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   OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - I-7 U 40/16   

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https://dejure.org/2017,9078
OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - I-7 U 40/16 (https://dejure.org/2017,9078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2017 - I-7 U 40/16 (https://dejure.org/2017,9078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - I-7 U 40/16 (https://dejure.org/2017,9078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 2287
    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S.v. § 2287 Abs. 1 BGB

  • busch-schneider.de (Kurzinformation)

    Motoryacht als Anstandsschenkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2073
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Ein solcher Missbrauch liegt nicht vor, wenn der Erblasser ein lebzeitiges Eigeninteresse an der von ihm vorgenommenen Schenkung hatte (BGH NJW-RR 2012, 207-208, Tz.11 nach juris).

    Ein die Beeinträchtigungsabsicht ausschließendes lebzeitiges Eigeninteresse im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (BGH NJW-RR 2012, 207-208, Tz. 11; BGHZ 77, 264-273, Tz. 12, jeweils nach juris).

  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 19 U 39/02

    Erbvertrag: Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Wenn aber wie hier in § 5 Abs. 1 des Erbvertrages die Vertragsparteien in einem notariell beurkundeten Erbvertrag ausdrücklich regeln, dass die in § 2 des Vertrages getroffenen Erbeinsetzungen der jeweiligen Abkömmlinge erbvertraglich bindend und einseitig nicht widerruflich sind, kommt angesichts der Klarheit und Eindeutigkeit einer solchen Erklärung eine abweichende Auslegung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 196-197, Tz. 18; OLG Stuttgart ZEV 2003, 79-82, Tz. 42 f., jeweils nach juris; MüKo BGB/Musielak, 7. Auflage, § 2278, Rn. 3).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Ein die Beeinträchtigungsabsicht ausschließendes lebzeitiges Eigeninteresse im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (BGH NJW-RR 2012, 207-208, Tz. 11; BGHZ 77, 264-273, Tz. 12, jeweils nach juris).
  • BGH, 19.09.1980 - V ZR 78/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung einer auf den Anstand zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Dabei ist auf die Ansichten und Gepflogenheiten sozial gleichgestellter Kreise abzustellen, insbesondere darauf, ob die Unterlassung des Geschenkes zu einer Einbuße an Achtung in diesem Personenkreis führen würde (BGH NJW 1981, 111-112, Tz. 9 nach juris; Palandt-Weidenkaff, 76. Auflage, § 534, Rn. 3;Staudinger-Chiusi (2013) BGB, § 534, Rn.15).
  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Wenn aber wie hier in § 5 Abs. 1 des Erbvertrages die Vertragsparteien in einem notariell beurkundeten Erbvertrag ausdrücklich regeln, dass die in § 2 des Vertrages getroffenen Erbeinsetzungen der jeweiligen Abkömmlinge erbvertraglich bindend und einseitig nicht widerruflich sind, kommt angesichts der Klarheit und Eindeutigkeit einer solchen Erklärung eine abweichende Auslegung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 196-197, Tz. 18; OLG Stuttgart ZEV 2003, 79-82, Tz. 42 f., jeweils nach juris; MüKo BGB/Musielak, 7. Auflage, § 2278, Rn. 3).
  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 1a Z 25/88

    Auslegung eines Erbvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Zwar folgt allein aus dem Umstand, dass eine Verfügung in einem Erbvertrag enthalten ist, noch nicht ihre Vertragsmäßigkeit (BayObLG FamRZ 1989, 1353-1355, Tz. 22 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
    Zwar kann ein lebzeitiges Eigeninteresse zu verneinen sein, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Erbvertragsabschluss gegebenen Umstände aufgrund eines auf Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet (Senat ZEV 2013, 392, 395; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2287 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21

    Ansprüche auf Erfüllung eines Vermächtnisses; Begriff der beeinträchtigenden

    Danach steht das Geldgeschenk von 140.000 EUR durchaus in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Erblasserin und ihres verbliebenen Vermögens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2017 - I-7 U 40/16 -, juris).
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