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   OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - VI-3 Kart 7/11 (V)   

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https://dejure.org/2012,3866
OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - VI-3 Kart 7/11 (V) (https://dejure.org/2012,3866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2012 - VI-3 Kart 7/11 (V) (https://dejure.org/2012,3866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2012 - VI-3 Kart 7/11 (V) (https://dejure.org/2012,3866)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2012 - 3 Kart 124/10

    Begriff der Erweiterungsinvestition im Sinne von § 23 ARegV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - 3 Kart 7/11
    Sie knüpfen daran an, dass der Netzbetreiber schon nach § 11 Abs. 1 EnWG nicht nur verpflichtet ist, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben und zu warten, sondern es auch bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen hat (s.a. Senatsbeschluss vom 15.03.2012, VI-3 Kart 124/10).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 3 Kart 123/12

    Verhältnis des Erweiterungsfaktors zum Investitionsbudgets i.S. von § 23 Abs. 6

    Für den Fall, dass die Integration solcher Anlagen in das vorgelagerte Höchstspannungsnetz Umstrukturierungen im nachgelagerten Netz bedingen, hat der Senat bereits entschieden, es sei allein maßgeblich, dass die Umstrukturierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen überhaupt durch die Integration von EEG-Anlagen notwendig würden (Beschl. d. Senats v. 28.03.2012, VI-3 Kart 7/11 (V)).

    Dies wird auch aus den Regelbeispielen und der Begründung des Verordnungsgebers deutlich (dazu und zum folgenden, Beschl. d. Senats v. 28.03.2012, VI-3 Kart 7/11 (V); Walther, Regulierung der Elektrizitätsnetzentgelte nach der ARegV, 2009, Seite 65 ff.; Berndt, Die Anreizregulierung in den Netzwirtschaften, 2011, Seite 190 ff.) Grund für die Veränderung der Transport- und Versorgungsaufgabe und damit für Erweiterungs- oder auch Umstrukturierungsmaßnahmen kann die Anpassung des Netzes an einen veränderten Bedarf, also an eine steigende Nachfrage nach Transportkapazitäten, aber auch die Integration von Anlagen oder Maßnahmen zur Netzoptimierung sein.

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - 3 Kart 268/12

    Genehmigungsfähigkeit einer Investitionsmaßnahme zur Integration von EEG -Anlagen

    Im Rahmen des § 23 Abs. 6 Satz 1 ARegV kommt es nicht darauf an, dass eine EEG-Anlage unmittelbar in das Netz des Verteilernetzbetreibers integriert wird (vgl. die Rechtsprechung des Senats: Umstrukturierung durch Integration von Anlagen in das vorgelagerte Höchstspannungsnetz: Beschluss des Senats vom 28.03.2012, VI-3 Kart 7/11 (V); Umstrukturierung durch Integration von Anlagen in das nachgelagerte Netz: Beschluss vom 20.02.2013, VI-3 Kart 123/12 (V)).

    Dies wird auch aus den Regelbeispielen und der Begründung des Verordnungsgebers deutlich (dazu und zum folgenden, Beschluss des Senats vom 28.03.2012, VI-3 Kart 7/11 (V); Walther, Regulierung der Elektrizitätsnetzentgelte nach der ARegV, 2009, Seite 65 ff.; Berndt, Die Anreizregulierung in den Netzwirtschaften, 2011, Seite 190 ff.).

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