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   OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - I-15 U 68/17   

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OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - I-15 U 68/17 (https://dejure.org/2017,56517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2017 - I-15 U 68/17 (https://dejure.org/2017,56517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2017 - I-15 U 68/17 (https://dejure.org/2017,56517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bankbürgschaftsvertrag bei Mehrheit von Bürgschaftsgläubigern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. Senat, I-15 U 66/15, Beschluss vom 13.01.2016 = NZKart 2016, 139; Senat, I-15 U 4/17, Beschluss v. 06.04.2017 jew. m.w.N.).

    Dies ist u.a. dann zu bejahen, wenn die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO, die nach § 936 ZPO auch für die einstweilige Verfügung gilt, nicht eingehalten ist (Senat, I-15 U 4/17, Beschluss v. 06.04.2017 m.w.N.).

    Das ist vom Prozessgericht von Amts wegen zu beachten, was zur Folge hat, dass die einstweilige Verfügung im Berufungsverfahren ohne weitere materiell-rechtliche Prüfung mit Wirkung ex tunc aufzuheben ist (Senat, I-15 U 4/17, Beschluss v. 6.4.2017; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 929 Rn. 21 m.w.N.; Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 55 Rn. 50 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 28/17

    Beanspruchung der Unterlassung von patentverletzenden Benutzungshandlungen bzgl.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Der auf die Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017 (Az. 4a O 28/17) gerichtete Antrag zu Ziffer 1. des Schriftsatzes der Verfügungsbeklagten vom 21.08.2017 wird als unzulässig verworfen.

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017 (Az. 4a O 28/17) einstweilen gegen Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten in Höhe von EUR 150.000,- eingestellt.

  • BGH, 11.11.2014 - XI ZR 265/13

    Prozessbürgschaft zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    In diesem Zusammenhang ist vor allem zu berücksichtigen, dass auch bei der Prozessbürgschaft nach § 108 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO der Anspruch des/der Bürgschaftsgläubiger(s) der dreijährigen Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB unterliegt, insbesondere § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB keine Anwendung findet (s. zum Folgenden BGHZ 203, 162 Rn. 21 ff. = NJW 2015, 351 (dort zu einer zwecks Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft); MünchKomm BGB/Habersack, 7. A., 2017, § 765 Rn. 119 jew. m.w.N.): Dabei ist die Entstehung des Anspruchs aus der Bürgschaft unabhängig von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers und tritt regelmäßig mit Fälligkeit der gesicherten Hauptschuld ein.
  • OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 U 225/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund mit Blick auf die Erfolgsaussichten nur gerechtfertigt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben wird (OLG Frankfurt, MDR 1997, 393; KG, NJW-RR 1998, 1381; Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 31. Aufl., § 719 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Beispielsweise kann der einzelne Verfügungsbeklagte aufgrund dieser Klausel - anders als ein Mitgläubiger nach § 432 BGB (vgl. BGH NJW 2008, 1807 Rn. 38; BeckOK BGB/Gehrlein, a.a.O., § 432 Rn. 6 f.) - nicht zu seinen Gunsten (vgl. zur sog. Einzelwirkung der Verjährung: BeckOK BGB/Gehrlein, a.a.O., § 432 Rn. 7 m.w.N.) eine Verjährungshemmung nach §§ 208, 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch Erhebung einer Klage als Prozessstandschafter herbeiführen, weil die von der Verfügunsklägerin zur Verfügung gestellte Prozessbürgschaft die gemeinschaftliche Geltendmachung durch alle Bürgschaftsgläubiger zwingend voraussetzt.
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Ebenso wenig verfängt in diesem Zusammenhang der Hinweis der Verfügungsklägerin auf den Normzweck des § 929 Abs. 2 ZPO, der im Interesse des Schuldnerschutzes diesen nicht über längere Zeit im Ungewissen darüber lassen will, ob er noch aus dem Titel in Anspruch genommen werden kann (vgl. dazu BVerfG NJW 1988, 3141).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2003 - 4 O 107/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Es entspricht jedoch einem allgemein anerkannten (ungeschriebenen) Grundsatz, dass über die in § 108 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO explizit normierten Anforderungen hinaus die durch Bürgschaft gesicherte Partei nicht schlechter gestellt werden darf als bei der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren (vgl. LG Düsseldorf MDR 2004, 114 (115); MünchKomm ZPO/Schulz, a.a.O., § 108 Rn. 1; BeckOK ZPO/Jaspersen, 25. Ed. § 108 Rn. 5 jew. m.w.N.).
  • KG, 13.08.1997 - 3 UF 3216/97

    Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger als Wegfall des Verfügungsgrundes für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund mit Blick auf die Erfolgsaussichten nur gerechtfertigt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben wird (OLG Frankfurt, MDR 1997, 393; KG, NJW-RR 1998, 1381; Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 31. Aufl., § 719 Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06

    Vollstreckung unvertretbarer Handlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Soweit die Verfügungsklägerin darauf hinweist, dass ein zur Auskunft / Rechnungslegung verpflichtetes Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, sich die notwendigen Informationen von einem konzernangehörigen Unternehmen zu beschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlus v. 31.07.2008 -I-2 W 60/06, Rn. 45, zit. nach juris), ist das ebenso richtig wie für die vorliegende Konstellation unerheblich.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.09.2017 - 15 U 68/17
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (vgl. Senat, I-15 U 66/15, Beschluss vom 13.01.2016 = NZKart 2016, 139; Senat, I-15 U 4/17, Beschluss v. 06.04.2017 jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2020 - 2 U 51/19
    Denn es entspricht einem allgemein anerkannten Grundsatz, dass die durch eine Bürgschaft gesicherte Partei nicht schlechter gestellt werden darf als sie bei einer Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren stehen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2017 - I-15 U 68/17).
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