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   OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-6 U 248/05   

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https://dejure.org/2006,3858
OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,3858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2006 - I-6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,3858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - I-6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,3858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter einer Beschäftigungsgesellschaft und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) wegen existenzvernichtenden Eingriffs; BQG als "Aschenputtel" des abgebenden Unternehmens; Missbrauch der Rechtsform der GmbH bei Vorenthaltung notwendiger ...

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 826; ; HGB § 128; ; InsO § 93

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; HGB § 128
    Durchgriffshaftung zu Lasten von GmbH-Gesellschaftern einer Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft wegen existenzvernichtenden Eingriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 227
  • NZG 2007, 388
  • NZG 2008, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 6 U 248/05
    Bei der Bestimmung der Haftungsgrundlage im einzelnen kann die nach wie vor ungeklärte Frage auf sich beruhen, inwieweit die von der Rechtsprechung nunmehr entwickelte Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs auf die Haftung wegen qualifizierter materieller Unterkapitalisierung zurückwirkt (dazu: Baumbach/ Hueck/Fastrich, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 13 Rdnr. 16 a.E.; Goette ZIP 2005, S. 1481/1487; Philipp/Weber DB 2006, S. 142 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - 1 A 10973/09

    Vollstreckungsrecht; Einwendungen gegen bestandskräftigen Sanierungsbescheid;

    Der Vergleich zur sog. "Aschenputtel-Gesellschaft" innerhalb einer Unternehmensstruktur, die Risiken einseitig zulasten einer Geschäftseinheit verlagert (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2006, GmbHR 2007, 310) und die Herleitung einer Verbindung zur Durchgriffshaftung gemäß dem Tatbestand des sog. Institutsmissbrauchs (vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG, § 13 Rn. 11) scheint jedenfalls dann keineswegs überzogen, wenn man diese - auf äußeren Umständen beruhende - Auffassung als Verhandlungsposition in einem sanierungsrechtlichen Rechtsstreit heranzieht, in dem es gerade darum geht, die Frage der Haftung von - aktuellen oder früheren - Geschäftsführern einer mutmaßlich vor der Insolvenz nicht zu rettenden GmbH (hier der A.....-GmbH) geht.
  • OLG Köln, 15.07.2008 - 9 U 181/07

    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers eines Rechtsanwalts;

    Soweit ferner ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 43 Abs. 1 GmbHG (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2006, 759; OLG E, GmbHR 2007, 310) oder eine Haftung nach § 826 BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1181), fehlt es an einer bewussten Pflichtverletzung.
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