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OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20 |
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Abhängigkeit eines dienstvertraglich vereinbarten Bonus vom Bestand des Beschäftigungsverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.02.2020 - 33 O 57/19
- OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08
Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Das Bundesarbeitsgericht habe nicht die in dem Urteil vom 06.05.2009 (10 AZR 443/08) vertretene Auffassung aufgegeben, sondern lediglich die Möglichkeit der geltungserhaltenden Reduktion unter Anwendung des sog. "Blue-Pencil-Tests".aa) Richtig ist, dass das Bundesarbeitsgericht seine in dem Urteil vom 06.05.2009 (10 AZR 443/08, NZG 2009, 1236) vertretene Auffassung, wonach Bonuszusagen mit Mischcharakter auf der Basis des AGB-Rechts wirksam sind, wenn der maßgebliche Stichtag, an dem das Beschäftigungsverhältnis für eine Bonusberechnung noch bestehen muss, innerhalb des Zeitraums liegt, der für die Ermittlung des Bonus relevant ist, weitgehend aufgegeben hat.
Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG, Urt. v. 06.05.2009 - 10 AZR 443/08, juris Rz. 13).
Das Landgericht hat seine Entscheidung insofern im Ergebnis zutreffend auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.05.2009 (10 AZR 443/08) gestützt.
Möglich ist auch, dass eine Sonderzahlung an bis zu bestimmten Zeitpunkten eintretende Unternehmenserfolge anknüpft; in diesen Fällen ist eine zu bestimmten Stichtagen erfolgende Betrachtung oftmals zweckmäßig und nicht zu beanstanden (BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 443/08 - Rn. 15).".
In dem Urteil vom 06.05.2009 (10 AZR 443/08) heißt es für den Fall, dass die Bonuszahlung von der Zielerreichung des Mitarbeiters sowie vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft abhängt (…juris Rz. 15 - 17):.
- BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
Sonderzahlung - "Mischcharakter"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Soweit die Sonderzahlung an einen bis zu einem Zeitpunkt eintretenden Unternehmenserfolg anknüpfe, halte es seine Auffassung ausdrücklich aufrecht (Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12).Das Landgericht, das sich im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.05.2009 (10 AZR 553/08) berufe, habe übersehen, dass diese Rechtsprechung überholt sei, wie sich etwa aus den Urteilen vom 18.01.2012 (10 AZR 612/10) und vom 13.11.2013 (10 AZR 848/12) ergebe.
Das Bundesarbeitsgericht hält nach seiner neueren Rechtsprechung eine Sonderzahlungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber nur grundsätzlich für unwirksam, wenn diese auch eine Gegenleistung für im gesamten Kalenderjahr laufend erbrachte Arbeit darstellt und hat ausgeführt, der Bonus könne regelmäßig nicht vom Bestand des Beschäftigungsverhältnisses des Bezugsjahres abhängig gemacht werden (BAG, Urt. v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12, NJW 2014, 1466).
Ausschlaggebend ist vielmehr, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13.11.2013 (10 AZR 848/12) ausdrücklich klargestellt hat, dass die darin aufgestellten neuen Grundsätze nicht per se zur Unzulässigkeit derartiger Klauseln führen und dass er für bestimmte Ausnahmefälle an seiner Rechtsprechung festhält.
- BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10
Sonderzahlung mit Mischcharakter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Das Landgericht, das sich im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.05.2009 (10 AZR 553/08) berufe, habe übersehen, dass diese Rechtsprechung überholt sei, wie sich etwa aus den Urteilen vom 18.01.2012 (10 AZR 612/10) und vom 13.11.2013 (10 AZR 848/12) ergebe.Es handelt sich also um eine Sonderzahlung mit Mischcharakter i.S.d. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urt. v. 18.01.2012 - 10 AZR 612/10, NJW 2012, 1532).
- LG Düsseldorf, 28.02.2020 - 33 O 57/19
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.02.2020 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 57/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt (sinngemäß), die Beklagte unter Abänderung des am 28.02.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (33 O 57/19) zu verurteilen, an ihn 125.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2018 zu zahlen.
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber zwar bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256). - BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Der Arbeitgeber ist aber nur dann nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat (zuletzt BAG, Urt. v. 12.05.2010 - 10 AZR 390/09, DB 2010, 1944 ff./juris Tz.11 m.N.). - BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17
Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
Das Bundesarbeitsgericht halte Stichtagsregelungen keineswegs für per se unwirksam, sondern betrachte diese differenziert, wie in dem Urteil vom 27.06.2018 (10 AZR 290/17) deutlich werde.