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   OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - VI-3 Kart 363/12 (V)   

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https://dejure.org/2015,42882
OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - VI-3 Kart 363/12 (V) (https://dejure.org/2015,42882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2015 - VI-3 Kart 363/12 (V) (https://dejure.org/2015,42882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2015 - VI-3 Kart 363/12 (V) (https://dejure.org/2015,42882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung vertraglichen Rahmenbedigungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen"

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung vertraglichen Rahmenbedigungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Die Sicherheit der Energieversorgung stellt ein absolutes Gemeinschaftsgut dar (BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66, RN 82; BVerfGE 13, 97, 107).

    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Die Sicherheit der Energieversorgung stellt ein absolutes Gemeinschaftsgut dar (BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66, RN 82; BVerfGE 13, 97, 107).

    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Dessen Umfang muss der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz wegen des damit verbundenen Eingriffs in Grundrechte der Kraftwerks- und Speicheranlagenbetreiber selbst bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 08.08.1978, 2 BvL 8/77, juris RN 75; BVerfGE 116, 24, 58; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 20 RN 54, 58ff).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Dessen Umfang muss der Gesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz wegen des damit verbundenen Eingriffs in Grundrechte der Kraftwerks- und Speicheranlagenbetreiber selbst bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 08.08.1978, 2 BvL 8/77, juris RN 75; BVerfGE 116, 24, 58; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 20 RN 54, 58ff).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91

    Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, wie sie der von einer Anlagenbetreiberin zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 02.12.1993, 3 C 42/91, BVerwGE 94, 341ff, juris RN 47ff) zugrunde lag.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), S. 10 BA; Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 3 Kart 92/09

    Berücksichtigung der Kosten für die Vorhaltung eines Netzpuffers durch ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18.12.2013, VI-3 Kart 92/09 (V), entnehmen, wonach die Erwägungen in der Begründung einer Gesetzesänderung als nachgeschobene Rechtsauffassung im Rahmen der genetischen Auslegung zur Ermittlung des vom Gesetzgeber zuvor Gewollten nicht maßgebend sind.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - 3 Kart 93/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Mitteilung der Gegenstandslosigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), S. 10 BA; Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Entsprechend § 133 BGB ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie ihn der durch die Erklärung Betroffene einschließlich eines Drittbetroffenen bei verständiger Würdigung verstehen durfte (BVerwGE 60, 223, 228f.; 41, 305, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014, VI-3 Kart 93/13 (V), S. 10 BA; Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 (V) m.w.N.).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
    Sie sind jedoch grundsätzlich im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, die ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1971, 1 BvR 52/66 juris RN 82; BVerfGE 13, 97 (107)), gerechtfertigt und aufgrund des gesetzlich eingeräumten Anspruchs auf angemessene Vergütung verhältnismäßig (vgl. nur zur Statthaftigkeit von Regelungen der Berufsausübung BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82 u. a., NJW 1985, 963f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

  • BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 109/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten auf der Basis des

    Zwar steht der Erlass und die Ausgestaltung der Festlegung im Ermessen der Bundesnetzagentur, die Betroffene hat jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, Rn. 16, Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 363/12 (V), Rn. 90 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Kart 109/16

    Rechtmäßigkeit des "IT-Sicherheitskatalogs gem. § 11 Abs. 1a EnWG " der

    Die Ermessensentscheidung ist nach den auch im Energiewirtschaftsrecht geltenden allgemeinen Grundsätzen gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten (Ermessensüberschreitung), ihr Ermessen überhaupt nicht ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Ermessensfehlgebrauch) (etwa Senat, Beschluss vom 28.04.2015, 3 Kart 363/12, BeckRS 2016, 2892, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 107/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

    Zwar steht der Erlass und die Ausgestaltung der Festlegung im Ermessen der Bundesnetzagentur, die Betroffene hat jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, Rn. 16, Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 363/12 (V), Rn. 90 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 106/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

    Zwar steht der Erlass und die Ausgestaltung der Festlegung im Ermessen der Bundesnetzagentur, die Betroffene hat jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, Rn. 16, Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 363/12 (V), Rn. 90 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 111/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

    Zwar steht der Erlass und die Ausgestaltung der Festlegung im Ermessen der Bundesnetzagentur, die Betroffene hat jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, Rn. 16, Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 363/12 (V), Rn. 90 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 110/15

    Zulässigkeit der Nachberechnung von Netzentgelten im Geltungsbereich des

    Zwar steht der Erlass und die Ausgestaltung der Festlegung im Ermessen der Bundesnetzagentur, die Betroffene hat jedoch einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, Rn. 16, Senat, Beschluss vom 28.04.2015, VI-3 Kart 363/12 (V), Rn. 90 bei juris).
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