Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - I-23 U 193/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5374
OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - I-23 U 193/01 (https://dejure.org/2002,5374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2002 - I-23 U 193/01 (https://dejure.org/2002,5374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - I-23 U 193/01 (https://dejure.org/2002,5374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Hinreichend substantiiertes Vorbringen eines Steuerberaters im Honorarrechtsstreit bei Ausfüllung des Tatbestand der zur Anspruchsbegründung herangezogenen Gebührenvorschrift durch seinen schriftsätzlichen Vortrag; Erforderlichkeit der Vorlage von Arbeitsergebnissen oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 138; ; ZPO § 139 Abs. 1 Satz 1 letzte Alt.; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 296; ; ZPO § 523; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 539; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StBGebV § 3 Abs. 2; ; StBGebV § 8; ; StBGebV § 9; ; StBGebV § 11; ; StBGebV § 12 Abs. 1; ; StBGebV § 12 Abs. 2; ; StBGebV § 12 Abs. 4; ; StBGebV § 16; ; StBGebV § 16 Satz 1; ; StBGebV § 21 Abs. 1; ; StBGebV § 24 Abs. 1 Nr. 7; ; StBGebV § 23 Nr. 2; ; StBGebV § 23 Nr. 10; ; StBGebV § 32; ; StBGebV § 33; ; StBGebV § 33 Abs. 1; ; StBGebV § 33 Abs. 7; ; StBGebV § 35; ; StBGebV § 35 Abs. 1; ; StBGebV § 35 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; ; StBGebV § 35 Abs. 3; ; StBGebV § 40; ; StBGebV § 40 Abs. 1; ; StBGebV § 41 Abs. 1; ; StBGebV § 41 Abs. 2; ; StBGebV § 41 Abs. 5; ; StBGebV § 44; ; StBGebV § 44 Abs. 1; ; StBGebV § 66 Abs. 4; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 291; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 675; ; BRAGO § 13 Abs. 3; ; BRAGO § 26 Satz 1; ; BRAO § 50 Abs. 3; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253; ZPO § 139
    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des Gerichts

  • rechtsportal.de

    Entstehung des Gebührenanspruch eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Hat der Steuerberater - wie hier - die Buchführung für ein Wirtschaftsjahr nachträglich auf einmal zu erstellen, so handelt es sich um eine einheitliche Angelegenheit (BGH NJW-RR 2001, 494, 495 mwN.); die Gebühren für die gesamte nachträgliche Jahresbuchführung der Jahre 1996 und 1997 waren somit bereits mit der ersten Tätigkeit des Klägers verdient.

    Hinsichtlich der Bescheide für 1996 und 1998 hat der Kläger selbst nur die Mittelgebühr des § 41 Abs. 1 StBGebV in Ansatz gebracht (1. und 6. Pos.); der für 1997 berechnete Höchstsatz (2. Pos.) ist unberechtigt, weil nach § 11 StBGebV in Durchschnittsfällen lediglich die Mittelgebühr angemessen ist und der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger für einen höheren Ansatz nichts vorgetragen hat (vergl. BGH NJW-RR 2001, 494; Senat, Gl 2002, 72, 74).

  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Daran ändert es nichts, wenn der Auftrag vor Erledigung der Angelegenheit durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet wird; aus §§ 675, 628 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit §§ 13 Abs. 3 BRAGO oder 12 Abs. 4 StBGebV ergibt sich vielmehr, dass dem Berater trotz vorzeitiger Beendigung seines Auftrags die bereits verdienten Gebühren in voller Höhe verbleiben, sofern er auch nur eine (erste) Tätigkeit zur Verwirklichung des Gebührentatbestandes vorgenommen hat (BGH NJW 1987, 315, 316; NJW 1995, 1954).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Anderes gilt nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich dann, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Nachweis erbringt, dass ein vertragswidriges Verhalten des Beraters zur Kündigung geführt habe und dass das Interesse an dessen bisherigen Leistungen infolgedessen entfallen sei (BGH aaO.; NJW 1982, 437, 438; NJW 1997, 188, 189; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 15); hierzu hat jedoch die Beklagte nichts vorgetragen.
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 37/96

    Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Anderes gilt nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB lediglich dann, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Nachweis erbringt, dass ein vertragswidriges Verhalten des Beraters zur Kündigung geführt habe und dass das Interesse an dessen bisherigen Leistungen infolgedessen entfallen sei (BGH aaO.; NJW 1982, 437, 438; NJW 1997, 188, 189; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 15); hierzu hat jedoch die Beklagte nichts vorgetragen.
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Dem Kläger steht aus § 66 Abs. 4 StBGebV ein Zurückbehaltungsrecht an den herausverlangten Unterlagen zu; jene Vorschrift gilt ebenso wie die Regelung des § 50 Abs. 3 BRAO nicht nur für Arbeitsergebnisse des Beraters, sondern auch für ihm ausgehändigte Unterlagen seines Mandanten (BGH NJW 1997, 2944, 2945; LG Heidelberg NJW-RR 1998, 1072).
  • LG Heidelberg, 29.09.1997 - 4 O 53/97

    Verfügungsanspruch auf Herausgabe der Unterlagen gegenüber einem Steuerberater;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Dem Kläger steht aus § 66 Abs. 4 StBGebV ein Zurückbehaltungsrecht an den herausverlangten Unterlagen zu; jene Vorschrift gilt ebenso wie die Regelung des § 50 Abs. 3 BRAO nicht nur für Arbeitsergebnisse des Beraters, sondern auch für ihm ausgehändigte Unterlagen seines Mandanten (BGH NJW 1997, 2944, 2945; LG Heidelberg NJW-RR 1998, 1072).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Im übrigen verschaffen irgendwelche - nicht einmal nachvollziehbar dargelegte - "Mitwirkungspflichtverletzungen" des Auftraggebers dem Steuerberater allenfalls dann einen zusätzlichen Vergütungsanspruch aus §§ 33 Abs. 7 oder 35 Abs. 3 StBGebV, wenn er den Mandanten vor Leistungserbringung über die Mängel der Buchführung, die notwendige Mehrarbeit und die dadurch verursachte Vergütung belehrt hat (BGH NJW-RR 1996, 375, 376; OLG Düsseldorf Gl 01, 227, 228); dies war vorliegend nicht der Fall.
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Danach ist eine Klagevorbringen bereits dann schlüssig und somit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorgetragen hat, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen; dies gilt auch bei Auseinandersetzungen zwischen rechtlichen oder steuerlichen Beratern und ihren Mandanten (BGH NJW 2002, 825, 826 mwN.).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 182/94

    Gebührenanspruch des Prozeßbevollmächtigten nach Notwendigkeit der Mandatierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01
    Daran ändert es nichts, wenn der Auftrag vor Erledigung der Angelegenheit durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet wird; aus §§ 675, 628 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit §§ 13 Abs. 3 BRAGO oder 12 Abs. 4 StBGebV ergibt sich vielmehr, dass dem Berater trotz vorzeitiger Beendigung seines Auftrags die bereits verdienten Gebühren in voller Höhe verbleiben, sofern er auch nur eine (erste) Tätigkeit zur Verwirklichung des Gebührentatbestandes vorgenommen hat (BGH NJW 1987, 315, 316; NJW 1995, 1954).
  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

    Der Gebührenanspruch entsteht somit schon mit dem Beginn der Arbeit für die abzurechnende Angelegenheit (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.1997 17 U 23/96, GI 1997, 252; vom 28.05.2002 23 U 193/01, GI 2002, 219; LG Duisburg, Urteil vom 04.08.2000 10 O 57/98, GI 2001, 254 = NJW-RR 2002, 277; BGH-Urteil vom 16.10.1986 III ZR 67/85, NJW 1987, 315; vgl. auch Volkmann, in Meyer/Goez/Schwamberger, StBGebV, Praxiskommentar, 6. Aufl. 2010, § 12 Rz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2017 - 23 U 151/15

    Honoraransprüche eines Steuerberaters; Abrechnung von Buchführungsleistungen

    Danach kann die Klägerin die mit dem Beginn der Tätigkeit bereits entstandenen (vgl. Senat, Urteil vom 28.5.2002 - I-23 U 193/01, GI 2002, 219 m. Nachw.) Vergütungsansprüche trotz vorzeitiger Beendigung der Angelegenheit geltend machen.

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit entschieden (Urteil vom 28.5.2002 - 23 U 193/01, GI 2002, 219, juris), dass dem mit der Vollbuchführung sowie der Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragten Steuerberater keine zusätzlichen Gebühren für die Anlagenbuchführung zustehen.

  • AG Düsseldorf, 23.11.2015 - 231 C 1266/14

    Vergütungsanspruch eines Steuerberaters für Hilfeleistungen in Steuersachen

    Im Übrigen ist die Anlagenbuchführung auch nur in Einzelfällen gesondert abrechenbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2002, Az. 23 U 193/01, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 12.03.2013 - 15 O 268/12
    Anderes gilt lediglich dann, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Nachweis erbringt, dass ein vertragswidriges Verhalten des Beraters zur Kündigung geführt habe und dass das Interesse an dessen bisherigen Leistungen infolgedessen entfallen sei (OLG Düsseldorf - 23 U 193/01 -, Urteil vom 28. Mai 2002, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht