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   OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94   

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OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94 (https://dejure.org/1994,9383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.1994 - 1 Ws 562/94 (https://dejure.org/1994,9383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 1 Ws 562/94 (https://dejure.org/1994,9383)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 1 Ws 523/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
    Geeignet im Sinne der §§ 359 Nr. 5, 368 Abs. 1 StPO sind neu vorgebrachte Tatsachen oder Beweismittel nur dann, wenn sie - unterstellt, sie träfen zu - die den Schuldspruch des Urteils tragenden Feststellungen derart erschüttern, daß vom Standpunkt des damals erkennenden Gerichts "ernste Gründe" für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BGHSt 17, 303; Senatsbeschlüsse vom 24. September 1993 - 1 Ws 523/93, vom 11. Mai 1990 - 1 Ws 368 und 369/90, vom 10. August 1987 - 1 Ws 608/87 und 29. September 1986, 1 Ws 389/86; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 10 zu § 368 m.w.Rechtsprechungsnachw.).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, daß schon im Zulassungsverfahren eine Würdigung des Wiederaufnahmevorbringens, insbesondere hinsichtlich der Beweiskraft der angebotenen Beweismittel, vorzunehmen ist (vgl. BGH NJW 1977, 59; BGH NStZ 1985, 496; Senatsbeschlüsse vom 24. September 1993 a.a.O., 11. Mai 1990 a.a.O., 10. August 1987 a.a.O., 9. August 1985 - 1 Ws 662/85 und 30. November 1979 - 1 Ws 873/79; OLG Köln NJW 1963, 967; OLG Celle GA 1967, 284; Kleinknecht/Meyer- Goßner a.a.0.

  • BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
    Geeignet im Sinne der §§ 359 Nr. 5, 368 Abs. 1 StPO sind neu vorgebrachte Tatsachen oder Beweismittel nur dann, wenn sie - unterstellt, sie träfen zu - die den Schuldspruch des Urteils tragenden Feststellungen derart erschüttern, daß vom Standpunkt des damals erkennenden Gerichts "ernste Gründe" für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BGHSt 17, 303; Senatsbeschlüsse vom 24. September 1993 - 1 Ws 523/93, vom 11. Mai 1990 - 1 Ws 368 und 369/90, vom 10. August 1987 - 1 Ws 608/87 und 29. September 1986, 1 Ws 389/86; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdn. 10 zu § 368 m.w.Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, daß schon im Zulassungsverfahren eine Würdigung des Wiederaufnahmevorbringens, insbesondere hinsichtlich der Beweiskraft der angebotenen Beweismittel, vorzunehmen ist (vgl. BGH NJW 1977, 59; BGH NStZ 1985, 496; Senatsbeschlüsse vom 24. September 1993 a.a.O., 11. Mai 1990 a.a.O., 10. August 1987 a.a.O., 9. August 1985 - 1 Ws 662/85 und 30. November 1979 - 1 Ws 873/79; OLG Köln NJW 1963, 967; OLG Celle GA 1967, 284; Kleinknecht/Meyer- Goßner a.a.0.
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Letztlich hat das OLG Düsseldorf in dieser Entscheidung (anders dann in seinem Beschluß vom 27. Juli 1994 - 1 Ws 562/94 - = VRS 88 [1995], 48) aber noch offengelassen, welche zusätzliche Anforderungen im Rahmen von § 359 Nr. 2 StPO an den Verdachtsgrad zu stellen sind, weil dem Verurteilten ohnehin der Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 5 StPO zur Seite stand.

    a) aa) Die bislang wenigen veröffentlichten Entscheidungen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88 [1995], 48; HansOLG Hamburg JR 2001, 207, 208; OLG Oldenburg StV 2003, 234) lassen die einen Anfangsverdacht begründende Behauptung der Falschaussage des Zeugen für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmevorbringens nach § 359 Nr. 2 StPO allerdings bereits ausreichen, um das Probationsverfahren zu eröffnen.

    bb) In seinem Beschluß vom 27. Juli 1994 (VRS 88 [1995], 48) hat das OLG Düsseldorf seinen Hinweis aus der früheren Entscheidung (OLGSt zu § 154 StPO = JMBlNW 1980, 190 = GA 1980, 393) wieder aufgegriffen, daß im Falle des nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellten Verfahrens gegen den Zeugen zusätzlich zu prüfen sei, ob ein konkreter Verdacht für die Begehung des behaupteten Aussagedelikts besteht, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreichen würde.

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

    Bei der Prüfung des Beweiswerts dieser Umstände ist das Wiederaufnahmegericht jedoch nicht auf eine abstrakte Schlüssigkeitsprüfung beschränkt, sondern es hat den konkreten Beweiswert seiner Prüfung zugrunde zu legen, denn es kann nicht angehen, eine Beweiserhebung nach § 370 StPO durchzuführen, obwohl deren Durchführung nutzlos (BGH NJW 1977, 59) oder die begehrte Beweiserhebung offensichtlich unbegründet (OLG Düsseldorf VRS 88, 48 ff.) oder ersichtlich aus der Luft gegriffen erscheint (OLG Schleswig SchlHA 2000, 146).
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