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   OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 38/17   

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OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 38/17 (https://dejure.org/2018,19453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2018 - VII-Verg 38/17 (https://dejure.org/2018,19453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2018 - VII-Verg 38/17 (https://dejure.org/2018,19453)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VOL/A § 3 EG Abs. 3b ; GWB a.F. § 97 Abs. 7
    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neues Vergaberecht: Welche Vorschriften gelten bei Zurückversetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zurückversetzung des Vergabeverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welches Recht gilt bei Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens? (VPR 2018, 206)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Gegen eine Zäsur, wie sie Teile der Literatur bejahen, spricht zudem, dass auf der Grundlage des vom Senat vertretenen materiellen Verständnisses vom Beginn des Vergabeverfahrens (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20 ff. [= NZBau 2017, 623]) - ungeachtet zwischenzeitlicher Zurückversetzungen aus Gründen notwendiger Fehlerkorrektur - von einem einheitlichen Vergabeverfahren auszugehen ist, solange der Beschaffungsbedarf, der zur Einleitung des Verfahrens geführt hat, unverändert bleibt (siehe Maimann, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 134 Rn. 13 m.w.N.).

    Mit einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, selbst in den Stand vor Bekanntmachung, werden der interne Beschaffungsentschluss und die Wirkungen der ersten nach außen und auf eine Auftragserteilung gerichteten Willensäußerung des öffentlichen Auftraggebers, die bei materieller Betrachtung den Beginn des Vergabeverfahrens markieren (vgl. EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, zitiert nach juris, Tz. 39; Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20), nicht vollständig beseitigt.

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist indes von einem materiellen Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens auszugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, zitiert nach juris, Tz. 38 und 41; dazu Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Mit Blick auf den Beschaffungsgegenstand sei der Sachverhalt ganz anders gelagert als in dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 entschiedenen Vergabenachprüfungsverfahren.

    Im Ergebnis unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt nicht grundlegend von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2009 - X ZB 8/09 zugrunde lag.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Mit einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, selbst in den Stand vor Bekanntmachung, werden der interne Beschaffungsentschluss und die Wirkungen der ersten nach außen und auf eine Auftragserteilung gerichteten Willensäußerung des öffentlichen Auftraggebers, die bei materieller Betrachtung den Beginn des Vergabeverfahrens markieren (vgl. EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, zitiert nach juris, Tz. 39; Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20), nicht vollständig beseitigt.

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist indes von einem materiellen Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens auszugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03, zitiert nach juris, Tz. 38 und 41; dazu Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • VK Rheinland, 28.07.2017 - VK D 2/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, vom 28.07.2017 (VK D 02/2016 L) mit Ausnahme der Entscheidung über die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten sowie die Festsetzung von Gebühren aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Da die Antragstellerin eine Vorfestlegung der Antragsgegnerin auf Produkte der Beigeladenen rügt, weist der Senat für den weiteren Gang des Vergabeverfahrens vorsorglich darauf hin, dass die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bei der Beschaffung von medizinischen Geräten vergaberechtlichen Grenzen unterliegt, die in jedem Fall einzuhalten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 07.06.2017 - VII-Verg 53/16 [PET-MRT-Geräte], zitiert nach juris; besprochen von Roth, NZBau 2018, 77 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Vergaberechtsverstoß dann nicht zur Begründetheit eines Nachprüfungsantrags führt, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich die Zuschlagschancen des Bieters durch den Vergaberechtsverstoß nicht verschlechtert haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.09.2017 - VII-Verg 12.09.2017, vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16, vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris, soweit veröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Vergaberechtsverstoß dann nicht zur Begründetheit eines Nachprüfungsantrags führt, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich die Zuschlagschancen des Bieters durch den Vergaberechtsverstoß nicht verschlechtert haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.09.2017 - VII-Verg 12.09.2017, vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16, vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris, soweit veröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Insofern geht der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Senats vom 03.03.2010 - VII-Verg 46/09 fehl.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Vergaberechtsverstoß dann nicht zur Begründetheit eines Nachprüfungsantrags führt, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich die Zuschlagschancen des Bieters durch den Vergaberechtsverstoß nicht verschlechtert haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.09.2017 - VII-Verg 12.09.2017, vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16, vom 28.01.2015 - VII-Verg 31/14, vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13 und vom 15.06.2010 - VII-Verg 10/10, jeweils zitiert nach juris, soweit veröffentlicht).
  • OLG Celle, 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Projektanten am Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 38/17
    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einer jüngeren Entscheidung (Beschluss vom 14.04.2016 - 13 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 32 f.) die Ansicht vertreten hat, dass ein formelles Verständnis vom Beginn des Vergabeverfahrens maßgeblich sei, ist es letztlich nur in der Wahl der Begrifflichkeit, aber nicht in der Sache von der Rechtsprechung des Senats abgewichen.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2014 - Verg 30/14

    Rabattvertrag; Zuschlagskriterien; Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand;

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Nach dem GWB-Vergaberecht beginnt ein Vergabeverfahren aber erst, wenn der öffentliche Auftraggeber aufgrund eines Beschaffungsbeschlusses nach außen (über interne Überlegungen und Vorbereitungen hinaus) bestimmte, wie auch immer geartete Maßnahmen ergreift, um den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses zu ermitteln oder bereits zu bestimmen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 38/17; Senatsbeschluss vom 31.05.2017 - VII-Verg 36/16, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    In der vorliegenden Sache sind keine Gründe ersichtlich, die es unbillig erscheinen ließen, die Kostenverteilung des Eilverfahrens an derjenigen des Hauptsacheverfahrens auszurichten und eine Differenzierung insoweit zu unterlassen (vgl. zu speziellen Verfahrenskonstellationen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, Verg 38/17, juris Rn. 71; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010, 13 Verg 18/09, juris Rn. 43; auch KG, Beschluss vom 13. Januar 2020, Verg 9/19, IBRRS 2020, 1327 [unter Gliederungspunkt II.]; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB § 182 Rn. 114 m. w. N.).
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