Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - I-15 U 101/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra-skwar.de
Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen in - Beseitigungsanspruch
- rabüro.de
Zur Persönlichkeitsrechtverletzung durch heimliche Videoaufnahmen in Arztpraxis durch Filmteam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Presserecht: Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pressebericht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das gesprochene Wort ist heilig
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 O 424/09
- OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - I-15 U 101/11
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14
Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …
Auch das OLG Düsseldorf stellte in der Entscheidung ZUM-RD 2012, 137 (zu heimlichen Ton- und Filmaufnahmen) darauf ab, ob durch den "veröffentlichten Beitrag" (also: insgesamt) Missstände von erheblichem Gewicht offenbart wurden (…a.a.O., Rn. 68 in Juris;… wohl auch LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 51 in Juris), und auch hat das LG Köln in dem von der Klägerin selbst als Anl. BK 3 zum Schriftsatz vom 09.06.2015 vorgelegten Beschluss vom 29.04.2015 (28 O 101/15) die Frage, ob der berichtete Missstand vorliegt, nicht allein anhand der heimlichen, rechtswidrigen Filmaufnahmen beurteilt (S. 5 letzter Abs. des Beschlusses). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12
Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf …
Für die Erkennbarkeit reicht aus, dass der Betroffene Anlass zur Befürchtung hat, seine Identität ergebe sich für einen Teil der Betrachter ohne weiteres oder lasse sich zumindest mühelos ermitteln (OLG Düsseldorf 26.10.2011 - I 15 U 101/11 - zu III 2 b der Gründe, juris). - OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel
Ungeachtet ihrer Verbreitung werden Aufnahmen nur durch § 201a StGB verboten und unter Strafe gestellt (vgl. OLG Düsseldorf, ZUM-RD 2012, 137 Rn. 98 - zitiert nach juris), dessen Voraussetzungen hier offensichtlich nicht vorliegen. - LG Köln, 24.02.2016 - 28 O 156/15 Daneben sind aber auch die Mittel zu würdigen, mit denen die Berichterstattung verfolgt wird (vgl. BVerfG v. 25.1.1984, 1 BvR 272/81, NJW 1984, 1741, 1743; OLG Düsseldorf v. 26.10.2011 - I-15 U 101/11 u.a., ZUM-RD 2012, 137).
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