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   OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - I-15 U 56/14   

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OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - I-15 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2014 - I-15 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2014 - I-15 U 56/14 (https://dejure.org/2014,44932)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß durch erneute Übermittlung einer Portierung im Telekommunikationsbereich

  • webhosting-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß durch erneute Übermittlung einer Portierung im Telekommunikationsbereich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 4 Nr. 10 ; UWG § 3 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unerlaubte erneute Übermittlung einer Portierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch einen Telekommunikationsdienstleister

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Portierungsauftrag ohne Kundenwunsch ist wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 307
  • MMR 2015, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung der Rufnummerportierung durch einen Anbieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Bei dem Portierungsauftrag handelt es sich um einen Werkvertrag zwischen Altanbieter und Teilnehmer, den der Teilnehmer als "Besteller" gemäß § 649 S. 1 BGB bis zur Durchführung der Rufnummernübertragung frei kündigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Mit dem späteren Entschluss zum Verbleib bei der Klägerin ist somit offenkundig der einzige Grund für eine Rufnummernübertragung entfallen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Erst recht begründen diese Regelungen keinen Anspruch des aufnehmenden Anbieters auf Rufnummernübertragung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311): So stellt bereits die Formulierung von § 46 Abs. 2 TKG a. F. / § 46 Abs. 4 S. 1 TKG n. F., wonach die Anbieter sicherstellen müssen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Anbieterwechsel beibehalten können, entscheidend auf den Kundenwillen ab.

    Tatsächlich führt es außerdem nicht zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung eines funktionsfähigen Wettbewerbs, wenn eine Rufnummernübertragung anlässlich eines Anbieterwechsels deshalb unterbleibt, weil der Teilnehmer eine solche entweder von vornherein nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, aber zumindest noch vor der tatsächlichen Durchführung der Übertragung, nicht mehr wünscht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 311).

    Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat dies mit folgender Begründung verneint (GRUR-RR 2014, 311):.

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Eine solche unangemessene Einwirkung auf den Kunden liegt vor, wenn sich der Abfangende in unlauterer Weise zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).

    In diesem Sinne ist es in der Rechtsprechung als unlauter qualifiziert worden, wenn Kundenaufträge oder -anfragen an einen Mitbewerber unterdrückt oder auf sich umgeleitet werden (OLG Köln, WRP 2007, 1008), wenn ein Reseller von Telekommunikationsdienstleistungen ohne entsprechenden Pre-Selection-Auftrag (z. B. weil dieser bereits widerrufen worden ist) eines Fernsprechteilnehmers die Umstellung seines Telefonanschlusses auf eine neue Verbindungsbetreiberkennzahl und damit auf einen neuen Anbieter veranlasst (OLG Düsseldorf MMR 2009, 565; OLG Frankfurt WRP 2009, 348) oder wenn der Auftrag eines Kunden, eine Voreinstellung des Telefonanschlusses (Pre-Selection) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden können (BGH, GRUR 2009, 876 - Änderung der Voreinstellung II).

    Allen diesen Sachverhaltskonstellationen ist gemeinsam, dass nicht direkt unangemessen auf den Kunden eingewirkt wird und die Maßnahme nicht unmittelbar auf eine Änderung des Kundenentschlusses gerichtet ist, sondern derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, diese weisungswidrig so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 - Voreinstellung I; BGH, GRUR 2009, 876 - Voreinstellung II).

  • OLG Schleswig, 03.06.2015 - 6 U 59/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Insbesondere ist möglich, dass der Kunde annimmt, die Kündigung des Vertrages mit der Klägerin könne nicht mehr "rückgängig" gemacht werden, er deshalb die Umstellung des Anschlusses auf die Beklagte hinnimmt und künftig nur noch deren Leistungen in Anspruch nimmt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2013 - 6 U 59/13).

    Dieser Auslegung stimmt der Senat jedoch nicht uneingeschränkt zu (kritisch auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.08.2013 - 6 U 59/13): Vielmehr begründen die genannten Erklärungen lediglich eine Verpflichtung des Altanbieters zur unverzüglichen Durchführung des Anbieterwechsels.

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Voraussetzung dafür ist, dass die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (vgl. BGH, MDR 2007, 792).

    Deshalb kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob die Begründetheit eines Feststellungsantrages eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erfordert (offen gelassen von BGH, MDR 2007, 792).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Das Eindringen in einen fremden Kundenkreis und das Ausspannen von Kunden gehören grundsätzlich, selbst wenn sie zielbewusst und systematisch erfolgen, zum Wesen des Wettbewerbs (BGH, GRUR 2002, 548 - Mietwagenkostenersatz; BGH, GRUR 2009, 500 - Beta Layout).

    Eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers ist dabei gegeben, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten (BGH, GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2009, 500 - Beta Layout).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Ein Missbrauch gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 UWG liegt nur vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH, WRP 2010, 640 - Klassenlotterie; BGH, GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2009, 1180 - 0, 00-Grundgebühr; BGH, GRUR 2012, 286 - Falsche Suchrubrik).

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; BGH, GRUR 2012, 286 - Falsche Suchrubrik).

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind gemäß §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1992, 1446; Palandt/Ellenberger, Kommentar zum BGB, 73. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Die entsprechende Argumentation des Landgerichts greift jedoch zu kurz, weil bei der Auslegung auch die dem Empfänger bei Zugang der Erklärung bekannten oder für ihn zumindest erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NJW 2006, 3777).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) besteht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2007, 1806 Meistbegünstigungsvereinbarung m. w. N.; BGH, GRUR 2010, 623 - Restwertbörse).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14
    Allen diesen Sachverhaltskonstellationen ist gemeinsam, dass nicht direkt unangemessen auf den Kunden eingewirkt wird und die Maßnahme nicht unmittelbar auf eine Änderung des Kundenentschlusses gerichtet ist, sondern derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, diese weisungswidrig so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 - Voreinstellung I; BGH, GRUR 2009, 876 - Voreinstellung II).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

  • LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12

    Ablehnung der Rufnummernportierung eines Wechselkunden seitens des abgebenden

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 202/07

    Begriff der gezielten Behinderung i.S. von § 4 Nr. 10 UWG; Wettbewerbswidrigkeit

  • OLG Frankfurt, 23.10.2008 - 6 U 176/07

    Wettbewerbsverstoß durch Telekommunikationsunternehmen: Weiterleitung von

  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    Dies ist bei der Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen der Fall (vgl. OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279).

    c) Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin sei aus § 46 Abs. 4 Satz 1 TKG zur Portierung der Rufnummer schon allein auf den ersten Portierungsauftrag hin verpflichtet, hält rechtlicher Nachprüfung dagegen nicht stand (ebenso OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312 f.; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 280 f.; OLG Karlsruhe, unveröffentlichtes Urteil des 6. Zivilsenats, als Anlage K 12 vom Kläger vorgelegt).

    Danach besteht kein Grund, warum der Wille des Kunden, von einem Portierungsauftrag nachträglich Abstand zu nehmen, vor dessen Ausführung unbeachtlich sein sollte (OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 281).

    Dieser Wille ist mithin auch dann zu beachten, wenn er sich vor Durchführung der Rufnummernübertragung ändert (OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 281).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Die Unterlassungsklage sei aus den Gründen der in Parallelverfahren der Klägerin gegen andere Telekommunikationsanbieter ergangenen Urteile des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2014 (15 U 56/14, Anlage K 11) bzw. des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28.08.2013 (Anlage K 12) aus § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 UWG begründet, da das angegriffene Verhalten eine gezielte Mitbewerberbehinderung darstelle.

    In gleicher Weise liegt eine unangemessene Einwirkung vor, wenn der Werbende unter Vorspiegelung einer tatsächlich nicht abgegebenen Willenserklärung des Kunden eine Handlung gegenüber dem Mitbewerber vornimmt, die darauf abzielt, den Kunden auf sein Unternehmen umzulenken (so auch der 15. Zivilsenat des OLG Düsseldorf im Urteil vom 27.11.2014, I-15 U 56/14 - Portierungsaufträge, Anlage K 11, zitiert nach juris, Rn. 63), wie dies bei der Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen der Fall wäre.

    Zwar ist, wie der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 13.11.2013 (Az. VI-U (Kart) 6/13, MMR 2014, 468, 469) und dem folgend der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 27.11.2014 (a.a.O., Rn. 103) ausgeführt hat, im Fall der Rufnummernübertragung (§ 46 Abs. 4 Satz 1 TKG), bei der Leistungsunterbrechung (§ 46 Abs. 1 Satz 1 TKG) und der Umstellung auf einen anderen Anbieter (§ 46 Abs. 9 Satz 2 Nr. 4 TKG) der Kundenwille maßgeblich.

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