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OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21 |
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Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und Offenlegung dem Gericht nicht vorliegender Akten sonstiger Stellen; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht
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Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und Offenlegung dem Gericht nicht vorliegender Akten sonstiger Stellen; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht
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Wird zitiert von ... (10)
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18 Das Einsichtsrecht nach § 84 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EnWG umfasst nur den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand; die Vorschrift begründet keinen Anspruch auf Beiziehung von Akten anderer Stellen oder Behörden (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 21;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 18;… Beschl. v. 16.03.2022 - VI-3 Kart 128/19 [V], juris Rn. 277;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 02.02.2010 - KVZ 16/09, juris Rn. 12 zu § 72 GWB a.F. bzw. § 70 GWB n.F.).
Da die betreffenden Akten dem Senat nicht vorliegen und auch keine Verpflichtung zu deren Beiziehung besteht (hierzu sogleich unter 3.), bestand für den Senat kein Anlass, gemäß § 84 Abs. 2 S. 4 EnWG eine Entscheidung über eine Offenlegung dieser Dokumente zu treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 22;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 19. Der insoweit für den Fall der Zustimmungsverweigerung durch die Bundesnetzagentur gestellte Hilfsantrag nach § 84 Abs. 2 S. 4 EnWG geht daher "ins Leere".
a
) Ob und inwieweit Akten beizuziehen sind, d.h. der verfahrensbezogene gerichtliche Aktenbestand zu erweitern ist, richtet sich gemäß § 82 Abs. 1 EnWG nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes, der das Beschwerdegericht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen verpflichtet (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 30;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 22 - jeweils m.w.N.).Dabei enthebt der Untersuchungsgrundsatz die Verfahrensbeteiligten nicht von der Pflicht, den Sachverhalt darzulegen und Beweismittel anzugeben (…BGH, Beschl. v. 27.02.1969 - KVR 5/68, juris Rn. 15 - Schnellfilter/Filtertüten II;… Beschl. v. 21.07.2009 - EnVR 12/08, juris Rn. 20; Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 31;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 23;… vgl. auch BGH, a.a.O., Rn. 38 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit es einem Beteiligten möglich und zumutbar ist, sich gegebenenfalls fehlende eigene Kenntnisse durch die Inanspruchnahme spezifischer Akteneinsichts-, Auskunfts- oder Informationsrechte zu verschaffen (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 33 ff.).
Um ihrer Mitwirkungsobliegenheit bzw. Substantiierungslast (vgl. dazu Hensel, NVwZ 2020, 1628 [1628 ff.]) hinsichtlich der nicht in ihrer eigenen Sphäre, sondern derjenigen der Bundesnetzagentur liegenden Umstände nachkommen zu können, wäre die Beschwerdeführerin vielmehr gehalten gewesen, die ihr gegenüber der Regulierungsbehörde zustehenden (spezifischen) Akteneinsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechte (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 36 ff.;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl., § 29 Rn. 7 ff.) in Anspruch zu nehmen und diese im Weigerungsfalle - soweit dies mit Blick auf § 44a VwGO selbstständig möglich ist - gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18 Das Einsichtsrecht nach § 84 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 EnWG umfasst nur den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand; die Vorschrift begründet keinen Anspruch auf Beiziehung von Akten anderer Stellen oder Behörden (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 21;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 18;… Beschl. v. 16.03.2022 - VI-3 Kart 128/19 [V], juris Rn. 277;… vgl. auch BGH, Beschl. v. 02.02.2010 - KVZ 16/09, juris Rn. 12 zu § 72 GWB a.F. bzw. § 70 GWB n.F.).
Da die betreffenden Akten dem Senat nicht vorliegen und auch keine Verpflichtung zu deren Beiziehung besteht (hierzu sogleich unter 3.), bestand für den Senat kein Anlass, gemäß § 84 Abs. 2 S. 4 EnWG eine Entscheidung über eine Offenlegung dieser Dokumente zu treffen (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 22;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 19).
a) Ob und inwieweit Akten beizuziehen sind, d.h. der verfahrensbezogene gerichtliche Aktenbestand zu erweitern ist, richtet sich gemäß § 82 Abs. 1 EnWG nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes, der das Beschwerdegericht zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen verpflichtet (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 30;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 22 - jeweils m.w.N.).
Dabei enthebt der Untersuchungsgrundsatz die Verfahrensbeteiligten nicht von der Pflicht, den Sachverhalt darzulegen und Beweismittel anzugeben (…BGH, Beschl. v. 27.02.1969 - KVR 5/68, juris Rn. 15 - Schnellfilter/Filtertüten II;… Beschl. v. 21.07.2009 - EnVR 12/08, juris Rn. 20; Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 31;… Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19 [V], juris Rn. 23;… vgl. auch BGH, a.a.O., Rn. 38 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit es einem Beteiligten möglich und zumutbar ist, sich gegebenenfalls fehlende eigene Kenntnisse durch die Inanspruchnahme spezifischer Akteneinsichts-, Auskunfts- oder Informationsrechte zu verschaffen (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 33 ff.).
Um ihrer Mitwirkungsobliegenheit bzw. Substantiierungslast (vgl. dazu Hensel, NVwZ 2020, 1628 [1628 ff.]) hinsichtlich der nicht in ihrer eigenen Sphäre, sondern derjenigen der Bundesnetzagentur liegenden Umstände nachkommen zu können, wäre die Beschwerdeführerin vielmehr gehalten gewesen, die ihr gegenüber der Regulierungsbehörde zustehenden (spezifischen) Akteneinsichts-, Auskunfts- und/oder Informationsrechte (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 36 ff.;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl., § 29 Rn. 7 ff.) in Anspruch zu nehmen und diese im Weigerungsfalle - soweit dies mit Blick auf § 44a VwGO selbstständig möglich ist - gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 128/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 72/19 (V) v. 16.03.2022
Dass die Beschwerdeführerin sich vor dem Hintergrund der bestehenden Einsichts- und Informationsrechte (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 36 ff. m.w.N.;… ferner BGH, Beschl. v. 26.01.2021 - EnVR 101/19, juris Rn. 70) bei der Bundesnetzagentur um Einsicht in die dem Senat nicht vorliegenden Aktenbestandteile der regulierungsbehördlichen Verfahrensakten zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Strom nebst den dazugehörigen Vorakten bemüht hätte, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.Das Akteneinsichtsrecht nach § 84 EnWG erfasst nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht vorliegenden Akten (Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f.;… ferner Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18 - jeweils m.w.N.).
Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (…Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 706/18 Hinzu kommt, dass der Untersuchungsgrundsatz das Beschwerdegericht nicht zwingt, Feststellungen der Regulierungsbehörde, die im Beschwerdeverfahren nicht angegriffen wurden, von Amts wegen zu überprüfen (…BGH, Beschl. v. 06.11.2012 - EnVR 101/10, juris Rn. 28 - E.ON Hanse AG;… Beschl. v. 21.07.2009 - EnVR 12/08, juris Rn. 20;… Beschl. v. 28.06.2005 - KVR 27/04, juris Rn. 22 - Arealnetz; Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], juris Rn. 31 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 169/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung des generellen …
Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (…Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 53/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
Dass die Beschwerdeführerin sich insoweit gegenüber der Bundesnetzagentur unter Inanspruchnahme ihrer spezifischen Akteneinsichts- und Informationsrechte (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 35 ff. m.w.N.) vergeblich um Einsicht in die Datengrundlage bemüht hätte, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich. - OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 3 Kart 749/19 Dafür, dass der Gesetzgeber über diese spezifisch auf die Anreizregulierung bezogene Veröffentlichungspflicht hinausgehend auch in den Regelungsbereich des allgemeinen energieverwaltungsverfahrensrechtlichen Akteneinsichtsrechts hätte eingreifen wollen (…in diesem Sinne bereits Senat, Beschluss v. 05.07.2021, VI-3 Kart 612/19 [V], BeckRS 2021, 23413, Rn. 20; Beschluss v. 27.05.2021, VI-3 Kart 3/21 [V], S. 13, n.v.) und insbesondere die Kenntnis der in § 23b Abs. 1 EnWG aufgeführten Daten für eine Kontrolle der darauf aufbauenden regulierungsbehördlichen Entscheidungen für materiell-rechtlich relevant erachtet hätte, liegen vor diesem Hintergrund keine belastbaren Anhaltspunkte vor.
- OLG Düsseldorf, 05.07.2021 - 3 Kart 612/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Recht auf Akteneinsicht; …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Vortrag eines entscheidungserheblichen Inhalts dieser Akten, die ihre Beiziehung im Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung erforderlich machen würde, zu verlangen (…so bereits Senat, Beschl. v. 14.11.2018 - VI-3 Kart 6/18 [V], Juris Rn. 16 zu § 85 Abs. 3 EEG 2017; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 [V], S. 13, noch nicht veröffentlicht). - OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 526/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 72/19 (V) v. 16.03.2022
Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (…Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 3 Kart 637/19
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 Kart 169/19 (V) v. 16.03.2022
Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, dass Gegenstand des Akteneinsichtsrechts nach § 84 EnWG nur die Gerichtsakten selbst und die sonstigen dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten sind (…Senat, Beschl. v. 05.07.2021 - VI-3 Kart 612/19, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21, juris Rn. 21 f. jeweils m.w.N.).