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   OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - I-12 W 3/21   

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https://dejure.org/2021,22495
OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - I-12 W 3/21 (https://dejure.org/2021,22495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2021 - I-12 W 3/21 (https://dejure.org/2021,22495)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - I-12 W 3/21 (https://dejure.org/2021,22495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Auch der Schuldner selbst kann Rechtsnachfolger im anfechtbaren Erwerb werden. Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein ...

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH Bewilligung einer Löschung im Grundbuch Begriff des Sonderrechtsnachfolgers im Insolvenzrecht Anfechtbar begründetes Mitbenutzungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsnachfolge des Schuldners bei Übertragung von Miteigentum und Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldnerin als Rechtsnachfolgerin ihres eigenen Miteigentumsanteils (IVR 2022, 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1719
  • NZI 2021, 730
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 50/12

    Anfechtung außerhalb des Konkurses: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Die Übertragung des Miteigentumsanteils stellte kein inkongruentes Deckungsgeschäft dar, weil der Beklagte zu 1) hierdurch nur das erlangt hat, was ihm aufgrund des notariellen Vertrages vom 19.03.2012 zustand (vgl. BGH, Urt. v. 10.07.2014 - IX ZR 50/12, Rn. 13, juris zu § 3 Abs. 1 AnfG).

    Denn die Überlassung des Mitbenutzungsrechts an Dritte wurde nicht gestattet, so dass die Zwangsvollstreckung in das Mitbenutzungsrecht gemäß § 857 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.04.2015 - IX ZR 68/14, Rn. 17; v. 10.07.2014 - IX ZR 50/12, Rn. 8, 15 juris, jeweils zu § 1 AnfG und einem Wohnungsrecht).

    Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner in erster Linie sich selbst oder ihm nahestehende Personen begünstigen will (vgl. BGH, Urt. v. 10.07.2014 - IX ZR 50/12, Rn. 15, juris zu § 3 Abs. 1 AnfG).

  • BGH, 06.07.2017 - IX ZR 178/16

    Insolvenzanfechtung: Schluss des Gläubigers auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Für die zur Prüfung der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung erforderliche Gesamtwürdigung aller Umstände (s. nur BGH, Urt. v. 06.07.2017 - IX ZR 178/16, Rn. 12, juris m.w.N.) bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zu 2) vorliegend keiner Beweisaufnahme, sondern es genügte bereits die Bewertung des unstreitigen Vortrags.

    Dieser Umstand gestattet für sich genommen den Rückschluss auf eine Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.2017 - IX ZR 178/16, Rn. 10, juris m.w.N.).

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Jedoch ergibt sich bei der gebotenen Betrachtung des gesamten rechtsgeschäftlichen Vorgangs, der sich aus dem schuldrechtlichen Verpflichtungs- und dinglichen Erfüllungsgeschäft zusammensetzt, eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung zugunsten eines nahen Angehörigen der Schuldnerin (zum Indiz der unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung vgl. MüKoInsO/Kayser/Freudenberg, a.a.O., § 133 Rn. 32 m.w.N.; zur indiziellen Bedeutung des Näheverhältnisses BGH, Urt. v. 16.04.2015 - IX ZR 68/14, Rn. 20, juris zu § 3 Abs. 1 AnfG).

    Denn die Überlassung des Mitbenutzungsrechts an Dritte wurde nicht gestattet, so dass die Zwangsvollstreckung in das Mitbenutzungsrecht gemäß § 857 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.04.2015 - IX ZR 68/14, Rn. 17; v. 10.07.2014 - IX ZR 50/12, Rn. 8, 15 juris, jeweils zu § 1 AnfG und einem Wohnungsrecht).

  • BGH, 10.01.2002 - IX ZR 61/99

    Insolvenzrechtliche Anfechtung gegenüber Einzelrechtsnachfolgern des ersten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Durch die Einräumung des Mitbenutzungsrechts bestand der infolge der Übertragung des Miteigentumsanteils entstandene gläubigerbenachteiligende Zustand fort (zu diesem Erfordernis MüKoInsO/Kirchhof/Piekenbrock, a.a.O., § 145 Rn. 27; Kayser/Thole, a.a.O., § 145 Rn. 9; vgl. BGH, Urt. v. 10.01.2002 - IX ZR 61/99, Rn. 35, juris).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Der einzig ersichtliche, allein auf die Interessen der Eheleute gerichtete Zweck des Übertragungsvertrages, das Hausgrundstück als gemeinsamen Wohnsitz zu erhalten und dem Zugriff der Gläubiger der Beklagten zu 2) dauerhaft zu entziehen, bildet ein Indiz dafür, dass ihm der Benachteiligungsvorsatz der Schuldnerin bekannt war (vgl. zu einer unüblichen Vertragsgestaltung als Indiz für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis BGH, Versäumnisurt. v. 18.12.2008 - IX ZR 79/07, Rn. 19, juris).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Da sie in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hausgrundstück unternehmerisch tätig war, musste er auch mit gegenwärtigen oder zukünftigen Gläubigern rechnen (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2016 - IX ZR 84/13, Rn. 18, juris).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Sonderrechtsnachfolge im Sinne der Vorschrift setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein neues, beschränktes Recht geschaffen oder eine besondere Befugnis abgezweigt wird (vgl. BFH, Urt. v. 30.03.2010 - VII R 22/09, Rn. 21; BGH, Teilurt. v. 03.05.2007 - IX ZR 16/06, Rn. 33, juris zu § 15 Abs. 2 AnfG; BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94, Rn. 12 f.; v. 05.02.1987 - IX ZR 161/85, Rn. 19, juris zu § 11 Abs. 2 AnfG a.F.; MüKoInsO/Kirchhof/Piekenbrock, 4. Aufl. 2019, § 145 Rn. 23; HambKomm-Rogge/Leptien, InsO, 8. Aufl. 2021, § 145 Rn. 12; HK Kayser/Thole, InsO, 10. Aufl. 2020, § 145 Rn. 5, 7-9; Uhlenbruck/Hirte/Borries, 15. Aufl. 2019, InsO § 145 Rn. 18, 20).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15

    Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Eine wertausschöpfende Belastung, die eine Gläubigerbenachteiligung ausschließen könnte (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.2016 - IX ZR 153/15, Rn. 19 ff., juris m.w.N.), ist auch unter Zugrundelegung des Vortrags der Beklagten zu 2), dass der Grundbesitz im Zeitpunkt der Übertragung einen Wert von allenfalls 250.000 EUR hatte, angesichts der gleichzeitig valutierenden Belastung i.H. von nur 21.496,97 EUR nicht ersichtlich.
  • BGH, 30.04.2020 - IX ZR 162/16

    Benachteiligung der Gläubigergesamtheit bei Mietzahlungen an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (st. Rspr., BGH, Urt. v. 30.04.2020 - IX ZR 162/16, Rn. 52, juris).
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09

    Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2021 - 12 W 3/21
    Sonderrechtsnachfolge im Sinne der Vorschrift setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein neues, beschränktes Recht geschaffen oder eine besondere Befugnis abgezweigt wird (vgl. BFH, Urt. v. 30.03.2010 - VII R 22/09, Rn. 21; BGH, Teilurt. v. 03.05.2007 - IX ZR 16/06, Rn. 33, juris zu § 15 Abs. 2 AnfG; BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94, Rn. 12 f.; v. 05.02.1987 - IX ZR 161/85, Rn. 19, juris zu § 11 Abs. 2 AnfG a.F.; MüKoInsO/Kirchhof/Piekenbrock, 4. Aufl. 2019, § 145 Rn. 23; HambKomm-Rogge/Leptien, InsO, 8. Aufl. 2021, § 145 Rn. 12; HK Kayser/Thole, InsO, 10. Aufl. 2020, § 145 Rn. 5, 7-9; Uhlenbruck/Hirte/Borries, 15. Aufl. 2019, InsO § 145 Rn. 18, 20).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

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