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   OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19   

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https://dejure.org/2020,8480
OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19 (https://dejure.org/2020,8480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2020 - Verg 27/19 (https://dejure.org/2020,8480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2020 - Verg 27/19 (https://dejure.org/2020,8480)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • heuking.de PDF
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und Straßenbahnen Rüge einer Inhouse-Vergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht auf Vergabenachprüfung kann verwirkt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ÖPNV-Direktvergaben

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an zulässige Inhouse-Direktvergaben im ÖPNV

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    das Verfahren bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die von der U eingelegte Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2019 - XIII ZB 120/19 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von der U eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2019 - XIII ZB 120/19 nach § 148 Abs. 1 ZPO auszusetzen, hilfsweise hierzu, 6. die Sache dem Bundesgerichtshof nach § 179 Abs. 1 Satz 2 GWB wegen beabsichtigter Abweichung vom Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 14. Oktober 2019 - Verg 16/19 vorzulegen.

    Gleiches gilt für die Rügen der Antragstellerin, dass die Vorabinformation nur über eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 informiert habe, nicht aber über die später vollzogene Direktvergabe nach allgemeinen Inhouse-Grundsätzen (siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 47), und dass die ex-post-Bekanntmachung der Antragsgegnerin vom 23.04.2019 die Rechtsgrundlage für die durchgeführte Direktvergabe nicht eindeutig habe erkennen lassen.

    Wer das Unternehmen dafür vergütet, spielt keine Rolle (siehe BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 60; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Weder sind der Antragsgegnerin Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften vorzuwerfen noch liegt ein Verstoß der Antragsgegnerin gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 36 ff.).

    Da es sich bei dem mit ihm verfolgten Unterlassungsanspruch um einen selbstständigen, aber rechtswegfremden Streitgegenstand handelt, der in der Beschwerdeinstanz angefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 44), ist die Sache insoweit gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Gericht des zuständigen Rechtswegs zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.06.1997 - I ZB 42/96, zitiert nach juris, Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Dass sich in der Vorabinformation keine näheren Angaben zur geplanten Vergabe von Unteraufträgen nach Art. 4 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 finden, hat offensichtlich keine Auswirkungen auf die Zuschlagschancen der Antragstellerin (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 43/18 - und vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Wer das Unternehmen dafür vergütet, spielt keine Rolle (siehe BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19, zitiert nach juris, Tz. 60; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Keine Nichtigkeitsfolge zeitigen schließlich etwaige Fehler in der Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (vgl. schon Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Die zur Begründung einer Aussetzung angeführten, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch ausstehenden Entscheidungen sind für das vorliegende Verfahren, das ganz anders gelagert ist als das in Bezug genommene Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 des Senats, nicht vorgreiflich.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Diese könne von der Antragsgegnerin nicht ausreichend kontrolliert werden, wie der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - schon entschieden habe.

    Soweit die Antragstellerin gegen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 und 2 GWB vorbringt, dass die Antragsgegnerin über die Beigeladene nicht die von § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB verlangte Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübe, und zum Beleg dafür auf einen Beschluss des Senats vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - sowie Auseinandersetzungen um eine Vertragsverlängerung für einen früheren Finanzvorstand der Beigeladenen verweist, greift dieser Einwand nicht durch.

    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Senats vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - ist überholt.

  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Die Antragstellerin ist zudem der Ansicht, dass im Hinblick auf den Beschluss des OLG München vom 14.10.2019 - Verg 16/19 - und die dort formulierten Dokumentationsanforderungen eine Divergenzvorlage notwendig sei.

    das Verfahren bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die von der U eingelegte Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2019 - XIII ZB 120/19 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von der U eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2019 - XIII ZB 120/19 nach § 148 Abs. 1 ZPO auszusetzen, hilfsweise hierzu, 6. die Sache dem Bundesgerichtshof nach § 179 Abs. 1 Satz 2 GWB wegen beabsichtigter Abweichung vom Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 14. Oktober 2019 - Verg 16/19 vorzulegen.

    Soweit die Antragstellerin meint, vorliegend sei eine Divergenzvorlage nach § 179 Abs. 2 GWB im Hinblick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 14.10.2019 - Verg 16/19 - geboten, folgt der Senat dem nicht.

  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Zwar hat das Oberlandesgericht Jena in einem Beschwerdeverfahren, in dem seiner Ansicht nach über eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu befinden war, die Ansicht vertreten, dass § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG allein auf den zweiten und dritten Abschnitt des Teils 4 des GWB einschließlich des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB verweist, nicht aber auf §§ 134, 135 GWB, so dass ein einmal erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden könne (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 66).

    Allerdings hat es ausdrücklich offen gelassen, ob in einem Fall eines europarechtlich bedenklichen Rechtsschutzdefizits - wie der Senat es hier bejaht - anders zu entscheiden sein und die Nichtigkeitsfolge geboten sein könnte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 66).

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Auf die sofortige Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, zitiert nach juris, Tz. 12).

    Die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden insoweit nicht erstattet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, zitiert nach juris, Tz. 22-24).

  • BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19

    Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Vielmehr sind die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe bzw. des § 108 GWB in diesem Fall trotzdem abschließend von den Vergabenachprüfungsinstanzen zu prüfen (Senatsbeschluss vom 18.12.2019 - VII-Verg 16/16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, zitiert nach juris, Tz. 39 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - XIII ZB 119/19), wie eine Auslegung der in § 8a Abs. 2 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 PBefG getroffenen Regelungen ergibt.

    Ihre Verneinung kann nur unter bestimmten - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen zu einer Rechtswegverweisung führen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - XIII ZB 119/19).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Soweit daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben, die keine Dienstleistungskonzession betreffen, nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein sollte, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG zu schließen.

    So wie Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 aber ungeachtet seines Wortlauts dynamisch auf die jeweiligen Vergaberichtlinien verweist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 78), so sind auch Art. 5 Abs. 7 Unterabs. 1 i.V.m. Erwägungsgrund 21 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als ein dynamischer Verweis auf die jeweils geltende Rechtsmittelrichtlinie zu verstehen.

  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19

    Können Leistungen des ÖPNV direkt vergeben werden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 29.07.2019 (VK 16/19 - L) im Umfang von Ziffer 4. des Tenors aufgehoben und die Sache insoweit zu erneuter Entscheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland vom 29.07.2019 - VK 16/19 - L - 1. festzustellen, dass der von der Antragsgegnerin an die Beigeladene vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag, veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. April 2019 (2019/S 079-19 0471), gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB von Anfang an unwirksam ist;.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
    Dem Gesetzgeber stand, wofür die Gesetzesmaterialien sprechen (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 01.01.2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl., § 8a Rn. 81).

    In dem im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2011 (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Senatsbeschluss vom 02.03.2011 ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62).

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 43/18

    Nachprüfungsverfahren: ÖPNV-Direktvergabe an Ruhrbahn genehmigt

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 2 Verg 6/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Bruttoauftragswert des

  • EuGH, 29.11.2012 - C-182/11

    Econord - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 261/16

    Maklerprovisionsanspruch: Vereinbarung einer Provisionsverpflichtung bei

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

  • VK Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 1 VK 60/11

    Bieter an Direktvergabe beteiligt: Nachprüfungsantrag erfolglos!

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

    Das Akteneinsichtsrecht besteht schließlich von vornherein nicht in Bezug auf Dokumente, die gar nicht Bestandteil der Vergabe- oder Verfahrensakten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2020 - VII-Verg 27/19).
  • VK Bund, 19.01.2022 - VK 1-138/21

    Betrieb des Gewässerbehandlungsschiffes

    Das fehlende Rechtsschutzbedürfnis ist Folge einer Verwirkung des prozessualen Rechts, einen Nachprüfungsantrag einzureichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2020, VII-Verg 27/19 unter Verweis auf Beschluss vom 30. April 2008, VII-Verg 23/08).
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