Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - I-3 Sa 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7609
OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - I-3 Sa 3/07 (https://dejure.org/2007,7609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2007 - I-3 Sa 3/07 (https://dejure.org/2007,7609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2007 - I-3 Sa 3/07 (https://dejure.org/2007,7609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FGG § 5; FEVG § 4 Abs. 1; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Bindungswirkung

  • Judicialis

    FGG § 5; ; AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache sowie für künftige Entscheidung über Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung - Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kleve - 22 XIV 210/06
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - I-3 Sa 3/07

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07
    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168).
  • KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06

    Verfahren über die Aufhebung von Abschiebungshaft: Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07
    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Wird das Verfahren bindend abgegeben, entscheidet über das noch nicht erledigte Rechtsmittel gegen eine zuvor ergangene Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts das dem nun zuständigen Amtsgericht übergeordnete Landgericht (Anschluss an OLG Düsseldorf FGPrax 2007, 245; a.A. OLG Oldenburg InfAuslR 2007, 246).

    Denn § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG beschreibt lediglich die Voraussetzungen, unter denen das Verfahren abgegeben werden kann; hingegen beschränkt die Bestimmung nicht die Abgabe inhaltlich auf einen Teil der noch zu treffenden Entscheidungen (OLG Düsseldorf FGPrax 2007, 245).

    Dem folgt der Senat - wie schon zuvor das Oberlandesgericht Düsseldorf im Beschluss vom 27.4.2007 (FGPrax 2007, 245) - aus den oben genannten Gründen nicht.

  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei

    Die zu bestimmende örtliche Zuständigkeit leitet sich in diesem Falle nach der Gerichtsverfassung von der des Eingangsgerichts ab (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2007, 245; Keidel/Sternal, FamFG, Komm., 16. Aufl., § 5, Rdnr. 24).
  • OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23

    Übernahme einer Freiheitsentziehungssache durch anderes Amtsgericht; Wirkung

    Auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung des abgebenden Gerichts gehen mit der Abgabe an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht über (BGH, a. a. O.; OLG Oldenburg, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 24/09 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 SA 3/07 - zitiert nach juris; BeckOK Ausländerrecht/Brinktrine, 35. Edition, § 106 AufenthG Rn.12).§ 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG beschränkt die Abgabe inhaltlich nicht auf einen Teil der noch zu treffenden Entscheidungen.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15

    Zuständigkeit, Freiheitsentziehung, örtliche Zuständigkeit, Bindungswirkung,

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Haftverlängerung, Haftantrag

    Die Wirkungen der wirksamen Abgabe sind umfassend; es wird eine umfassende Zuständigkeit für alle künftig erforderlich werdenden Entscheidungen begründet, so dass auch anhängige Beschwerdeverfahren gegen eine frühere Entscheidung an das dem aufnehmenden Gericht übergeordnete Beschwerdegericht übergehen (vgl. Brinktrine in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 01.05.2018, § 106 AufenthG Rn. 12 unter Verweis u.a. auf OLG München Beschluss vom 30.06.2009 - 34 Wx 024/09 - juris m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2007 - 3 Sa 3/07 -, juris; a.A. Winkelmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 106 AufenthG Rn. 5 unter Verweis auf AG Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 18.6.2014 - 23 XIV 43/14 - Stahmann in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 106 AufenthG Rn. 18 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht