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OLG Düsseldorf, 28.01.1983 - 5 Ss 550/82 - 19/83 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 193
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04
Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen …
Das Ausbleiben des rechtskräftig ausgewiesenen Angeklagten, der das Bundesgebiet verlassen und keine Ausnahmeerlaubnis hatte, war deshalb genügend entschuldigt (OLG Düsseldorf, StV 1983, 193;… Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 42 zu § 329).Dies ist auch dann der Fall, wenn - wie vorliegend - die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen vor Gericht mit seiner durch Ausweisung und Abschiebung begründeten - strafbewehrten - Pflicht, sich von dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten, kollidieren und diese Kollision auf fehlender Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und Gericht beruht, die dem Angeklagten nicht angelastet werden darf (BayObLG, StV 2001, 339; OLG Düsseldorf, StV 1983, 193;… Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 42 zu § 329;… Rautenberg in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Auflage, Rdn. 22 zu § 329).
- BayObLG, 31.01.2000 - 4St RR 6/00
Strafprozeßrecht: Genügende Entschuldigung bei Fernbleiben eines ausgewiesenen …
Das Ausbleiben des rechtskräftig ausgewiesenen Angeklagten, der das Bundesgebiet verlassen und keine Ausnahmeerlaubnis hatte, war deshalb genügend entschuldigt (vgl. hierzu BayObLG v. 20.6.1994 - 5St RR 49/94 - OLG Düsseldorf StV 1983, 193;… Löwe/Rosenberg/Gollwitzer § 329 Rn. 42).