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   OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22   

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https://dejure.org/2022,28549
OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22 (https://dejure.org/2022,28549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2022 - 7 StS 2/22 (https://dejure.org/2022,28549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 7 StS 2/22 (https://dejure.org/2022,28549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 171, § 235 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1,; §§ ... 52, 53 StGB, § 1 Abs. 1, § 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a KrWaffKontrG i.V.m. Teil B Abschnitt V Nr. 29 lit. c der Kriegswaffenliste

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, schwerer Entziehung Minderjähriger, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, begangen im Rahmen der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Der überwiegend im Irak und in Syrien aktive IS ist sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009, 3 StR 552/08, juris, Rn. 123) als auch auf der Grundlage der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung (vgl. § 2 Abs. 1, 3 StGB), die im Hinblick auf die Organisationsstruktur und die Willensbildung geringere Anforderungen stellt und den Begriff dadurch ausgeweitet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, juris, Rn. 27), eine terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet hingegen aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, juris, Rn. 28).

    Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die betreffende Handlung objektiv in einem besonders deutlichen Widerspruch zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Erziehung steht und subjektiv, gemessen an den Möglichkeiten des Täters, ein erhöhtes Maß an Verantwortungslosigkeit erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 43).

    Hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Bewertung der Taten geht der Senat von folgenden Erwägungen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 47-51 und 53):.

  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Der Aufenthalt der Angeklagten in der Zeit vom 12. Januar 2019 bis zum 6. Oktober 2021 in den auf syrischem Staatsgebiet gelegenen Flüchtlingslagern al-Haul und Roj ist nicht nach § 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 StGB auf die Freiheitsstrafe anzurechnen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021, AK 44/21, juris).

    Bei der Internierung der Angeklagten handelt es sich auch nicht um eine Freiheitsentziehung im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - AK 44/21 -, juris).

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Die Lageraufenthalte waren nicht auf ein in- oder ausländisches Strafverfahren wegen der der Angeklagten angelasteten Straftat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" zurückzuführen (vgl. zu den Voraussetzungen der Anrechnung - entsprechend für die Abschiebehaft - BGH, Beschluss vom 5. August 2020, 3 StR 231/20, juris; Urteil vom 1. Juli 2021, 3 StR 473/20, juris).

    Der Aufenthalt in den Lagern war auch nicht durch Handlungen deutscher Behörden veranlasst worden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. August 2020, 3 StR 231/20, juris).

  • RG, 28.01.1887 - 3310/86

    1. Kann es als eine Entziehung im Sinne des §. 235 St.G.B.'s angesehen werden,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    § 235 StGB ist ein Dauerdelikt (vgl. RG, Urteil vom 28. Januar 1887, 3310/86, RGSt 15, 340, 341; Wieck-Noodt in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 235, Rn. 10); es ist mit der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustands der Entziehung des Minderjährigen vollendet und erst dann beendet, wenn der rechtswidrige Zustand nicht mehr andauert (Wieck-Noodt, a.a.O., Rn. 101).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Im Hinblick auf die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung kann offenbleiben, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts unmittelbar aus § 129b Abs. 1 S. 2 Var. 2 StGB ergibt, weil die Angeklagte Deutsche ist (siehe dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016, AK 52/16, juris, Rn. 33 ff.).
  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Ein Dauerdelikt wie § 235 StGB verbindet andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft und in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung Ausdruck findet, nicht deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007, 3 StR 320/07, juris, Rn. 6).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Die Lageraufenthalte waren nicht auf ein in- oder ausländisches Strafverfahren wegen der der Angeklagten angelasteten Straftat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" zurückzuführen (vgl. zu den Voraussetzungen der Anrechnung - entsprechend für die Abschiebehaft - BGH, Beschluss vom 5. August 2020, 3 StR 231/20, juris; Urteil vom 1. Juli 2021, 3 StR 473/20, juris).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Sie steht deshalb zu den übrigen Gesetzesverstößen ebenso in Tatmehrheit wie die Gesamtheit der daneben verwirklichten, keinen anderen Straftatbestand erfüllenden mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte der Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015, 3 StR 537/14, juris, Rn. 23 ff.).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Die mitgliedschaftliche Beteiligung setzt nach wie vor eine gewisse, einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019, AK 49/19, juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
    Dass sich die Tätigkeit vornehmlich auf eine solche im Rahmen der Haushaltsführung beschränkt, steht einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. Gericke/Moldenhauer, NStZ-RR 2020, 329; BGH, Beschluss vom 21. April 2022, AK 14/22, juris Rn. 35; BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020, AK 14/20, juris, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 10/18 juris, Rn. 17).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 10/18

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

  • BGH, 30.06.2020 - AK 14/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

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