG.

  • BGH, 19.10.1994 - XII ZB 158/93

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
    Dass gesetzliche Rentenansprüche im Falle einer Beitragserstattung vor Durchführung des Versorgungsausgleichs erlöschen und nur zum Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs noch vorhandene Versorgungsanrechte in den Ausgleich einbezogen werden dürfen, hat der Bundesgerichtshof zum alten, bis zum 31.08.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bereits entschieden (FamRZ 1995, 31; 1992, 45).

    Zudem sprechen aber auch die vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum alten Versorgungsausgleichsrecht (FamRZ 1992, 45; 1995, 31) dafür, dass die Anordnung einer Beitragszahlung in Fällen wie dem vorliegenden nicht in Betracht kommt, ebenso aber auch die Vorschrift des § 29 VersAusglG.

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Lebensversicherungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat (vgl. nur FamRZ 2011, 1931), können nur die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung noch dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte in diesen einbezogen werden.

    Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).

  • OLG Hamm, 28.08.2012 - 14 UF 149/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Kapitallebensversicherungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
    Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).

    Demgegenüber weist allerdings das OLG Hamm (FamRZ 2013, 303) zu Recht darauf hin, dass diese Vorschrift, auch wenn es in ihr nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt ist, zur Voraussetzung hat, dass das Anrecht grundsätzlich, also gemäß § 2 VersAusglG, ausgleichsfähig ist.

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2014 - 2 UF 135/13
    Dass ein Anrecht auf diese Weise dem Versorgungsausgleich, solange nicht rechtskräftig über ihn entschieden ist, entzogen werden kann, ergibt sich aus den vorzitierten Entscheidung und entspricht auch aktuell der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur FamRZ 2012, 1039; FamRZ 2011, 1931, ebenso OLG Hamm NJW 2013, 547).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht