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   OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - VI-Kart 5/15 (V)   

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OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2016,42083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2016 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2016,42083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - VI-Kart 5/15 (V) (https://dejure.org/2016,42083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 40 Abs. 2 S. 1; GWB § 41 Abs. 1 S. 1
    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2015 - Kart 1/15

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einstweiliger Anordnung durch das Bundeskartellamt im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Die einstweilige Anordnung war Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens, das bei dem Senat unter dem Aktenzeichen VI-Kart 1/15 (V) geführt und mit Beschluss vom 9. Dezember 2015, veröffentlicht in BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 ( Vollzugsverbot I ), abgeschlossen worden ist.

    Mit dem Vollzugsverbot soll die präventive Fusionskontrolle abgesichert werden; sein Ziel ist die Vermeidung eines auch nur zeitweiligen Entstehens der mit § 36 GWB unvereinbaren Marktstrukturen sowie der mit ihrer Auflösung verbundenen Schwierigkeiten (Senat, Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35], Rz. 81 bei juris - Vollzugsverbot I ; vgl. auch BGH, a.a.O., Rz. 11 m.w.N.).

    Insbesondere in den Blick zu nehmen ist freilich, dass - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947, Rzn. 69-71 bei juris - Vollzugsverbot I ) - aus einem (drohenden) Verstoß gegen das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB ein Anordnungsanspruch folgt, der das Bundeskartellamt dazu ermächtigen kann, den beteiligten Unternehmen im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 60 Nr. 1 GWB i.V.m. § 40 Abs. 2 GWB bestimmte Vollzugshandlungen zu untersagen.

    Unter welchen Voraussetzungen von einem unter das Verbot des § 41 Abs. 1 GWB fallenden Vollzug eines Zusammenschlussvorhabens auszugehen ist, ist teilweise umstritten (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand im Senatsbeschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [34 f.], Rzn. 73 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senat, Beschlüsse v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38 [39], Rz. 21 bei juris - Vollzugsverbot II und vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35 f.], Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Insbesondere ist das Normverständnis des Senats - entgegen der Beschwerde der F. - mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar (zu den insoweit bestehenden Anforderungen vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , NZKart 2016, 30 [35], Rz. 82 bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Der Senat hat bereits in seinen oben erwähnten (und den Beteiligten bekannten) Beschlüssen vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) - ( Vollzugsverbot I ) bzw. - vorliegendes Verfahren - 15. Dezember 2015 ( Vollzugsverbot II ) entschieden, dass sowohl die Warenbelieferung der U. zu F. -Konditionen als auch die von F. zu Gunsten von U. übernommene Zentralregulierung im Sinne jeweils des "Rahmenvertrags" vom 1. Oktober 2014 gegen das gesetzliche Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB verstoßen.

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senatsbeschluss vom 9.12.2015, VI - Kart 1/15 (V)).

    Die in diesem Zusammenhang geäußerte Ansicht des Bundeskartellamtes, F. habe die ... Carve-out-Filialen trotz eines fehlenden Übernahmewillens zunächst miterwerben müssen, um sie nach dem Vollzug der Fusion schließen zu können (Seite 68 der Beschwerdeerwiderung im Verfahren VI - Kart 1/15 (V), auf die das Amt Bezug nimmt), ist nicht im Ansatz plausibel und mit der Vertragsfreiheit von fusionsbeteiligten Unternehmen unvereinbar.

    Das Bundeskartellamt nimmt an, dass F. und U. gemeinsam beschlossen haben, die ... Carve-out-Filialen ohne Rücksicht auf den Ausgang des Fusionskontrollverfahrens bereits jetzt zu schließen (vgl. Seite 64 der Beschwerdeerwiderung im Verfahren VI - Kart 1/15 (V), auf die das Amt verweist).

    Ein dahingehendes Normverständnis ist, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss v. 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , NZKart 2016, 30 [35 f.] [unter (2.3)] = Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ), insbesondere mit dem Wortlaut des § 41 Abs. 1 GWB, dem Sinn und Zweck des Vollzugsverbots und auch dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot nicht vereinbar.

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2015 - Kart 5/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Mit weiterem Beschluss vom 15. Dezember 2015 (GA 870 ff.), abgedruckt in NZKart 2016, 38 ( Vollzugsverbot II ), hat der Senat die weiteren Eilanträge der F. und der U. in Bezug auf Tenorziffer 2. der Untersagungsverfügung hinsichtlich sowohl der Warenbelieferung als auch der Zentralregulierung wegen eines Verstoßes gegen das gesetzliche Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB zurückgewiesen.

    Dies ist den beteiligten Unternehmen mit Rücksicht auf die ihnen hinsichtlich des Behördenhandelns zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten - Beschwerde nach § 63 Abs. 1 GWB, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels nach § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 3 GWB (vgl. Senat, Beschluss v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38, Rzn. 7 ff. bei juris - Vollzugsverbot II ) - auch zuzumuten.

    Solche faktischen Vollzugshandlungen sind auch dann untersagt, wenn sie bei isolierter Betrachtung selbst keinen Zusammenschlusstatbestand im Sinne von § 37 GWB verwirklichen (Senat, Beschlüsse v. 15. Dezember 2015 - VI-Kart 5/15 (V) , [GA 870 ff.], NZKart 2016, 38 [39], Rz. 21 bei juris - Vollzugsverbot II und vom 9. Dezember 2015 - VI-Kart 1/15 (V) , BeckRS 2016, 02947 = NZKart 2016, 30 [35 f.], Rzn. 79 ff. bei juris - Vollzugsverbot I ).

    Wie der Senat bereits im Rahmen des Eilverfahrens im Sinne von § 65 Abs. 3 S. 3 GWB mit seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 ( VI-Kart 5/15 (V) , NZKart 2016, 38 - Vollzugsverbot II ) entschieden hat, verstoßen - entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts - weder die Schließung noch die wirtschaftliche Entwertung der Carve-out-Filialen durch U. gegen das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB.

  • BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08

    Faber/Basalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Der Sache nach in dieselbe Richtung zielt das (vorläufige) Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB, dessen Wirkung erst dann endet, wenn die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts bestandskräftig geworden oder rechtskräftig aufgehoben worden ist (BGH, Beschluss v. 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 , BGHZ 178, 203 = WuW/E DE-R 2507, Rz. 10 - Faber/Basalt ).

    Ist - wie vorstehend ausgeführt - das Vorliegen eines besonderen Anordnungsgrundes im hier interessierenden Zusammenhang richtigerweise von vornherein nicht erforderlich, bedarf im Übrigen keiner Erörterung und Entscheidung, ob zumindest für solche konkretisierenden Verbotsverfügungen, die eine nach Abschluss des Hauptprüfverfahrens erlassene (endgültige) Untersagungsverfügung der Kartellbehörde ergänzen, nicht ohnehin zu gelten hätte, dass (gerade) das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB für sich genommen, das, wie schon dargelegt, bis zur Bestandskraft oder aber rechtskräftigen Aufhebung der den Zusammenschluss untersagenden Verfügung des Bundeskartellamts wirksam ist (BGH, Beschluss v. 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 , BGHZ 178, 203 = WuW/E DE-R 2507, Rz. 10 - Faber/Basalt ), einen durch Gesetz statuierten qualifizierten Anordnungsgrund darstellt.

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2012 - Kart 6/11

    Begriff der Verfügung i.S. von §§ 61 Abs. 1 , 63 Abs. 1 GWB; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Dieses Erfordernis ist von der höchstrichterlichen Judikatur aufgestellt worden; dem hat sich der Senat in seiner Rechtsprechung bereits angeschlossen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 18. Februar 1992 - KVR 4/91 , WuW/E BGH 2760, Rzn. 8 ff. bei juris - Unterlassungsbeschwerde ; Senat, Beschluss v. 1. Februar 2012 - VI-Kart 6/11 (V) , WuW/E DE-R 3703, Rzn. 28 f. bei juris m.w.N. - Negativattest ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Bei dieser Sachlage ist U. freilich auch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Rechtsprechungsgrundsätze der allgemeinen Verwaltungsgerichte ohne Weiteres zuzumuten, die im Falle einer Durchführung des Rahmenvertrags denkbare Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzuwarten und einen womöglich vom Amt gegen sie erhobenen Schuldvorwurf in einem Kartellbußgeldverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 , BVerwGE 77, 207, Rzn. 27 ff. bei juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 , NVwZ-RR 1997, 264, bei juris).
  • BGH, 01.10.1985 - KVR 6/84

    Abgrenzung der Fusionskontrolle von der Regelung eines Kartellverbots; Bedeutung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Eine solche "Doppelkontrolle" hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Bereich der Gründung von (kooperativen) Gemeinschaftsunternehmen ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 1. Oktober 1985 - KVR 6/84 , BGHZ 96, 69, Rzn. 31 ff. bei juris - Mischwerke und v. 8. Mai 2001 - KVR 12/99 , BGHZ 147, 325, Rzn. 15 ff. bei juris - Ost-Fleisch ).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Gründe für eine Belastung der Beteiligten bzw. des Bundeskartellamts mit den Auslagen der Beigeladenen (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 1. Juli 2015 - VI-Kart 8/11 (V) , WuW/E DE-R 4791, Rz. 205 bei juris m.w.N. - Sauenschlachtung ) liegen nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - Kart 2/11

    Entscheid über die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Bei der Bestimmung der Beschwerdeart ist unbeschadet der konkret gewählten Antragsformulierung auf das erkennbare tatsächliche Rechtsschutzbegehren abzustellen (vgl. Senat, Beschluss v. 22. Dezember 2011 - VI-Kart 2/11 (V) , Umdruck S. 7).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Bei dieser Sachlage ist U. freilich auch unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Rechtsprechungsgrundsätze der allgemeinen Verwaltungsgerichte ohne Weiteres zuzumuten, die im Falle einer Durchführung des Rahmenvertrags denkbare Einleitung eines Bußgeldverfahrens abzuwarten und einen womöglich vom Amt gegen sie erhobenen Schuldvorwurf in einem Kartellbußgeldverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 , BVerwGE 77, 207, Rzn. 27 ff. bei juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 , NVwZ-RR 1997, 264, bei juris).
  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15
    Eine solche "Doppelkontrolle" hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Bereich der Gründung von (kooperativen) Gemeinschaftsunternehmen ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse v. 1. Oktober 1985 - KVR 6/84 , BGHZ 96, 69, Rzn. 31 ff. bei juris - Mischwerke und v. 8. Mai 2001 - KVR 12/99 , BGHZ 147, 325, Rzn. 15 ff. bei juris - Ost-Fleisch ).
  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

  • VG Osnabrück, 23.01.2014 - 6 B 88/13

    Ausbruchsichere Unterbringung; Bestimmtheit; Hundehaltung; Leinenzwang

  • OVG Niedersachsen, 17.08.1995 - 8 M 2926/95

    Auskunftspflicht des Gewerbetreibenden; Umfang; Vorlage von Geschäftsunterlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht;

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

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