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   OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - I-3 Wx 214/16   

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https://dejure.org/2018,22797
OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - I-3 Wx 214/16 (https://dejure.org/2018,22797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2018 - I-3 Wx 214/16 (https://dejure.org/2018,22797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - I-3 Wx 214/16 (https://dejure.org/2018,22797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig in Deutschland aufhaltenden, in Deutschland verstorbenen Erblassers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 25
    Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig in Deutschland aufhaltenden, in Deutschland verstorbenen Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 277
  • FamRZ 2018, 1783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
    An die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1993, 2047).

    Vielmehr ist es auch möglich, dass eine Person ihren bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, ohne einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen (vgl. BGH NJW 1993, 2047; Ludwig, in: jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, Art. 14 EGBGB Rn. 60).

  • AG Düsseldorf, 29.04.2016 - 92 VI 802/15

    Verstärkung der erbrechtlichen Stellung des Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
    Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 - Az. 92 VI 802/15- wird aufgehoben.
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 25 WF 25/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
    (vgl. Mörsdorf, in: BeckOK BGB, Stand 15. Juni 2017, Art. 14 EGBGB Rn. 39; OLG Köln FamRZ 1998, 1590).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
    Bei dieser Ermessensausübung sind sämtliche Umstände des Einzelfalles heranzuziehen; berücksichtigt werden kann in diesem Rahmen auch das Obsiegen und Unterliegen, jedoch ohne Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses (BGH NJW-RR 2016, 200 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16
    Das nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Januar 2016 in Sachen I-3 Wx 20/15 mit näherer Begründung) sodann maßgebliche, mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse der Beschwerdeführerin beläuft sich auf 1/4 des Nachlasses.
  • OLG Frankfurt, 14.09.2020 - 21 W 59/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Art. 21 EuErbVO - deutsch-chinesischer Erbfall

    Davon abweichende Schlussfolgerungen ergeben sich auch nicht aus der von der Beteiligten zu 1) als vergleichbar angesehenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.08.2018 (3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783 und juris).
  • OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21

    Testamentsauslegung hinsichtlich der Einsetzung der "Erben"; Anwendbarkeit

    Die besuchsweisen Aufenthalte des Erblassers in Thailand für jeweils etwa drei Wochen begründeten keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, sondern hatten objektiv einen eher flüchtigen Charakter; der Erblasser blieb seinem Herkunftsbereich verhaftet (vgl. AG Leverkusen, Urteil v. 22.12.2005, 34 WF 257/03, FamRZ 2006, 1384: Feststellung des Ehewirkungsstatuts einer deutsch-kubanischen Ehe, keine Erheblichkeit des kurzen gemeinsamen Aufenthalts und des Orts der Eheschließung in Kuba, in juris Rz. 9) und traf auch nicht etwa Vorkehrungen für eine Übersiedlung nach Thailand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Güterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, zur Abgrenzung zwischen vorläufigem und auf Dauer angelegtem Aufenthalt im Ausland, in juris Rz. 37).

    So reiste er nach Thailand stets mit einem befristeten Visum, bemühte sich nicht um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, was ihm - im Gegensatz zur Beteiligten zu 3) im Hinblick auf Deutschland - möglich gewesen wäre, oder um eine sprachliche Eingliederung (vgl. hierzu auch Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783, Feststellung des Ehegüterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, Kontakte des deutschen Partners zur chinesischen Partnerin jeweils mit "Business-/Tourist-Visa", Deutsch-Unterricht der Partnerin, keine berufliche Zukunft des Partners in China, in juris Rz. 26 ff.).

    Darauf, dass eine solche Planung selbst dann für die Bestimmung der relativ engsten Verbindung an einen Staat maßgeblich sein kann, wenn sich die Planungen nicht verwirklichen lassen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 06.02.1998, 25 WF 25/98, FamRZ 1998, 1590, in juris Rz. 3; Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 79a m.w.N.), kommt es nicht an, weil die Ehegatten ab dem 01.04.2011 einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, am Wohnsitz des Erblassers, begründeten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Ehegüterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, keine Anhaltspunkte für den Willen des deutschen Ehemannes, sich dauerhaft sozial und wirtschaftlich in China zu integrieren, und spätere Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland, in juris Rz. 34, 37).

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