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OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 192/13 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
DesignG § 38 Abs. 1; DesignG § 42 Abs. 1
Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 19.09.2014 - 20 U 69/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach …
Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 in der Sache 20 U 192/13). - OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 U 644/18
Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers einer …
Maßgeblich ist insofern auch der Zweck des Widerrufsrechtes, dem Versicherungsnehmer, der sich möglicherweise übereilt zu einem Vertragsabschluss entschieden hat, eine rechtliche Handhabe zu geben, um sich kurzfristig vom Vertrag wieder lösen zu können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.04.2014 - 20 U 192/13, Anlage B 7). - OLG Köln, 10.02.2015 - 20 U 192/14
Verwirkung des Rechts auf Widerruf der zum Abschluss einer …
Dass auch ein einem Verbraucher eingeräumtes Widerrufsrecht unter besonderen Umständen als verwirkt angesehen werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, NJW-RR 2005, 180, Rz. 23/24; vgl. zu allem auch die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2014 und vom 9. April 2014 - 20 U 192/13 - sowie das Senatsurteil vom 19. September 2014 - 20 U 69/14 -). - LG Köln, 12.05.2022 - 33 O 9/22 Ein stilistischer Bruch, der geeignet wäre, einen abweichenden Gesamteindruck zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2015 - I -20 U 192/13, juris), liegt gerade nicht vor.