Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.11.2015 - I-3 Wx 134/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einreichung des Sonderprüfungsberichts beim Handelsregister erst nach Abschluss des Schwärzungsverfahrens wegen geheimhaltungsbedürftiger Informationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Sonderprüfungsbericht kann erst nach Abschluss des Schwärzungsverfahrens beim Handelsregister eingereicht werden
- zl-legal.de (Kurzinformation)
Sonderprüfungsbericht: Publizität und Vorrang des Schwärzungsverfahrens
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 1022
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.08.2023 - 20 W 137/22
Kein Beschwerderecht für denjenigen, auf dessen Anregung Einleitung von Verfahren …
In Verfahren nach §§ 388, 392 FamFG, wie generell nach § 59 FamFG, bestehe dann eine Beschwerdeberechtigung, wenn eine Beeinträchtigung in eigenen Rechten vorliege bzw. eine solche Beeinträchtigung schlüssig dargelegt sei (Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 24.04.2012, a. a. O., Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015, 3 Wx 134/14).Allerdings ist zunächst davon auszugehen, dass das Registergericht eine Entscheidung, ein Verfahren bei unbefugtem Namensgebrauch gemäß § 392 Abs. 1 u. 2 FamFG i. V. m. § 2 Abs. 2 PartGG und § 37 Abs. 1 HGB nicht einzuleiten bzw. - wie tatsächlich - wieder aufzuheben, der Beschwerdeführerin, als derjenigen, die die Durchführung dieses Amtsverfahrens im Sinne von § 24 Abs. 1 FamFG angeregt hat, nicht lediglich in Form einer mangels Regelungsgehalts nicht anfechtbaren bloßen Unterrichtung gemäß § 24 Abs. 2 FamFG mitgeteilt hat (zur entsprechenden Unanfechtbarkeit vgl. etwa Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.04.2012, Az. II ZB 8/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 3 Wx 134/14, jeweils zitiert nach juris;… Burschel/Perleberg-Kölbel in BeckOK FamFG, Stand: 01.08.2023, § 24, Rn. 16, Jacoby in Dutta/Jacoby/ Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2021, Rn. 9.2, jeweils zitiert nach beck-online).