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   OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - VI-U (Kart) 27/06   

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OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - VI-U (Kart) 27/06 (https://dejure.org/2007,8961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2007 - VI-U (Kart) 27/06 (https://dejure.org/2007,8961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - VI-U (Kart) 27/06 (https://dejure.org/2007,8961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Franchisenehmergebühren; Verletzung vorvertraglichen Aufklärungspflichten und Hinweispflichten im Fall der Überreichung veralteter Wirtschaftsdaten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Schadensberechnung nach der Differenzhypothese; ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § ... 34 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 433 a. F.; ; BGB § 459 a. F.; ; BGB § 462 a. F.; ; BGB § 812 Absatz 1, Satz 1, 1. Alternative

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 139 § 242
    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma - Schadensberechnung nach der Differenzhypothese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Zahlen und Fakten dürfen dabei nicht geschönt sein und müssen die Realität des fraglichen Franchisesystems zutreffend wiedergeben (Senat, Urteil v. 30.06.2005, juris, RdNr. 50; OLG München, BB 2001, 1759 m. Anm. Böhner, BB 2001, 1749; Metzlaff, a.a.O.; Giesler, a.a.O.) .

    Nach zutreffender Ansicht (Becker, a.a.O. Rdnr. 284; vgl. auch OLG München, BB 2001, 1759, 1761; Urt. v. 27.7.2006 - 23 U 5590/05; Bräutigam in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 12 Rdnr. 18; Giesler, ZIP 1999, 2131, 2137, die im Rahmen der Schadensberechnung von den Aufwendungen des Franchisenehmers sogar die Einnahmen (Erlöse), einen etwaigen Abwicklungserlös und die verbleibenden Restwerte in Abzug bringen wollen) gilt deshalb: Hat ein Franchisegeber dem Franchisenehmer schuldhaft eine unzutreffende - z.B. auf veralteten Grundlagen beruhende - Ertrags- und Gewinnprognose seines Franchisebetriebs vorgelegt und hierdurch den Abschluss des Franchisevertrages bewirkt, ohne - wie hier - mit seiner Wirtschaftlichkeitsprognose eine Gewinngarantie zu übernehmen, besteht eine Haftung aus c.i.c. nicht bereits deshalb, weil der tatsächliche Gewinn geringer ausgefallen ist als der prognostizierte.

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Keiner Entscheidung bedarf, ob dieses Schriftformerfordernis überhaupt den mit der GmbH zu schließenden Vertrag erfasst und ob die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 34 GWB a. F. vorliegen, denn es ist dem Kläger nach fünfjähriger Vertragsdauer gem. § 242 BGB (Treu und Glauben) verwehrt, sich auf einen etwaigen Formmangel zu berufen (BGH, NJW-RR 2003, 1635 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.04.1986 - X ZR 59/85

    Sittenwidrigkeit eines langfristigen Vertrages über regelmäßige Haarpflege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Zu berücksichtigen sind vielmehr die gesamten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Grad der Einschränkung der wirtschaftlichen Beweglichkeit und die Größe der zum Ausgleich gewährten Gegenleistung (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 982 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 27.07.2006 - 23 U 5590/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Nach zutreffender Ansicht (Becker, a.a.O. Rdnr. 284; vgl. auch OLG München, BB 2001, 1759, 1761; Urt. v. 27.7.2006 - 23 U 5590/05; Bräutigam in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 12 Rdnr. 18; Giesler, ZIP 1999, 2131, 2137, die im Rahmen der Schadensberechnung von den Aufwendungen des Franchisenehmers sogar die Einnahmen (Erlöse), einen etwaigen Abwicklungserlös und die verbleibenden Restwerte in Abzug bringen wollen) gilt deshalb: Hat ein Franchisegeber dem Franchisenehmer schuldhaft eine unzutreffende - z.B. auf veralteten Grundlagen beruhende - Ertrags- und Gewinnprognose seines Franchisebetriebs vorgelegt und hierdurch den Abschluss des Franchisevertrages bewirkt, ohne - wie hier - mit seiner Wirtschaftlichkeitsprognose eine Gewinngarantie zu übernehmen, besteht eine Haftung aus c.i.c. nicht bereits deshalb, weil der tatsächliche Gewinn geringer ausgefallen ist als der prognostizierte.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Unterbringung der Vertragsbedingungen in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Behält - wie hier - der übrige Vertragsinhalt auch ohne die unwirksamen Abreden einen einer selbständigen Geltung fähigen Regelungsgehalt, beurteilt sich die Auswirkung der kartellnichtigen vertraglichen Bestimmung auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht (vgl. Senatsurteil vom 16.5.2005 - VI - U(Kart) 39/03; Senatsurteil vom 13.4.2006 - VI - U (Kart) 23/05; Senatsurteil vom 24.5.2006 - VI-U(Kart) 25/05).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Für die Entstehung des Schuldverhältnisses und die vor dem Stichtag eingetretenen Wirkungen gilt jedoch weiterhin altes Recht (sogen. "unechte Rückwirkung", vgl. Löwisch in v. Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 229 § 5 EGBGB, RdNr. 44; BAGE 109, 22).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06
    Wird - wie vorliegend - nach den Grundsätzen des Verhandlungsverschuldens eine schadensrechtliche Vertragsaufhebung und Rückabwicklung der beiderseits erbrachten Leistungen begehrt, ist Haftungsvoraussetzung das Vorliegen eines Vermögensschadens (BGH, NJW 1998, 302).
  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

    Angaben zur Rentabilität dürfen dabei nicht übertrieben sein, nicht beschönigen und nicht veraltet sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2007, Az. VI-U (Kart) 27/06; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.09.2002, I-17 U 222/01; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2013, Az. I-22 U 62/13 -, Rn. 81, juris).

    Damit unterschied sich der vorliegende Fall maßgeblich von den bisher durch die Rechtsprechung entschiedenen Fällen und insbesondere auch von der von dem Beklagten zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 28.02.2007 (Az. VI-U (Kart) 27/06).

  • LG Hamburg, 17.05.2018 - 334 O 14/18

    Franchisevertrag: Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität

    Denn den zurück verlangten Aufwendungen bzw. zurückgewiesenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Franchise-Vertrag stehen erwirtschaftete Umsätze und Gewinne gegenüber, die ebenfalls entfallen wären, wenn die Parteien den Franchise-Vertrag nicht abgeschlossen hätten (vergl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.01.2012, 3 U 222/10, Rdnr. 51; OLG Düsseldorf Kartellsenat, Urteil vom 28.02.2007, VI - U (Kart) 27/06, Rdnr. 69, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10

    Kündigung eines Franchisevertrags

    Zahlen und Fakten dürfen dabei nicht geschönt sein und müssen die Realität des fraglichen Franchisesystems zutreffend wiedergeben (OLG Düsseldorf VI-U (Kart) 27/06 vom 28.2.2007, zit. n. Juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 22/10
    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 24/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 26/10
    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 27/10
    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 28/10
    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 21/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

    Die Beklagte ist hierdurch ihrer Pflicht nachgekommen, den Franchisenehmer vor Vertragsabschluss über die Rentabilität des Systems und das mit dem Franchisevertrag verbundene wirtschaftliche Risiko aufzuklären (vgl. Senat, Urt. v. 28.2.2007 - VI-U (Kart) 27/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 25/10
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