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OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - I-20 U 93/14 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
OWG § 4 Nr. 9 Buchst. a); UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 3
Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (vgl. BGH GRUR 1999, 923 (926) - Tele-Info-CD;… GRUR 2007, 795 Rdnr. 32 - Handtaschen). - BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (vgl. BGH GRUR 1999, 923 (926) - Tele-Info-CD; GRUR 2007, 795 Rdnr. 32 - Handtaschen). - EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Designs kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Designs für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (vgl. EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo). - EuG, 14.06.2011 - T-68/10
Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Wie dieses Dreieck zu interpretieren ist, ist aus der Sicht des informierten Benutzers zu beantworten, bei dem es sich um eine Person handelt, die das Produkt, welches das Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (vgl. EuG GRUR Int 2011, 746 Rdnr. 51 - Sphere Time). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Kinderwagen II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 93/14
Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 31 - Kinderwagen II).