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   OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - I-3 Wx 271/07   

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https://dejure.org/2008,2864
OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - I-3 Wx 271/07 (https://dejure.org/2008,2864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2008 - I-3 Wx 271/07 (https://dejure.org/2008,2864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07 (https://dejure.org/2008,2864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Wohnungseigentümern von ihrem Stimmrecht; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung im Rahmen einer Beschlussregelung; Folgen der Durchführung kostenintensiver Maßnahmen aufgrund ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 25 Abs. 5
    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträglich nichtiger Beschluss: Kostenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz trotz nichtigem Eigentümerbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung für vom Eigentümer durchgeführte Fenstersanierung? (IMR 2008, 246)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3227
  • NZM 2008, 736
  • ZMR 2008, 732
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
    Weiterhin stehe den Sondereigentümern, welche ihre Fenster auf eigene Kosten saniert haben, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die notwendige Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster zu, wenn sie die Erneuerung in der Annahme einer eigenen Kostenverpflichtung veranlasst haben, diese tatsächlich aber die Gemeinschaft treffe (OLG Hamburg, NZM 2002, 872).

    Jedenfalls kommt ein Anspruch auf Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) in Betracht (OLG Hamburg NZM 2002, 872; Niedenführ/Schulze a.a.O.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 (NZM 2000, 1184) fand am 27. September 2005 eine außerordentliche Eigentümerversammlung statt, in deren Niederschrift es wie folgt heißt:.

    Aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 20. September 2000 (NZM 2000, 1184 ff. = BGH NJW 2000, 3500) sei davon auszugehen, dass der Beschluss der Gemeinschaft aus dem Jahre 1983 mangels Beschlusskompetenz nichtig sei.

  • AG Neuss, 09.11.2001 - 27c II 205/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
    Ein Beschluss, diesen Wohnungseigentümern die Instandsetzungskosten aus der Instandhaltungsrücklage zu erstatten, entspricht daher prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (Niedenführ/Schulze a.a.O.; AG Neuss NZM 2002, 31).
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 15 W 502/97

    Sondereigentumsfähigkeit von Pkw-Abstellplätzen auf nichtüberdachtem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
    Eine hiervon abweichende Kostenvereinbarung z. B. in der Teilungserklärung sei nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG grundsätzlich möglich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 516; BayObLG, NJW in Mietrecht 1996, 231).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
    Eine Ungleichbehandlung dahingehend, die Eigentümer, die aufgrund des Beschlusses aus dem Jahre 1983 die Kosten für die Sanierung der Fenster vollständig selbst getragen haben, nunmehr über ihre Beiträge zu den Gemeinschaftskosten zusätzlich die Sanierung der Fenster anderer Wohnungseigentümer mittragen lassen zu müssen, sei nicht hinnehmbar und führe, wenn man die Gesamtheit der für die Tragung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten innerhalb der Gemeinschaft geltenden Regelung ins Auge fasse, zu einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke (OLG Hamm, ZWE 2007, 135).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Habe der Wohnungseigentümer die Fenster aufgrund eines nichtigen Beschlusses auf eigene Kosten durchgeführt, stehe ihm ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB) zu (OLG Düsseldorf, NJW 2008, 3227, 3228; BeckOK/Gehrlein, BGB [1.5.2019], § 683 Rn. 4; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 100; Wenzel, ZWE 2001, 226, 235; vgl. auch Rampp, NZM 2017, 625, 626).
  • LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13

    Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung

    Damit bleibt festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung Übergangsregelungen, die der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2000 Rechnung tragen, unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen können, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der notwendigen Gleichbehandlung der einzelnen Wohnungseigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber früher getroffenen gemeinschaftlichen Regelungen (OLG Düsseldorf ZMR 2008, 732, zitiert bei juris Rd.-Nr. 44; OLG Hamm, ZWE 2007, 135 ff.).

    So kommt es etwa in Betracht, lediglich den Mindestaufwand zu erstatten (OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732, wobei dort für die im Raume stehenden Aufwendungen zwischen 1.000,00 EUR und 8.700,00 EUR zur Abgeltung durchgehend ein Betrag von 1.000,00 EUR gewährt worden war).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

    Die Eigentümerbeschlüsse aus dem Jahr 1990 waren nach der rechtlich einwandfreien Beurteilung der Vorinstanzen nichtig (vgl. Wenzel ZWE 2001, 226, 235; s. a. Senat WuM 2008, 368).

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

    Insofern könnten Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07, 3 Wx 271/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08 -, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 2008, 3227; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB begründet sein (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).

    Ein Beschluss, den Wohnungseigentümern, die aufgrund der nichtigen Beschlussfassung aus dem Jahre 1997 die Fenster-, Türanlagen auf eigene Kosten erneuert haben, im Wege eines Vergleichsangebots die Instandsetzungskosten anteilig aus Mitteln der Gemeinschaft zu erstatten, entspricht daher jedenfalls prinzipiell ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07-, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08 -, juris; AG Neuss NZM 2002, 31).

    Wäre jedem Wohnungseigentümer allein ein Pauschalbetrag - ausgerichtet an dem minimalsten Kostenaufwand - zum Ausgleich angeboten worden, was nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2008 ebenfalls nicht zu beanstanden wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07, juris), wäre den tatsächlich verauslagten Kosten noch weniger Gewicht beigemessen worden.

  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten

    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14

    Fensteraustausch auf eigene Kosten?

    Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).
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