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   OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184 - 185/02, 2 Ws 184/02, 2 Ws 185/02   

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https://dejure.org/2002,4019
OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184 - 185/02, 2 Ws 184/02, 2 Ws 185/02 (https://dejure.org/2002,4019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 Ws 184 - 185/02, 2 Ws 184/02, 2 Ws 185/02 (https://dejure.org/2002,4019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2 Ws 184 - 185/02, 2 Ws 184/02, 2 Ws 185/02 (https://dejure.org/2002,4019)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Berufspflichten eines Steuerberaters durch verbotswidrige Werbung; Verdrängung aus einem Auftrag durch unlautere Methoden; Berufswidrigkeit einer Maßnahme

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Berufspflichten eines Steuerberaters durch verbotswidrige Werbung; Verdrängung aus einem Auftrag durch unlautere Methoden; Berufswidrigkeit einer Maßnahme

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 25
  • AnwBl 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Ebenso wie § 43 b BRAO eröffnet § 57 a StBerG nicht etwa eine ansonsten nicht bestehende Werbemöglichkeit, sondern konkretisiert lediglich die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit (BGH NJW 2001, 2087, 2089 und 2886, 2888).

    Als solche ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung des Werbenden in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 2001, 2087 f. und 2886 f. sowie NJW 1992, 45).

    Die vorgenannte Rechtsprechung bezog sich jedoch auf eine seit Einführung des § 43 b BRAO nicht mehr bestehende Rechtslage (vgl. BGH NJW 2001, 2087 f. und 2886 f.).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGH NJW 2001, 2087, 2089 und 2886, 2888).

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Sie umfasst daher auch die Außendarstellung von selbstständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfGE 85, 248, 256; 94, 372, 389 und NJW 2000, 3195).

    Allerdings ist dabei auch zu beachten, dass sich die Beurteilung, welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben gelten, zeitbedingten Veränderungen unterliegen (vgl. BVerfGE 94, 372, 398 f. und NJW 2000, 3195), denen die Regelungen in den Berufsordnungen nicht unbedingt angepasst sind.

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Sie umfasst daher auch die Außendarstellung von selbstständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfGE 85, 248, 256; 94, 372, 389 und NJW 2000, 3195).

    Allerdings ist dabei auch zu beachten, dass sich die Beurteilung, welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben gelten, zeitbedingten Veränderungen unterliegen (vgl. BVerfGE 94, 372, 398 f. und NJW 2000, 3195), denen die Regelungen in den Berufsordnungen nicht unbedingt angepasst sind.

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Eine für sich genommene zulässige Werbung kann sich jedoch als eine unzulässig auf die Erteilung von Aufträgen im Einzelfall gerichtete Werbung darstellen, wenn der Umworbene in einem konkreten Einzelfall der Beratung oder der Vertretung bedarf und der Werbende dies in Kenntnis der Umstände zum Anlass für seine Werbung nimmt (BGH NJW 2001, 2886, 2889).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Als solche ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung des Werbenden in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 2001, 2087 f. und 2886 f. sowie NJW 1992, 45).
  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Allerdings wurde in der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Anpreisung darin gesehen, dass ein Rechtsanwalt unaufgefordert einem Dritten, mit dem er in keiner Mandatsbeziehung stand oder gestanden hatte, seine anwaltliche Tätigkeit nachzubringen versuchte (BGHZ 115, 105, 110).
  • OLG Naumburg, 13.04.2000 - 7 U 127/99

    Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Überschreitung der Grenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Die in der BOStB niedergelegten Regelungen können Aufschluss darüber geben, was in der Berufsgruppe als zulässige bzw. unzulässige Werbung anzusehen ist (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2001, 332-334).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Das ist der Fall, wenn bei einer vorläufigen Bewertung (vgl. BGHSt 23, 304, 306) seine Verurteilung wahrscheinlich ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Sie umfasst daher auch die Außendarstellung von selbstständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste (BVerfGE 85, 248, 256; 94, 372, 389 und NJW 2000, 3195).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
    Mit Einführung dieser Norm hat der Gesetzgeber die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 57, 121, 133; 76, 196, 205 ff: 82, 18, 28) aufgegriffen, um die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit für Steuerberater zu gewährleisten.
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

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