Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 42/17   

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OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - VII-Verg 42/17 (https://dejure.org/2018,6990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2018 - VII-Verg 42/17 (https://dejure.org/2018,6990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2018 - VII-Verg 42/17 (https://dejure.org/2018,6990)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Für Eignungsleihe muss Zugriffsrecht auf fremde Ressourcen deutlich belegt werden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Fehler in Eignungsnachweisen nicht korrigierbar

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für Eignungsleihe ist Zugriffsrecht auf fremde Ressourcen zu belegen! (VPR 2018, 199)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 491
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Da die Regelung als "Kann-Vorschrift" formuliert ist, besteht keine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den Bieter zu einer nachträglichen Erläuterung aufzufordern (Stolz in Ziekow/Völlink, 3. Aufl., VgV § 48 Rn. 21; Hausmann/Hof in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 48 Rn. 27: EuGH Urteil v. 29.03.2012, Rs C-599/10 Rn. 38, 39).

    Eine solche Verpflichtung folgt weder aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung noch aus der Verpflichtung zur Transparenz, zumal die fehlende Klarheit eines Angebots (bzw. hier des Eignungsnachweises) allein auf einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Bieters bei der Erstellung des Angebots zurückzuführen ist, die für alle Bieter und Bewerber gleichermaßen gilt (EuGH Urteil v. 29.03.2012, Rs C-599/10 Rn. 38).

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH, wonach "bloße Klarstellungen" vorgenommen oder "offensichtliche sachliche Fehler" behoben werden können, aber "kein neues Angebot" vorgelegt werden darf (EuGH, Urteil v. 07.04.2016, C-324/14; Urteil v. 29.03.2012, C-599/10).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Soweit der Senat für den Fall offensichtlich widersprüchlicher oder unvollständiger Erklärungen oder Nachweise im Rahmen des § 15 Abs. 5 VgV eine Aufklärung durch den Auftraggeber gefordert hat, um einen Angebotsausschluss aus rein formalen Gründen zu vermeiden (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 26; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 35/15, juris Rn. 34), lag diesen Entscheidungen ein anderer Sachverhalt zu Grunde, der nicht auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.

    Daraus folgt, dass eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise nur besteht, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2012, VII-Verg 47/12, juris Rn. 16 zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 35/15).

  • VK Bund, 09.08.2017 - VK 1-77/17

    Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 09.08.2017 - VK 1-77/17 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 50/15

    Aufhebung der Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Angabe der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Soweit der Senat für den Fall offensichtlich widersprüchlicher oder unvollständiger Erklärungen oder Nachweise im Rahmen des § 15 Abs. 5 VgV eine Aufklärung durch den Auftraggeber gefordert hat, um einen Angebotsausschluss aus rein formalen Gründen zu vermeiden (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 26; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 35/15, juris Rn. 34), lag diesen Entscheidungen ein anderer Sachverhalt zu Grunde, der nicht auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist.
  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH, wonach "bloße Klarstellungen" vorgenommen oder "offensichtliche sachliche Fehler" behoben werden können, aber "kein neues Angebot" vorgelegt werden darf (EuGH, Urteil v. 07.04.2016, C-324/14; Urteil v. 29.03.2012, C-599/10).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 38/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen hinsichtlich des Lieferanten und der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    In jedem Fall müssen die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in einem konkreten Sachzusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag stehen und dem Auftragsgegenstand angemessen sein (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.06.2014, VII-Verg 38/13, juris Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Daraus folgt, dass eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise nur besteht, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2012, VII-Verg 47/12, juris Rn. 16 zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; Beschluss v. 21.10.2015, VII-Verg 35/15).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - Verg W 22/07

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Verpflichtungserklärungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17
    Aus der Erklärung muss vielmehr eindeutig hervorgehen, dass ein ungehindertes Zugriffsrecht auf fremde Ressourcen tatsächlich besteht, also die notwendige Unterstützung sichergestellt ist, wenn sie benötigt wird (Opitz in Burgi/Dreher, Vergaberecht, GWB 4. Aufl., § 122 Rn. 35; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.02.2008, Verg W 22/07, juris Rn. 40; Hausmann/Kern in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 47 Rn. 8).
  • OLG München, 27.07.2018 - Verg 2/18

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen

    Zutreffend weist die Antragstellerin darauf hin, dass die Rechtsprechung schon nach der früheren Rechtslage nur in engen Grenzen diesbezügliche Ergänzungen bzw. Korrekturen zugelassen hat und dass auch die nunmehrige Regelung nur geringe Spielräume für ein Nachfordern eröffnet, wie das OLG Düsseldorf vor kurzem in seiner Entscheidung vom 28.03.2018, Az. Verg 42/17 eingehend dargelegt hat.

    Solche Bescheinigungen hängen nicht von individuellen Abreden (wie Verpflichtungserklärungen, so der Fall des OLG Düsseldorf vom 28.03.2018, Verg 42/17) oder Einflüssen ab, sie bescheinigen vielmehr amtlich und objektiv die Rechtslage.

    Auch aus der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung folgt nichts anderes: Wie dargelegt, betraf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.03.2018, Verg 42/17 eine Verpflichtungserklärung bzw. deren (inhaltlich abweichende) Übersetzung.

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2019 - 15 Verg 10/19

    Umweltschadenversicherung - Vergabeverfahren für Leistungen der

    Eine unternehmensbezogene Unterlage wird auch als gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV fehlend behandelt, wenn sie in rein formaler Hinsicht nicht den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018 - Verg 42/17 - juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 27.7.2018 - Verg 2/18 - juris Rn. 82).

    § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV ist aber richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass einem Bieter nicht Gelegenheit gegeben werden kann, inhaltlich nachgebesserte Unterlagen einzureichen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018 - Verg 42/17 - juris Rn. 44).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18

    Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

    § 22 Abs. 6 Satz 1 VSVgV findet keine Anwendung, wenn ein Nachweis oder eine geforderte Erklärung nicht fehlt, sondern lediglich inhaltlich hinter dem Geforderten zurückbleibt (vgl. für § 56 Abs. 2 VgV Senatsbeschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 42/17, zitiert nach juris, Tz. 48; Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 22 VSVgV Rn. 47).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2021 - Verg 48/20

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer EU-weite Ausschreibung eines

    Eine Unterlage fehlt, wenn sie gar nicht oder nicht entsprechend den formalen Anforderungen des Auftraggebers vorgelegt wurde (Senatsbeschlüsse vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19 - juris, Rn. 39; vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17 - juris, Rn. 44, und vom 12. September 2012, VII-Verg 108/11; von Wietersheim in Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, BeckOK Vergaberecht, 19. Edition, Stand 31.01.2021, § 57 VgV Rn. 14b; Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 56 VgV Rn. 21).

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist eine inhaltlich unzureichende Unterlage nicht mit einer fehlenden gleichzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19 - juris, Rn. 39, und vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17 - juris, Rn. 44).

    Hiernach sieht der Wortlaut von Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie eine Korrektur fehlerhafter Unterlagen bzw. die Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, fehlerhafte Unterlagen zu korrigieren, nicht vor (Senatsbeschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17 - juris, Rn. 48).

    Jedoch handelt es sich begrifflich nicht mehr um eine Ergänzung, Erläuterung oder Vervollständigung der Unterlagen, wenn der in der Unterlage dokumentierte Erklärungsinhalt nachträglich geändert wird (Senatsbeschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17 - juris, Rn. 48; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2019, 15 Verg 10/19; OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2018, Verg 2/18 - juris, Rn. 82; Scharf in Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV/UVgO, 2. Auflage 2019, § 56 VgV Rn. 75; Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 56 VgV Rn. 23; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zu VgV, 2017, § 56 Rn. 32, und VergabeR 2017, 285, 287; kritisch Tegeler/Einmahl, VergabeR 2020, 549 ff.; großzügiger wohl auch Haak/Hogeweg, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2019, § 56 VgV Rn. 41 und Voppel in ders/Osenbrück/Bubert, VgV, 4. Auflage 2018, § 56 Rn. 27).

    Auch aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter, die alle gleichermaßen unter dem zeitlichen Druck der fristgerechten Angebotserstellung stehen, der Rechtsklarheit und der Handhabbarkeit der Vorschrift in der täglichen Praxis der Vergabestellen sind daher lediglich die Behebung "offensichtlicher sachlicher Fehler" und "offensichtlich gebotene Klarstellungen" in einzelnen Punkten zulässig, vorausgesetzt die Änderung läuft nicht darauf hinaus, dass in Wirklichkeit ein neues Angebot eingereicht wird (EuGH, Urteile vom 7. April 2016, C-324/14, Rn. 62 ff., und vom 29. März 2012, C-599/10, Rn. 40; Senatsbeschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17), beziehungsweise der Inhalt einer unternehmensbezogenen Unterlage verändert wird.

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

    So hat der Senat zu § 56 Abs. 2 VgV ausgeführt, dass aus der Formulierung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV, wonach auch fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen korrigiert werden können, nicht geschlossen werden kann, dass nunmehr das Nachreichen inhaltlich nachgebesserter Unterlagen möglich und der öffentliche Auftraggeber sogar zu einer Nachforderung vor Ausschluss des Angebots oder Teilnahmeantrags verpflichtet ist (Senatsbeschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 42/17, zitiert nach juris, Tz. 44).
  • VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-29/20

    Kein Übergang von Zertifikaten nach DIN ISO 9001, 14001 nach

    Insoweit ist § 56 Abs. 2 VgV richtlinienkonform auszulegen (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28. März 2018 - Verg 42/17, juris-Rn. 44 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14. August 2019 - 15 Verg 10/19, juris-Rn. 32).
  • OLG Koblenz, 11.09.2018 - Verg 3/18

    Biogastransportleitung - Vergabenachprüfungsverfahren: Absehen der Vergabestelle

    hinausginge, eine unzulässige nachträgliche Veränderung des Inhalts eines Teilnahmeantrags oder Angebots (siehe OLG Düsseldorf v. 28.03.2018 - VII-Verg 42/17 - juris Rn. 41 f. m.w.N.).
  • VK Bund, 24.01.2020 - VK 1-97/19

    Beschaffung eines IT Projektverwaltungssystems

    Da die Angaben der ASt in ihrem Teilnahmeantrag zwar formal, aber nicht in inhaltlicher Hinsicht den bekannt gemachten Anforderungen der Ag entsprechen, handelt es sich hierbei nicht um eine "fehlende" Erklärung i.S.d. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV, so dass sich die Frage, ob die ASt diese Angaben auf Nachforderung der Ag ggf. nachreichen dürfte, schon aus diesem Grund gar nicht stellt (vgl. zur Abgrenzung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17).

    Dies verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens und ist daher rechtswidrig (vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 2018, Rs. C-523/16; und vom 4. Mai 2017, Rs. C-387/14; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17; und vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12).

  • VK Niedersachsen, 29.10.2020 - VgK-34/20

    Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

    Unschädlich ist nach Auffassung der Vergabekammer, dass das Dokument in tschechischer Sprache vorgelegt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII - Verg 42/17, Cannabis; VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010, englischsprachige LED-Zertifikate).
  • VK Berlin, 30.07.2019 - VK-B1-09/19

    Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 42/17).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 48/18

    Ausschluss eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Leistungen der

  • VK Bund, 11.03.2022 - VK 1-23/22

    Neubau, Putz- und Stuckarbeiten

  • VK Bund, 29.04.2021 - VK 2-05/21

    Antragsbefugnis des drittplatzierten Bieters; Eignungsleihe als Unterfall des

  • VK Bund, 12.10.2020 - VK 2-33/20

    Angebotsausschluss wegen Abweichung eingereichter Konzepte von den

  • VK Berlin, 06.01.2020 - VK-B1-39/19

    Das Vergaberecht ist nicht mehr ganz so formaljuristisch ...

  • OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21

    "Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • VK Bund, 03.05.2022 - VK 1-27/22

    Erhebliche Veränderung des Beschaffungsbedarfs ist sachlicher Aufhebungsgrund!

  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.09.2019 - 1 VK LSA 13/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens; Nachforderung von

  • VK Bund, 28.05.2020 - VK 2-21/20

    Ausschluss nach §15 EU Abs. 2 VOB/A wegen mangelnder Mitwirkung an der

  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

  • VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30

    Ausschreibung mehrdeutig: Weder Ausschluss noch Aufhebung!

  • VK Bund, 26.04.2022 - VK 2-34/22

    Keine Antragsbefugnis einer Bewerbergemeinschaft bei Teilnahme eines

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