Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4804
OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18 (https://dejure.org/2020,4804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2020 - 4 U 72/18 (https://dejure.org/2020,4804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 4 U 72/18 (https://dejure.org/2020,4804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,4804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Entscheidet sich der Kläger - wie hier - für einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 ZPO, so kommt die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Ziff. 1 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz - eine Gerichtsgebühr statt drei Gerichtsgebühren - nicht zum Tragen (BGH, Urteil vom 18. April 2013, Az. III ZR 156/12, zitiert nach juris, Rdnr. 13).

    Der Kläger muss darlegen und beweisen, dass seine Belastung mit Kosten billigem Ermessen widerspricht, und die Beklagte ihrerseits hat Anspruch auf rechtliches Gehör mit der Möglichkeit, Tatsachen vorzutragen und Beweismittel anzubieten (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2013, Az. III ZR 156/12, zitiert nach juris, Rdnr. 13 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Die Verbindung von Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG und Kontrahierungszwang im Basistarif nach § 193 Abs. 5 VVG dient dabei dem gesetzgeberischen Ziel, dem der privaten Krankenversicherung zugewiesenen Personenkreis einen ausreichenden und bezahlbaren lückenlosen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, Az. 1 BvR 706/08, zitiert nach juris, Rdnr. 171 f.; vgl. auch BT-Drs. 16/4247, Seite 66).

    Der mit dem Kontrahierungszwang im Basistarif einhergehende Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von privaten Versicherungsunternehmen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, Az. 1 BvR 706/08, zitiert nach juris, Rdnr. 171 ff.) gebietet es, die Ausgestaltung des Kontrahierungszwang auf das zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels der Gewährleistung eines ausreichenden und bezahlbaren lückenlosen Krankenversicherungsschutz aller der privaten Krankenversicherung zugewiesenen Personen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, Az. 1 BvR 706/08, zitiert nach juris, Rdnr. 171 f.; vgl. auch BT-Drs. 16/4247, Seite 66) erforderliche Maß zu beschränken.

  • OLG Frankfurt, 08.05.2019 - 17 U 197/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Annahmeverzug ohne wörtliches Angebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Rechtsmittelkläger ersichtlich an dem noch für streitig erklärten Betrag kein schutzwürdiges Interesse haben kann oder eine nähere Begründung des Rechtsmittels zur Hauptsache ablehnt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975, Az. VI ZR 202/74, zitiert nach juris, Rdnr. 10; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2019, Az. 17 U 197/18, zitiert nach juris, Rdnr. 33).

    Abzuändern ist das angefochtene Urteil allerdings in dessen Kostenentscheidung, die das Berufungsgericht auch ohne Rechtsmittelangriff insgesamt von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. Heßler in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 528 ZPO, Rdnr. 38; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2019, Az. 17 U 197/18, zitiert nach juris, Rdnr. 40).

  • BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Die auf den zurückgenommenen Teil der ursprünglichen Klage entfallenden Kosten sind dem Wert der Hauptsache nicht hinzuzurechnen, weil dieser Teil nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014, Az. VI ZB 43/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 20. September 1962, Az. VII ZB 2/62, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13

    Statthaftigkeit der Berufung: Berechnung des Beschwerdewerts bei Teilerledigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Die auf den zurückgenommenen Teil der ursprünglichen Klage entfallenden Kosten sind dem Wert der Hauptsache nicht hinzuzurechnen, weil dieser Teil nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014, Az. VI ZB 43/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 20. September 1962, Az. VII ZB 2/62, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Denn wie im Rahmen von § 91a ZPO (vgl. Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 91a ZPO, Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 13. Mai 1993, Az. I ZR 113/91, NJW-RR 1993, 1319, 1319) kann der Grund für den Wegfall des Anlasses zur Klageerhebung auch jenseits der Parteisphäre liegen und sogar vom Kläger selbst gesetzt werden.
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Da der Kläger im Fall des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO eine vom Regelfall des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO abweichende Kostenentscheidung anstrebt, hat er - abweichend vom Fall des § 91a Abs. 1 ZPO - darzulegen und zu beweisen, dass seine Belastung mit Kosten billigem Ermessen widerspricht (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005, Az. I ZB 37/05, NJW 2006, 775, 776).
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Der Wegfall des Anlasses kann sich dabei nicht allein aus einer Erfüllung ergeben, auch wenn dies der Hauptfall des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO sein mag (vgl. BT-Drs. 14/4722 S. 81: "etwa" durch Leistung des Beklagten weggefallener Anlass), sondern - nicht anders als im Anwendungsbereich des § 91a ZPO - auch aus anderen Umständen, die dazu führen, dass das Rechtsschutzbegehren unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 269 ZPO Rdnr. 59; KG Berlin, Beschluss vom 26. November 2018, Az. 8 W 58/18, zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Rechtsmittelkläger ersichtlich an dem noch für streitig erklärten Betrag kein schutzwürdiges Interesse haben kann oder eine nähere Begründung des Rechtsmittels zur Hauptsache ablehnt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975, Az. VI ZR 202/74, zitiert nach juris, Rdnr. 10; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Mai 2019, Az. 17 U 197/18, zitiert nach juris, Rdnr. 33).
  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 4 U 72/18
    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO macht die Möglichkeit einer Kostenentscheidung nach billigem Ermessen lediglich von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich dem Wegfall des Anlasses zur Erhebung der Klage vor Rechtshängigkeit und der anschließenden unverzüglichen Klagerücknahme (BGH, Beschluss vom 18. November 2003, Az. VIII ZB 72/03, zitiert nach juris, Rdnr. 4 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht