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   OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17   

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OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17 (https://dejure.org/2018,66035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2018 - 16 U 131/17 (https://dejure.org/2018,66035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2018 - 16 U 131/17 (https://dejure.org/2018,66035)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    a) Wenn der von der Emittentin mit dem Treuhänder abgeschlossene Treuhandvertrag gemäß § 328 BGB ein echter Vertrag zugunsten Dritter ist, der die Anleger begünstigen soll, haftet der Treuhänder dem jeweiligen Anleger bis zu dessen Zeichnung aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis und nach dessen Zeichnung aus einem vertraglichen Schuldverhältnis (BGH, Urteil vom 01.12.1994- III ZR 93/93, Rz. 11).

    Der von dem Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.12.1994 - III ZR 93/93 entschiedene Fall betraf zwar einen Rechtsanwalt, der einerseits die Initiatoren einer Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich des Prospekts beraten und andererseits als Treuhänder für die Anleger die Verwendung der angelegten Gelder kontrolliert hat.

    Unabhängig davon trifft den Treuhänder aber auch die Verpflichtung, die Treugeber auf alle regelwidrigen Auffälligkeiten hinzuweisen, die ihm positiv bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung seines eingeschränkten Pflichtenkreises hätten bekannt sein müssen (BGH, Urteil vom 01.12.1994 - III ZR 93/93, Rz. 12f und 20).

    Wie bereits ausgeführt worden ist, hilft der Beklagten in diesem Zusammenhang auch nicht weiter, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 01.12.1994 - III ZR 93/93, das einen Rechtsanwalt betraf, der die Emittentin zunächst bei der Erstellung des Prospekts anwaltlich beraten hat und sodann für die Anleger des Fonds als Treuhänder tätig geworden ist, eine unterlassene Aufklärung über den Verstoß gegen das Verbot widerstreitende Interessen zu vertreten bzw. über den vertragswidrigen Interessenkonflikt nicht erwähnt hat, weil diese Fragen wegen der Feststellung einer konkurrierenden vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung nicht entscheidungserheblich gewesen sind.

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Die Erteilung dieses Hinweises ist zwar nicht protokolliert worden, ergibt sich aber auch aus der Stellungnahme der Beklagten vom 10.08.2018, S. 1 und 25. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 43a Abs. 4 BRAO ist, dass die von dem Rechtsanwalt übernommenen Mandate "dieselbe Rechtssache" betreffen (Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Auflage, § 43a, Rz. 196, 199, vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2012- AnwZ (Brfg) 35/11, Rz. 7f).

    Rechtssache kann jede Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (BGH, Urteil vom 23.04.2012- AnwZ (Brfg) 35/11, Rz. 7).

    Keine Rolle spielt demgegenüber, ob das anvertraute materielle Rechtsverhältnis Gegenstand verschiedener Ansprüche oder Verfahren ist (BGH, Urteil vom 23.04.2012- AnwZ (Brfg) 35/11, Rz. 7).

    Hingegen verstößt es gegen das Übermaßverbot, wenn an einen in den Rechtsvorschriften typisierten, tatsächlich aber nicht bestehenden, nur latenten Interessenkonflikt angeknüpft wird (BGH, Urteil vom 23.04.2012- AnwZ (Brfg) 35/11, Rz. 14).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    In dem mit Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08 entschiedenen Fall hat der als künftiger Mittelverwendungskontrolleur einer Kapitalanlagegesellschaft vorgesehene Wirtschaftsprüfer in dieser Funktion den Prospekt von den Initiatoren zur Durchsicht und mit der Frage erhalten, ob er dazu Anmerkungen habe.

    Den Treuhänder trifft im Allgemeinen die vorvertragliche Prüfungs-, Kontroll- und Hinweispflicht, die Treugeber auf alle für die Kapitalanlage wesentlichen Umstände hinzuweisen, grundsätzlich nur soweit, wie diese Umstände seinen eingeschränkten Pflichtenbereich betreffen (BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08, Rz. 23).

    Dieser Aufklärungspflicht kann der Treugeber entweder dadurch nachkommen, dass er auf eine Änderung des Prospekts drängt oder die an der Kapitalanlage interessierten Anleger vor der Prospektänderung in geeigneter Weise unterrichtet (BGH, Urteil vom 19.11.2009 - III ZR 109/08, Rz. 29).

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    d) § 43 a Abs. 4 BRAO dient der Wahrung des Vertrauensverhältnisses zum eigenen Mandanten und der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit insoweit, als ein Rechtsanwalt, der sich zum Diener gegenläufiger Interessen macht, jegliche unabhängige Sachwalterstellung im Dienste des Rechtsuchenden verliert (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01, Rz. 40).

    Allerdings muss unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung aller Belange unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Mandanteninteressen vorgenommen werden (BVerfG, a.a.O., Rz. 14), da § 43a Abs. 4 BRAO lediglich im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen verbietet (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01, Rz. 49).

    Zweitens kann die Vertretung widerstreitender Interessen durch in einer Sozietät oder Bürogemeinschaft verbundene Rechtsanwälte ausgeschlossen sein, wenn die umfassend aufgeklärten Mandanten einen solchen Widerstreit nicht befürchten und wegen der in der Sozietät oder Bürogemeinschaft getroffenen Vorkehrungen und der Verschwiegenheit ihrer Rechtsanwälte die Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01, Rz. 49; BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 BvR 594/06, Rz. 15).

  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 594/06

    Erstreckung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a BRAO)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Das in die gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Rechtsanwalts eingreifende Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist geeignet und erforderlich, um im Interesse der Mandanten wie der Rechtspflege diese Ziele zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 BvR 594/06, Rz. 13).

    Zweitens kann die Vertretung widerstreitender Interessen durch in einer Sozietät oder Bürogemeinschaft verbundene Rechtsanwälte ausgeschlossen sein, wenn die umfassend aufgeklärten Mandanten einen solchen Widerstreit nicht befürchten und wegen der in der Sozietät oder Bürogemeinschaft getroffenen Vorkehrungen und der Verschwiegenheit ihrer Rechtsanwälte die Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01, Rz. 49; BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 BvR 594/06, Rz. 15).

    Die dieses Verbot aussprechende Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO hält der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 BvR 594/06).

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Da der Treuhänder verpflichtet ist, die Interessen der Treugeber wahrzunehmen, muss der Treuhänder die Treugeber vor Eingehung der Rechtsbeziehung über mögliche Interessenkonflikte informieren, die seine fremdnützige Interessenwahrnehmung in Frage stellen und die Interessen des Treugebers gefährden können (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 150/11, Rz. 23f; Senat, Urteil vom 30.01.2015 - I-16 U 36/13, Rz. 61 - vgl. hinsichtlich der anlageberatende Bank BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Rz. 32 oder die depotführenden Bank BGH, Urteil vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99, Rz. 15).

    Als Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Schädiger für alle ursächlichen Schadensfolgen verantwortlich ist, gilt zwar auch für den Bereich vorvertraglicher Schuldverhältnisse, dass der Verstoß gegen eine Rechtspflicht mit begrenztem Schutzzweck nur zum Ersatz der Schäden verpflichtet, deren Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte (BGH, Urteil vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99, Rz. 17).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Der Anscheinsbeweis wird entkräftet, wenn aufgrund erwiesener oder unstreitiger Tatsachen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 64/09, Rz. 17).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Für Letzteres reicht es nicht schon aus, dass ein Gericht bei gleichem Sachverhalt zu einem anderen Ergebnis gelangt, erforderlich ist vielmehr, dass eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt (BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - XI ZR 238/02).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    Da der Treuhänder verpflichtet ist, die Interessen der Treugeber wahrzunehmen, muss der Treuhänder die Treugeber vor Eingehung der Rechtsbeziehung über mögliche Interessenkonflikte informieren, die seine fremdnützige Interessenwahrnehmung in Frage stellen und die Interessen des Treugebers gefährden können (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 150/11, Rz. 23f; Senat, Urteil vom 30.01.2015 - I-16 U 36/13, Rz. 61 - vgl. hinsichtlich der anlageberatende Bank BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Rz. 32 oder die depotführenden Bank BGH, Urteil vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99, Rz. 15).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 109/04

    Wirksamkeit eines mit einem Kontierer geschlossenen Vertrages über Buchführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
    e) Beruht die Nichtigkeit eines Vertrages auf einem Wirksamkeitshindernis, das der Sphäre einer Partei zuzurechnen ist, macht diese sich gemäß §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB gegenüber der anderen Partei wegen mangelnder Aufklärung schadensersatzpflichtig, wenn sie nicht vor Vertragsschluss auf das Wirksamkeitshindernis hinweist (BGH, Urteil vom 14.04.2005 - IX ZR 109/04, Rz. 15).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 190/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Umfang anwaltlicher

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12

    Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 16 U 36/13
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 148/11

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 150/11

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft:

  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14

    Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 411/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs und Treuhänders eines Filmfonds

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 238/07

    Haftung eines Steuerberaters wegen einer unrichtigen gesellschaftsrechtlichen

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 18/14

    Treuhandgesellschaft - Wettbewerbsverstoß: Irreführende, standeswidrige Werbung

  • BGH, 09.11.2017 - III ZR 610/16

    Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 121/17

    Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang

    Soweit sich die Klägerin zum Beleg ihrer abweichenden Auffassung auf ein Schreiben der stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 26. Juni 2018 (AZ I-16 U 131/17) beruft, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 120/17

    Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang

    Soweit sich der Kläger zum Beleg seiner abweichenden Auffassung auf ein Schreiben der stellvertretenden Vorsitzenden des 16. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 26. Juni 2018 (AZ I-16 U 131/17) beruft, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
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