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   OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - III-2 Ss 110/07 - 88/07 III   

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https://dejure.org/2008,15970
OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - III-2 Ss 110/07 - 88/07 III (https://dejure.org/2008,15970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2008 - III-2 Ss 110/07 - 88/07 III (https://dejure.org/2008,15970)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2008 - III-2 Ss 110/07 - 88/07 III (https://dejure.org/2008,15970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jede Schlechterstellung im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Arbeitnehmern wegen der Amtstätigkeit ohne Rückgriff auf sachliche Erwägungen als Benachteiligung eines Mitglieds des Betriebsrats; Zuordnung einer Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zur Vermittlung der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafbarkeit der Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern ? Voraussetzungen einer Benachteiligung ? Anforderungen an subjektiven Tatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 26 (Leitsatz)

    Strafbarkeit der Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 Ss 110/07
    Dazu gehört auch die nähere Kenntnis der für den Betrieb geltenden Tarifverträge (vgl. BAG BB 1974, 88).

    Zwar kann eine Schulung unter Umständen bereits erforderlich sein, wenn die behandelten Themen in dem Betrieb noch nicht unmittelbar aktuell sind; sie müssen aber voraussichtlich demnächst zur Verhandlung anstehen (vgl. BAG BB 1974, 88; Fitting a.a.O. § 37 Rdn. 146).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 Ss 110/07
    Die Vermittlung von Kenntnissen ist im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG dann für die Betriebsratarbeit erforderlich, wenn diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen können (vgl. BAG NZA 1994, 500, 501; NZA 2003, 1284, 1285).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 Ss 110/07
    Die Vermittlung von Kenntnissen ist im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG dann für die Betriebsratarbeit erforderlich, wenn diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen können (vgl. BAG NZA 1994, 500, 501; NZA 2003, 1284, 1285).
  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13

    Strafbarkeit wegen Verweigerung einem Gewerkschaftsmitglied den Zutritt auf das

    Soweit der Täter sich daher über die Tatsachen, die zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses führen, im Klaren ist und lediglich rechtlich unzutreffende Schlussfolgerungen zieht, unterliegt er nach allgemeinen Grundsätzen regelmäßig einem Wertungsirrtum, der als Verbotsirrtum behandelt wird (BGHSt 50, 331 ff. (Rn. 81 ff.) - Fall Mannesmann; Puppe , in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 16 Rn. 55; a. A. zur Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss 110/07 - 88/07 III, [...]; zustimmend Latzel, wistra 2013, 334, 337).
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