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   OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - I-16 U 71/09   

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https://dejure.org/2010,33565
OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - I-16 U 71/09 (https://dejure.org/2010,33565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2010 - I-16 U 71/09 (https://dejure.org/2010,33565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2010 - I-16 U 71/09 (https://dejure.org/2010,33565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung kapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30 a.F.; GmbHG § 31 a.F.
    Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung kapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 30, 31, 43, 64
    Einlagenrückgewähr, existenzvernichtende Eingriffe, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kapitalerhaltung, Schadensersatzklagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 217/07

    Bestimmung der Zahlung zur Tilgung der Einlageforderung steht Umdeutung in eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    Werden Zahlungen auf die (vermeintliche) Darlehensschuld geleistet, so wird die Zahlung nicht (allein) dem an die Stelle des Darlehensrückzahlungsanspruches tretenden Bereicherungsanspruch zugeordnet, sondern hierin (zugleich) die Erfüllung der aus § 31 Abs. 1 GmbHG abgeleiteten Erstattungspflicht gesehen (vgl. BGH Entscheidung vom 26.01.2009, Az II ZR 217/07, NJW 2009, 1418 f m.w.N.).

    Anders als in der oben aufgeführten Fallkonstellation bestanden zwar wirksame Darlehensverbindlichkeiten, was einer Umdeutung dahingehend, dass anstelle der Darlehensschuld der aus § 31 Abs. 1 a.F. GmbHG abgeleitete Erstattungsanspruch erfüllt werden sollte - wie dies der Bundesgerichtshof in den oben aufgeführten Fallkonstellationen annimmt, in denen die Vergabe des Gesellschafterdarlehens unzulässig war (vgl. BGH, Entscheidung vom 21.11.2005, Az II ZR 140/04, NJW 2006, 509 f zur Einlagenschuld; BGH, Entscheidung vom 26.01.2009 aaO) - entgegen stehen dürfte.

  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01

    Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    So läuft es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2003 (Az II ZR 171/01, BGHZ 157, 72 - "Novemberurteil") der Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG zuwider, wenn die Gesellschafter zulasten des gebundenen Gesellschaftervermögens Kapital entziehen und der GmbH im Austausch für das fortgegebene reale Vermögen nur ein schuldrechtlicher Rückzahlungsanspruch verbleibt.
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    Denn das an §§ 30, 31 GmbHG angelehnte Eigenkapitalersatzrecht nach den sog. Rechtsprechungsregeln findet auf Ansprüche, die vor Inkrafttreten der Neuregelung durch das MoMiG (1.11.2008) entstanden sind, weiter Anwendung (vgl. BGH NJW 2009, 1277; BGH NJW-RR 2010, 878).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08

    Erstattungspflicht des Geschäftsführers  der GmbH von nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    Dabei kommt es nicht auf nachträgliche Erkenntnisse (ex post), sondern auf die damalige Sicht (ex ante) eines ordentlichen Geschäftsmannes an (vgl. zur Fortbestehensprognose OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2009, Az 10 U 148/08, zitiert nach juris Rdn. 22), dem zudem ein Beurteilungsspielraum einzuräumen ist.
  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    Ergänzend zur Kapitalerhaltungshaftung aus §§ 30, 31 GmbHG hat der Bundesgerichtshof mit der vom Kläger zitierten TRIHOTEL-Entscheidung (vgl. BGH, Entscheidung vom 16.07.2007, Az II ZR 3/04) in Anknüpfung an die auch schon vorher anerkannte sog. Existenzvernichtungshaftung eines Gesellschafters gegenüber Gesellschaftsgläubigern wegen der missbräuchlichen Schädigung des im Gläubigerinteresses zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens die Haftung in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung eingeordnet.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2010 - 16 U 71/09
    Anders als in der oben aufgeführten Fallkonstellation bestanden zwar wirksame Darlehensverbindlichkeiten, was einer Umdeutung dahingehend, dass anstelle der Darlehensschuld der aus § 31 Abs. 1 a.F. GmbHG abgeleitete Erstattungsanspruch erfüllt werden sollte - wie dies der Bundesgerichtshof in den oben aufgeführten Fallkonstellationen annimmt, in denen die Vergabe des Gesellschafterdarlehens unzulässig war (vgl. BGH, Entscheidung vom 21.11.2005, Az II ZR 140/04, NJW 2006, 509 f zur Einlagenschuld; BGH, Entscheidung vom 26.01.2009 aaO) - entgegen stehen dürfte.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 252/10

    GmbH in der Liquidation: Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 - 16 U 71/09, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung insoweit ausgeführt: Ein für die Annahme eines existenzvernichtenden Eingriffs erforderlicher missbräuchlicher Entzug von Vermögen könne nicht festgestellt werden.
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