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   OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94   

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OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94 (https://dejure.org/1995,15181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.1995 - 7 U 166/94 (https://dejure.org/1995,15181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 1995 - 7 U 166/94 (https://dejure.org/1995,15181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2221
    Vergütung des Testamentsvollstreckers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Sie ist dann zulässig, wenn dafür unter Berücksichtigung des Zwecks des Handelsregisters, die eingetragenen Rechtsverhältnisse zutreffend wiederzugeben und die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu gewährleisten, ein dringendes Bedürfnis besteht (KG, a.a.O.; vgl. auch BGH GmbHR 1992, 253, 256 = DNotZ 1993, 176 = MittRhNotK 1992, 89 ; Baumbach/Hopt, a.a.O.; Heymann/ Sonnenschein, a.a.O., Rn. 14 ff.; Staub/Hüffer, 4. Aufl., § 8 HGB, Rn. 31 ff.).

    Ein solches Bedürfnis ist etwa anzunehmen, soweit die Eintragung bestimmter Rechtsverhältnisse im Wege der Rechtsfortbildung als konstitutiv angesehen wird (vgl. BGHZ 87, 59 = DNotZ 1983, 633 für die Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens; BGHZ 105, 324 = DNotZ 1989, 102 = MittRhNotK 1988, 261 und GmbHR 1992, 253, 256 = DNotZ 1993, 176 = MittRhNotK 1992, 89 für die Eintragung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft).

    Im übrigen ist jedoch mit Rücksicht auf die strenge Formalisierung des Registerrechts bei der Annahme gesetzlich nicht geregelter Eintragungen Zurückhaltung geboten (vgl. BGH GmbHR 1992, 253, 256 = DNotZ 1993, 176 = MittRhNotK 1992, 89 ).

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Es ist umstritten, ob dann, wenn sich eine Testamentsvollstreckung, was nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGHZ 108, 187 = DNotZ 1990, 183 = MittRhNotK 1989, 219 ; ebenso Senat OLGZ 1991, 261 ), auf einen Kommanditanteil erstreckt, mit der Eintragung der Erben des Kommanditisten im Handelsregister zugleich ein Heft Nr. 6 âEUR¢ MittRhNotK .

    Juni 1996 Testamentsvollstreckervermerk einzutragen ist (bejahend: Ulmer, NJW 1990, 73 /82; Mayer, Z1P 1990, 976/978 f.; Reimann, DNotZ 1990, 190, 194; Rowedder, EWiR 1989, 991 ; Heymann/ Horn, § 162 HGB , An. 11; Schlegelberger/Karsten Schmidt, 5. Aufl., § 177 HGB , Rn. 34; Palandt/Edenhofer, 54. Aufl., Einf.

    v. § 2197 BGB , Rn. 11; offengelassen bei BGHZ 108, 187, 190 = DNotZ 1990, 183 = MittRhNotK 1989, 219 und Senat OLGZ 1991, 261).

  • RG, 26.03.1931 - IIb 5/31

    Kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehöriges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Der Senat schließt sich der auch von den Vorinstanzen vertretenen Ansicht an, daß die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehörendes Handelsgeschäft im Handelsregister nicht nachtragungstähig ist (ebenso allgemein RGZ 132, 138 ; vgl. auch Schlegelberger/ Hildebrandt, 5. Aufl., § 8 HGB , Rn. 17; Heymann/Sonnenschein, § 8 HGB , Rn. 16) und daß dies auch dann gilt, wenn die Testamentsvollstreckung einen Kommanditanteil betrifft (Damrau, BWNotZ 1990, 69, 70 und Soergel/Damrau, 12. Aufl., § 2205 BGB, Rn. 44; Staub/Schilling, 4. Aufl., § 177 HGB , Rn. 20).

    Das RG hat die Eintragungsfähigkeit der Testamentsvollstreckung betreffend eine zum Nachlaß gehörende Einzelfirma in erster Linie deshalb abgelehnt, weil der Rechtscharakter der Testamentsvollstreckung, die unterschiedlichste Inhalte haben könne, nicht auf die Bedürfnisse des kaufmännischen und des Handelsverkehrs zugeschnitten und insoweit nicht zur Eintragung im Handelsregister geeignet sei; wenn angesichts dessen das Gesetz zur Eintragungsfähigkeit schweige, so sei von vornherein der Schluß naheliegend, daß die Testamentsvollstreckung ebensowenig im Handelsregister eintragungsfähig sei wie andere, sogar gesetzlich typisierte Beschränkungen wirksamer Handlungsbefugnis (vgl. im einzelnen RGZ 132, 138, 141 ff.).

  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Es ist umstritten, ob dann, wenn sich eine Testamentsvollstreckung, was nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGHZ 108, 187 = DNotZ 1990, 183 = MittRhNotK 1989, 219 ; ebenso Senat OLGZ 1991, 261 ), auf einen Kommanditanteil erstreckt, mit der Eintragung der Erben des Kommanditisten im Handelsregister zugleich ein Heft Nr. 6 âEUR¢ MittRhNotK .

    v. § 2197 BGB , Rn. 11; offengelassen bei BGHZ 108, 187, 190 = DNotZ 1990, 183 = MittRhNotK 1989, 219 und Senat OLGZ 1991, 261).

  • BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65

    Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Folgt dagegen eine längere Verwaltungstätigkeit, z. B. beim Vorhandensein von Minderjährigen, oder verursacht die Verwaltung eine besonders umfangreiche und zeitraubende Tätigkeit, so kann eine höhere Gebühr als angemessen erachtet werden, auch eine laufende, nach dem Jahresbetrag der Einkünfte zu berechnende Gebühr gerechtfertigt sein." Der BGH hat zwar in seiner Entscheidung vom 26.6.1967 ( NJW 1967, 2400, 2402 = BB 1967, 1063 = DNotZ 1968, 355 ) die Auffassung vertreten, daß die Richtlinien des rheinpreußischen Notarvereins nach wie vor als eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Testamentsvollstreckervergütung anzuerkennen sind.
  • LG Berlin, 22.07.1992 - 98 T 24/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Die dagegen eingelegte und als Beschwerde vorgelegte Erinnerung hat das LG aus eben diesen Gründen zurückgewiesen (Rpfleger 1993, 25).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 228/69

    Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung seiner Tätigkeit -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Maßgebend für die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und der von ihm geleisteten Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH DNotZ 1964, 168 ; BGH WM 1972, 101; OLG Köln MittRhNotK 1993, 323, 325; Staudinger) Reimann, 12. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 15; Palandt/Edenhofer, 54. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 4).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Ein solches Bedürfnis ist etwa anzunehmen, soweit die Eintragung bestimmter Rechtsverhältnisse im Wege der Rechtsfortbildung als konstitutiv angesehen wird (vgl. BGHZ 87, 59 = DNotZ 1983, 633 für die Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens; BGHZ 105, 324 = DNotZ 1989, 102 = MittRhNotK 1988, 261 und GmbHR 1992, 253, 256 = DNotZ 1993, 176 = MittRhNotK 1992, 89 für die Eintragung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft).
  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Ein solches Bedürfnis ist etwa anzunehmen, soweit die Eintragung bestimmter Rechtsverhältnisse im Wege der Rechtsfortbildung als konstitutiv angesehen wird (vgl. BGHZ 87, 59 = DNotZ 1983, 633 für die Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens; BGHZ 105, 324 = DNotZ 1989, 102 = MittRhNotK 1988, 261 und GmbHR 1992, 253, 256 = DNotZ 1993, 176 = MittRhNotK 1992, 89 für die Eintragung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94
    Maßgebend für die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und der von ihm geleisteten Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH DNotZ 1964, 168 ; BGH WM 1972, 101; OLG Köln MittRhNotK 1993, 323, 325; Staudinger) Reimann, 12. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 15; Palandt/Edenhofer, 54. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 4).
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