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   OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - VI-U (Kart) 43/13   

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https://dejure.org/2014,4958
OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - VI-U (Kart) 43/13 (https://dejure.org/2014,4958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2014 - VI-U (Kart) 43/13 (https://dejure.org/2014,4958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2014 - VI-U (Kart) 43/13 (https://dejure.org/2014,4958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtswidrige Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und die Amtshaftung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Milliarden-Klage abgewiesen - Kein Schadensersatz wegen zu Unrecht untersagter Fusion

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundeskartellamt erfolgreich gegen GN Store Nord

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Amtshaftungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Untersagungsverfügung in einem Kartellverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden abgewiesen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 26.03.2014)

    Geplatzte Übernahme von Hörgeräte-Hersteller: Gericht weist Milliarden-Klage gegen Kartellamt ab

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.03.2014)

    Bundeskartellamt entgeht milliardenschwerer Klage

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung für rechtswidrige Eingriffe der Kartellbehörden

  • De-legibus-Blog (Anmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Richter Kühnen möchte nicht mit Dreck beworfen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Ist dies der Fall, so sind die Gerichte berechtigt und verpflichtet, den Prozessstoff auch unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen (BGHZ 136, 182 Rn. 14).

    Ein voller Schadensausgleich, einschließlich des entgangenen Gewinns findet nicht statt (BGHZ 136, 182 Rn. 16).

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Bei einem Verfahren auf höchster Ebene ist anders als bei "Alltagsgeschäften" sonstiger staatlicher Genehmigungsbehörden eine besonders gründliche Prüfung möglich und zu verlangen (BGHZ 134, 268-304, Rn. 23; OLG München NJW 2007, 1005-1010, Rn. 93).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zur Amtshaftung von Bediensteten einer Fachbehörde - so die atomrechtliche Anlagegenehmigung durch eine oberste Landesbehörde (BGH WM 1997, 375 Rn. 23) - hat der Bundegerichtshof die Entscheidung aus dem Jahr 1969 weder bestätigt noch zitiert.

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Dass wesentlicher Binnenwettbewerb aber nicht schon dann ausgeschlossen ist, wenn Strukturmerkmale eine enge Reaktionsverbundenheit erwarten lassen, sondern vielmehr erforderlich ist, dass auch tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb zwischen ihnen stattfindet, hat der Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 11.11.2008 (BGH NJW-RR 2009, 264 ff. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ) und anschließend in der hier in Rede stehenden Entscheidung ausgeführt (BGH WuW/E DE-R 2905 ff., Rn. 72 - Phonak/GN Store ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221).
  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66

    Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1969 ausgeführt, dass regelmäßig im Falle einer objektiv unrichtigen Maßnahme einer Fachbehörde, bei der die erforderliche Fachkunde vorauszusetzen ist, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass die unrichtige Maßnahme auf ein Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH VersR 1969, 539-542, Rn. 26; ebenso OLG Düsseldorf VersR 1976, 1180 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH).
  • LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Februar 2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az.: 5 O 86/12) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Für das Verschulden des Amtsträgers gilt aber nur dann die in der jeweiligen Vorschrift bestimmte Vermutung, wenn durch die Amtspflichtverletzung der gesetzliche Tatbestand dieser Vorschrift verwirklicht worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1500-1502, Rn. 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Die Verneinung eines Schuldvorwurfs setzt demnach voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGHZ 119, 365-372, Rn. 17; BGH NJW 2003, 3693-3698, Rn. 39).
  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Bei einem Verfahren auf höchster Ebene ist anders als bei "Alltagsgeschäften" sonstiger staatlicher Genehmigungsbehörden eine besonders gründliche Prüfung möglich und zu verlangen (BGHZ 134, 268-304, Rn. 23; OLG München NJW 2007, 1005-1010, Rn. 93).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
    Die Verneinung eines Schuldvorwurfs setzt demnach voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGHZ 119, 365-372, Rn. 17; BGH NJW 2003, 3693-3698, Rn. 39).
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