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   OLG Düsseldorf, 27.11.2015 - I-1 W 47/15   

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https://dejure.org/2015,64522
OLG Düsseldorf, 27.11.2015 - I-1 W 47/15 (https://dejure.org/2015,64522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2015 - I-1 W 47/15 (https://dejure.org/2015,64522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 (https://dejure.org/2015,64522)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 W 1/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2015 - 1 W 47/15
    Mit der Frage, ob die Verzögerungsgebühr auch bei der "Flucht in die Säumnis" gilt, hat sich das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 12.02.2015 (Az.: I-6 W 1/15) ausführlich auseinandergesetzt.

    Darüber hinaus ist der Gebührensatz von 1, 0 die Regel, eine Ermäßigung ist die Ausnahme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2015 - I-6 W 1/15 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 W 44/18

    Voraussetzungen einer Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG

    Die Auferlegung einer besonderen Gebühr (Verzögerungsgebühr) kommt gemäß § 38 GKG auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15 -, Rn. 12; Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07 -, Rn 9; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Bottrop, 12.04.2018 - 13 F 17/18

    Verzögerungsgebühr

    § 32 FamGKG ist auf den Fall der "Flucht in die Säumnis" anwendbar (vgl. für die Parallelvorschrift des § 38 GKG: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15; I LAG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 13 Ta 586/08; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07; LAG Sachsen-Anhalt, BeckRS 2000, 30784671; a.A.: LAG Hamm NZA-RR 2001, 383; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95; C GKG § 38 Rn. 2 ff.).
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