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   OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - I-17 U 187/11   

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https://dejure.org/2014,14798
OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - I-17 U 187/11 (https://dejure.org/2014,14798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2014 - I-17 U 187/11 (https://dejure.org/2014,14798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - I-17 U 187/11 (https://dejure.org/2014,14798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1; BGB § 158 Abs. 2
    Widerruf eines Kaufvertrages wegen Nichtzustandekommens der Leasingfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines Leasingvertrages als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 17 U 187/11
    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 178/13 - = NJW 2014, 1519 f. = ZIP 2014, 828 ff. das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an den Senat zurückverwiesen.

    Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Revisionsurteil vom 22. Januar 2014 zu der hier maßgeblichen, allerdings nur bis zu der Neufassung der §§ 355 ff. BGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) mit Wirkung ab dem 12. Juni 2014 bestehenden Rechtslage - zum künftigen Recht vgl. z.B. Harriehausen, NJW 2014, 1519, 1520 - nach wie vor Erfolg.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 17 U 187/11
    Der allgemeine Grundsatz, dass als Geschäftsgrundlage eines Vertrages nach ständiger Rspr. nur solche nicht zu dem eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei dem Vertragsschluss zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren Vorstellungen des einen Vertragsteils anzusehen sind, welche von dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich beanstandet werden (BGH NZM 2005, 144 ff. = juris Rn 16; BGHZ 131, 209 ff. = WM 1996, 352 ff. = juris Rn 22, jeweils m.w.N.), wird danach also für die hier vorliegende Fallkonstellation aus wertenden Gesichtspunkten des Verbraucher- bzw. Existenzgründerschutzes heraus in der von dem Bundesgerichtshof dargelegten Weise modifiziert, um auf diese Weise das von ihm angestrebte, mit der von ihm abgelehnten entsprechenden Anwendung des § 358 BGB aF auf den Fall des Eintrittsmodells beim Leasingvertrag vergleichbare Schutzniveau für den Verbraucher sicherstellen zu können.
  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 17 U 187/11
    Der allgemeine Grundsatz, dass als Geschäftsgrundlage eines Vertrages nach ständiger Rspr. nur solche nicht zu dem eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei dem Vertragsschluss zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren Vorstellungen des einen Vertragsteils anzusehen sind, welche von dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich beanstandet werden (BGH NZM 2005, 144 ff. = juris Rn 16; BGHZ 131, 209 ff. = WM 1996, 352 ff. = juris Rn 22, jeweils m.w.N.), wird danach also für die hier vorliegende Fallkonstellation aus wertenden Gesichtspunkten des Verbraucher- bzw. Existenzgründerschutzes heraus in der von dem Bundesgerichtshof dargelegten Weise modifiziert, um auf diese Weise das von ihm angestrebte, mit der von ihm abgelehnten entsprechenden Anwendung des § 358 BGB aF auf den Fall des Eintrittsmodells beim Leasingvertrag vergleichbare Schutzniveau für den Verbraucher sicherstellen zu können.
  • BGH, 27.04.1966 - Ib ZR 50/64

    Darlegungs- und Beweislast beim Behauptung einer auflösenden Bedingung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 17 U 187/11
    Eine derartige Vertragsgestaltung, die von dem Beklagten darzulegen und zu beweisen wäre (BGH MDR 1966, 571 = juris Rn 29 m.w.N.), kann hier nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wohl nicht angenommen werden.
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