Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - I-12 U 42/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51067
OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - I-12 U 42/15 (https://dejure.org/2017,51067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2017 - I-12 U 42/15 (https://dejure.org/2017,51067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2017 - I-12 U 42/15 (https://dejure.org/2017,51067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Rechtsfolgen der unberechtigten Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; Haftung des Insolvenzverwalters wegen Unterlassens der Mitteilung gem. § 168 Abs. 1 S. 1 InsO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Rechtsfolgen der unberechtigten Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; Haftung des Insolvenzverwalters wegen Unterlassens der Mitteilung gem. § 168 Abs. 1 S. 1 InsO

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 132/07

    Ansprüche auf Kosten und Zinsen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Feststellungen dazu, welchen Anteil der Sicherungsgegenstand an der Sachgesamtheit ausmacht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.07.2008, a.a.O. Rn. 10), sind demgegenüber nur dann erforderlich, wenn Sicherungsgut - wovon der Senat aufgrund des Vorbringens des Beklagten zunächst ausgegangen war - als Teil einer Sachgesamtheit für einen Gesamtpreis veräußert wird, ohne dass eine entsprechende Aufteilung vorgenommen wird.

    Dies gilt ungeachtet der - wohl zu bejahenden - Frage, ob hierin eine zulässige Klageänderung zu sehen ist, schon deshalb, weil die Klägerin in der Sache nicht unmittelbar Zinszahlung aus dem Darlehensvertrag verlangen kann - dies wäre vielmehr eine Insolvenzforderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO), die zur Tabelle anzumelden wäre -, sondern auch insoweit nur Auszahlung des Verwertungserlöses, soweit er die nach Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen abdeckt, denn nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2008 - IX ZR 132/07, NZI 2008, 542, 543 Rn. 8 ff.; a.A. Gundlach/Frenzel/Jahn, ZInsO 2009, 467, 468 ff.).

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Anders als bei einer unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Insolvenz bestellten Sicherheit aus dem Schuldnervermögen, bei der der Eintritt einer objektiven Gläubigerbenachteiligung die nahezu zwangsläufige Folge der Vereinbarung ist, und die deshalb einen Anscheinsbeweis sowohl für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch für eine entsprechende Kenntnis des anderen Teils begründet (MüKoInsO/Kayser, a.a.O. Rn. 28; Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 133 Rn.120 ff.; HambKomm-InsO/Rogge/Leptien, 6. Aufl., § 133 InsO Rn. 39; vgl. BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, NZI 2014, 68, 70 Rn. 15; Urt. v. 19.04.2007 - IX ZR 59/06, ZInsO 2007, 600, 602 Rn. 27), genügt bei einer sofort wirksam werdenden Sicherheit der Umstand allein, dass alle Sicherheiten insbesondere vor einer Insolvenz des Sicherungsgebers schützen sollen, nicht zur Konkretisierung eines Vorsatzes und der entsprechenden Kenntnis (MüKoInsO/Kayser, a.a.O.).

    Bei einer sofort wirksamen und unbedingten Sicherheitenbestellung entscheidet demgegenüber, ob der Sicherungsgeber den Eintritt seiner Insolvenz während der Dauer des Sicherungsgeschäfts konkret für wahrscheinlich hielt (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, a.a.O. Rn. 17; Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 161/96, NJW 1998, 312, 315).

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urt. v. 08.01.2015 - IX ZR 198/13, NZI 2015, 222, 223 Rn. 9 m.w.N.; Urt. v. 07.05.2015 - IX ZR 95/14, NZI 2015, 717, 718 Rn. 11).

    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 07.05.2015 - IX ZR 95/14, NZI 2015, 717, 718 Rn. 17; Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 61/14, ZInsO 2016, 214, 217 Rn. 23).

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Der Benachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGH, Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 61/14, ZInsO 2016, 214, 216 Rn. 16).

    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (BGH, Urt. v. 07.05.2015 - IX ZR 95/14, NZI 2015, 717, 718 Rn. 17; Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 61/14, ZInsO 2016, 214, 217 Rn. 23).

  • BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

    Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Anders als bei einer unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Insolvenz bestellten Sicherheit aus dem Schuldnervermögen, bei der der Eintritt einer objektiven Gläubigerbenachteiligung die nahezu zwangsläufige Folge der Vereinbarung ist, und die deshalb einen Anscheinsbeweis sowohl für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners als auch für eine entsprechende Kenntnis des anderen Teils begründet (MüKoInsO/Kayser, a.a.O. Rn. 28; Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 133 Rn.120 ff.; HambKomm-InsO/Rogge/Leptien, 6. Aufl., § 133 InsO Rn. 39; vgl. BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, NZI 2014, 68, 70 Rn. 15; Urt. v. 19.04.2007 - IX ZR 59/06, ZInsO 2007, 600, 602 Rn. 27), genügt bei einer sofort wirksam werdenden Sicherheit der Umstand allein, dass alle Sicherheiten insbesondere vor einer Insolvenz des Sicherungsgebers schützen sollen, nicht zur Konkretisierung eines Vorsatzes und der entsprechenden Kenntnis (MüKoInsO/Kayser, a.a.O.).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Eine Entgeltforderung i.S. des § 288 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, wobei eine synallagmatische Verknüpfung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - VIII ZR 259/09, NJW 2010, 3226 f. Rn. 12 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Jedenfalls setzt der Schluss von einem ungewöhnlichen Vertragsinhalt auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis seitens des Anfechtungsgegners voraus, dass hierdurch die Liquiditätsschwierigkeiten des Schuldners zum Ausdruck gebracht werden (BGH, Versäumnisurt. v. 18.12.2008 - IX ZR 79/07, NZI 2009, 239, 241 Rn. 17).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Bei einer sofort wirksamen und unbedingten Sicherheitenbestellung entscheidet demgegenüber, ob der Sicherungsgeber den Eintritt seiner Insolvenz während der Dauer des Sicherungsgeschäfts konkret für wahrscheinlich hielt (BGH, Urt. v. 07.11.2013 - IX ZR 248/12, a.a.O. Rn. 17; Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 161/96, NJW 1998, 312, 315).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Dabei mag unterstellt werden, dass die Klägerin wegen ihres finanziellen Engagements ein Interesse an der Weiterleitung der 3 Mio. EUR an X. gehabt hat, der vorliegende Fall ist jedoch nicht mit der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Konstellation zu vergleichen, dass die an den späteren Insolvenzschuldner ausgereichte Darlehensvaluta mittelbar an den Darlehensgeber zurückfließen soll (vgl. A/G/R/Gehrlein, 3. Aufl., § 133 InsO Rn. 23; BGH, Urt. v. 14.02.2008 - IX ZR 38/04, NZI 2008, 299, 301 Rn. 35 f.).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15
    Die genaue Angabe der verwerteten Gegenstände und des darauf entfallenden Erlöses obliegt der Klägerin (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2008 - IX ZR 96/06, ZInsO 2008, 918, 919 Rn. 10 f.).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • LG Meiningen, 09.07.2003 - 2 O 209/03

    Geltendmachung der Auszahlung einer vom Insolvenzverwalter einbehaltenen

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12

    Insolvenzverfahren: Anzeige einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit durch den

  • BGH, 29.11.2006 - XII ZR 175/04

    Rechtsstellung des Untermieters

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 6 U 115/15
  • BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermittlung des durch Nutzung eingetretenen

  • BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15

    Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 198/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht