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   OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - I-10 W 168/04   

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https://dejure.org/2005,6591
OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - I-10 W 168/04 (https://dejure.org/2005,6591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2005 - I-10 W 168/04 (https://dejure.org/2005,6591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2005 - I-10 W 168/04 (https://dejure.org/2005,6591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 35, 38 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1, 146 Abs. 1, 147 Abs. 2, 156 Abs. 5; BGB § 177 Abs. 1
    Genehmigungseinholung löst keine Vollzugsgebühr aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung der Genehmigung einer Gebühr; Voraussetzungen für den Anfall einer Gebühr nach § 146 Abs. 1 Kostenordnung (KostO); Vertretung durch einen vollmachtlosen Vertreter bei Beurkundung des Grundstückskaufvertrags; Voraussetzungen der Vollzugstätigkeit im Sinne des § ...

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 156 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 177 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 146 Abs. 1
    Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Entstehung einer Gebühr nach § 146 Abs. 1 KostO für die Einholung einer Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.03.2003 - 2 Wx 31/02

    Notarkosten bei Einholung der Genehmigungeines vollmachtlos vertretenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 168/04
    Die Herbeiführung der das Zustandekommen des Vertrages erst bewirkenden Genehmigungserklärung eines unmittelbaren Vertragsbeteiligten stellt keine Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 dar (vgl. Senat DNotZ 1974, 499 f; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765 f).

    Ob das Landgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass die Voraussetzungen für den Anfall einer Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO vorliegen (vgl. hierzu OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529), steht nicht zur Entscheidung des Senats an.

  • OLG Zweibrücken, 23.03.1993 - 3 W 234/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 168/04
    Die Herbeiführung der das Zustandekommen des Vertrages erst bewirkenden Genehmigungserklärung eines unmittelbaren Vertragsbeteiligten stellt keine Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 dar (vgl. Senat DNotZ 1974, 499 f; OLG Köln RNotZ 2003, 528, 529; OLG Zweibrücken DNotZ 1993, 765 f).
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