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   OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - II-7 UF 185/12   

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OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - II-7 UF 185/12 (https://dejure.org/2013,19262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2013 - II-7 UF 185/12 (https://dejure.org/2013,19262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - II-7 UF 185/12 (https://dejure.org/2013,19262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 313, 516, 195 BGB
    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwiegerelterliche Zuwendungen können nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 161
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Schwiegerelterliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die Ehe ihres Kindes an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind keine unbenannten Zuwendungen, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar (vgl. BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2010, 1626; BGH FamRZ 2012, 273).

    Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert (vgl. BGH FamRZ 2010, 958).

    Diese Zuwendungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als sog. ehebezogene Zuwendungen zu betrachten, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes willen an die Schwiegertochter erfolgten (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris Rn 19 ff.; BGH FamRZ 2010, 1626, Rn. 11 ff.; BGH FamRZ 2012, 273, bei juris Rn 18 ff.).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellungen der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zu Gute kommen der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH FamRZ 2010, 958 bei juris Rn 26).

    Zurückzugreifen ist dabei zunächst auf die Abwägungskriterien, die nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen heranzuziehen waren (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris Rn 58).

    Über die Art und Weise, wie dem Gesichtspunkt Geltung zu verschaffen ist, ist im Rahmen der Abwägung, des tatrichterlichen Ermessens, zu befinden (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, Rn 59) (vgl. dazu folgend unter a)).

    Da nunmehr die Schwiegereltern einen eigenen Rückforderungsanspruch haben, würde dies zu einer Doppelbelastung des Schwieger-kindes führen, wenn man nun ohne Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs den Schwiegereltern einen vollen Ausgleich hinsichtlich der Schenkungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gewähren würde, der erst nach der Rechtsprechungsänderung durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 2010, 958), verfolgt werden kann.

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob der Zweck der Schenkung insoweit erreicht wurde, als das Kind des Schenkers bereits über den Zugewinnausgleich von der Schenkung seiner Eltern profitiert hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, Rn 44; BGH FamRZ 2010, 1626 bei juris Rn 25) (vgl. dazu folgend unter b)).

    Hierbei kann dann von Bedeutung sein, ob der Zweck der Schenkung insoweit erreicht wurde, als das Kind bereits über den Zugewinnausgleich von der Schenkung profitiert hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris, Rn. 44).

    Dies ist der Fall, wenn die Eheleute sich endgültig getrennt haben (vgl. Soyka, a. a. O., S. 261, 77; Wever, a. a. O., Seite 877; BGH FamRZ 2007, 877; BGH FamRZ 2010, 958, Rn 28: Wegfall der Geschäftsgrundlage mit Auszug der Tochter der Kläger aus der Familienwohnung infolge des Scheiterns der Ehe; anders - aber wohl unbedacht - im Rahmen eines obiter dictum BGH FamRZ 2012, 273, 276 bei juris Rn. 10, 44).

    Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.02.2010, FamRZ 2010, 958, war das Rückzahlungsbegehren der Antragstellerin von vornherein aussichtslos.

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Schwiegerelterliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die Ehe ihres Kindes an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind keine unbenannten Zuwendungen, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar (vgl. BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2010, 1626; BGH FamRZ 2012, 273).

    Diese Zuwendungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als sog. ehebezogene Zuwendungen zu betrachten, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes willen an die Schwiegertochter erfolgten (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris Rn 19 ff.; BGH FamRZ 2010, 1626, Rn. 11 ff.; BGH FamRZ 2012, 273, bei juris Rn 18 ff.).

    Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch (vgl. dazu Soyka, FuR 2012, 260, 261; Wever, FamRZ 2012, 276 f.; Haußleiter/Schulz, a. a. O., Kap. 7., Rn 37).

    Dies ist der Fall, wenn die Eheleute sich endgültig getrennt haben (vgl. Soyka, a. a. O., S. 261, 77; Wever, a. a. O., Seite 877; BGH FamRZ 2007, 877; BGH FamRZ 2010, 958, Rn 28: Wegfall der Geschäftsgrundlage mit Auszug der Tochter der Kläger aus der Familienwohnung infolge des Scheiterns der Ehe; anders - aber wohl unbedacht - im Rahmen eines obiter dictum BGH FamRZ 2012, 273, 276 bei juris Rn. 10, 44).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Schwiegerelterliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die Ehe ihres Kindes an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind keine unbenannten Zuwendungen, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar (vgl. BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2010, 1626; BGH FamRZ 2012, 273).

    Diese Zuwendungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als sog. ehebezogene Zuwendungen zu betrachten, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes willen an die Schwiegertochter erfolgten (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris Rn 19 ff.; BGH FamRZ 2010, 1626, Rn. 11 ff.; BGH FamRZ 2012, 273, bei juris Rn 18 ff.).

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob der Zweck der Schenkung insoweit erreicht wurde, als das Kind des Schenkers bereits über den Zugewinnausgleich von der Schenkung seiner Eltern profitiert hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, Rn 44; BGH FamRZ 2010, 1626 bei juris Rn 25) (vgl. dazu folgend unter b)).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in Fällen unübersichtlicher, zweifelhafter oder dem Anspruchsteller ungünstiger Rechtsprechung auch ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, ob ein Anspruch besteht und deshalb der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben ist, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (vgl. ausdrücklich BGH NJW 1999, 2041, 2042, bei juris Rn 19; für den Fall der Rechtsprechungsänderung insbesondere BGH NJW 2005, 429, 433 a. E.; BGHZ 122, 317, bei juris Rn 22; Haußleiter/Schulz a. a. O., Rn 41; Münchener Kommentar zum BGB - Grothe, 6. Aufl. 2012, § 199 Rn. 26 ebenfalls ausdrücklich zu geänderter höchstrichterlicher Judikatur).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in Fällen unübersichtlicher, zweifelhafter oder dem Anspruchsteller ungünstiger Rechtsprechung auch ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, ob ein Anspruch besteht und deshalb der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben ist, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (vgl. ausdrücklich BGH NJW 1999, 2041, 2042, bei juris Rn 19; für den Fall der Rechtsprechungsänderung insbesondere BGH NJW 2005, 429, 433 a. E.; BGHZ 122, 317, bei juris Rn 22; Haußleiter/Schulz a. a. O., Rn 41; Münchener Kommentar zum BGB - Grothe, 6. Aufl. 2012, § 199 Rn. 26 ebenfalls ausdrücklich zu geänderter höchstrichterlicher Judikatur).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04

    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Dies ist der Fall, wenn die Eheleute sich endgültig getrennt haben (vgl. Soyka, a. a. O., S. 261, 77; Wever, a. a. O., Seite 877; BGH FamRZ 2007, 877; BGH FamRZ 2010, 958, Rn 28: Wegfall der Geschäftsgrundlage mit Auszug der Tochter der Kläger aus der Familienwohnung infolge des Scheiterns der Ehe; anders - aber wohl unbedacht - im Rahmen eines obiter dictum BGH FamRZ 2012, 273, 276 bei juris Rn. 10, 44).
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Zu einem Ausgleich kommt es allerdings nur dann, wenn die Schenkung im Vermögen des Beschenkten zur Zeit der Entstehung des Anspruches noch werterhöhend vorhanden war (vgl. BGH FamRZ 2006, 394, 395; Haußleiter/Schulz, Kap. 7, Rn. 17).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in Fällen unübersichtlicher, zweifelhafter oder dem Anspruchsteller ungünstiger Rechtsprechung auch ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, ob ein Anspruch besteht und deshalb der Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben ist, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (vgl. ausdrücklich BGH NJW 1999, 2041, 2042, bei juris Rn 19; für den Fall der Rechtsprechungsänderung insbesondere BGH NJW 2005, 429, 433 a. E.; BGHZ 122, 317, bei juris Rn 22; Haußleiter/Schulz a. a. O., Rn 41; Münchener Kommentar zum BGB - Grothe, 6. Aufl. 2012, § 199 Rn. 26 ebenfalls ausdrücklich zu geänderter höchstrichterlicher Judikatur).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Die gegenteilige Entscheidung des OLG Köln, FamFR 2012, 525, hier bei juris, insbes.
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
    Geht man nun mit Haußleiter/Schulz (Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Aufl., Kap. 7, Rn 15, 16 ) davon aus, dass bei einer Dauer der Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind von 20 Jahren nach der Schenkung der verfolgte Zweck, die Ehe des leiblichen Kindes aufrecht zu erhalten und zu stärken, im Regelfall als erreicht anzusehen ist (vgl. ebd., Kap. 5, Rn 231 unter Berufung auf BGH FamRZ 1999, 1580, 1583 und weiteren Nachweisen) kommt ein Ausgleich hier grundsätzlich nur noch in Höhe von 11/20 (20 Jahre abzüglich 9 Jahre Nutzungsdauer) der geschenkten Summe in Betracht.
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Daher verbietet sich die Annahme des Oberlandesgerichts, die Nutzung der angeschafften Immobilie sei ohne weiteres schon dann als hinreichend zu betrachten, wenn eine Ehedauer von 20 Jahren erreicht ist oder wenn die Enkel volljährig geworden sind (wie das Oberlandesgericht auch OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161 und OLG Frankfurt Beschluss vom 4. Juni 2012 - 6 UF 12/12 - juris; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 7 Rn. 231; Büte FuR 2011, 664, 665).
  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

    Sie vertreten unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.02.2013, Az.: 7 UF 185/12, die Auffassung, dass ausnahmsweise für den Verjährungsbeginn auf die Veröffentlichung der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schwiegerelternschenkung vom 03.02.2010, XII ZR 189/06, abzustellen sei.

    Für diesen Anspruch gilt die regelmäßige 3-jährige Verjährung nach § 195 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 161; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 988 , OLG Köln, FamRZ 2013, 822 ; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5 Aufl., Kap. 7 Rn. 35).

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Ebenso wenig ist bei der schenkweisen Zuwendung von Geld ohne weiteres der Schluss gerechtfertigt, die Überlassung erfolge in der Erwartung des Fortbestands der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind (ebenso OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 1595; aA wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2013 - II-7 UF 185/12, juris).
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

    (2.1) Teilweise wird die Auffassung vertreten, der Zeitpunkt des "Scheiterns der Ehe" des eigenen Kindes und des Schwiegerkindes falle mit der "endgültigen Trennung" der Eheleute zusammen, die sich in der Regel im Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung zeige ( so etwa: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013 - 7 UF 185/12 - zitiert nach juris, Rn. 78 f.; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Aufl., S. 433 Rn. 13 und S. 439 Rn. 37; Schulz, FPR 2012, 79 ff., 80; Henke/Keßler, NZFam 2014, 307 ff., 307 f.; Stein, FPR 2012, 88 ff., 90, den Zeitpunkt der "endgültigen Trennung" allerdings nicht näher eingrenzend ).

    (3.3) Vielfach wird angenommen, der von Schwiegereltern mit ihrer Schenkung verfolgte Zweck sei in der Regel bei einer Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft von 20 Jahren erreicht ( vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2013 - 12 UF 51/13 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013, a. a. O., Rn. 51; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2012 - 6 UF 12/12 - zitiert nach juris Rn. 10; Haußleiter/Schulz, a. a. O., S. 434 Rn. 16 ).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2014 - 8 UF 271/13

    Berücksichtigung einer Zuwendung der Schwiegereltern und deren Rückforderung im

    Im Übrigen beruht auch der angefochtene Beschluss auf dieser Beurteilung und kann nicht zum Nachteil des Antragstellers, der alleiniger Beschwerdeführer ist, abgeändert werden (sog. Verschlechterungsverbot; vgl. im Übrigen zu dem "umgekehrten" Ablauf - Zugewinnausgleich vor Rückforderungsanspruch - OLG Düsseldorf - 7. Familiensenat - FamRZ 2014, 161 f.).
  • OLG Köln, 21.11.2013 - 12 UF 51/13

    Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der

    Der Senat sieht mit einem Teil der Literatur und Rechtsprechung den mit der Schenkung verfolgten Zweck, die Ehe des leiblichen Kindes aufrechtzuerhalten und zu stärken, bei einer Dauer der Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind von 20 Jahren im Regelfall als erreicht an (so Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5.A., Kap.7, Rdn.15,16 unter Berufung auf BGH FamRZ 1999, 1580, 1583, m.w.N. ); so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2013, 7 UF 185/12, zitiert nach juris: Rdn.51; OLG Frankfurt , Beschluss vom 4.06.2012, 6 UF 12/12, zitiert nach juris: Rdn.10).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14

    Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe

    Die Erwartung der Schwiegereltern des Fortbestandes der Ehe sei in diesem Fall "selbstverständlich" (OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161).
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