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   OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-5 U 92/07   

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OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers wegen Aufrechnung mit Gegenforderungen; Formale Anforderungen an die Einlegung einer Anschlussberufung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten; ...

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § ... 524; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 320; ; BGB § 631 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 641 Abs. 1 Satz 3 n.F.; ; VOB/B § 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 4 Nr. 7 Satz 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 12 Nr. 5; ; VOB/B § 16 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers wegen Aufrechnung mit Gegenforderungen; Formale Anforderungen an die Einlegung einer Anschlussberufung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten vor Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Selbstvornahme vor Auftragsentziehung? (IBR 2010, 18)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baumängel: Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig? (IBR 2009, 1381)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klageabweisung aufgrund Aufrechnung: Rechtskraft der Klageforderung (IBR 2010, 1095)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1355
  • BauR 2010, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten kann der Auftraggeber regelmäßig nicht verlangen, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15-05-1986 - VII ZR 176/85 - NJW-RR 1986, 1148; Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997; Oppler in Ingenstau/Korbion VOB/B , 15. Aufl. 2004, Rz. 62 zu § 4 Nr. 7 m.w. N.).

    Ohne Entziehung des Auftrages steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kostenvorschuss oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten dann zu, wenn der Auftragnehmer endgültig und ernsthaft die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Die Überwälzung eines solchen abtrennbaren Teil des Streitstoffs setzt die Einlegung eines Rechtsmittels (oder eines Anschlussrechtsmittels) durch die beschwerte Partei voraus (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.11.1989, V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 449; Urteil vom 26.10.1994, VIII ZR 150/93, NJW-RR 1995, 240, 242).

    Ein Anschlussrechtsmittel muss zwar nicht als solches bezeichnet werden; jedoch muss klar und eindeutig der Wille des Berufungsgegners zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1989, NJW 1990, 447, 449).

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten kann der Auftraggeber regelmäßig nicht verlangen, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15-05-1986 - VII ZR 176/85 - NJW-RR 1986, 1148; Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997; Oppler in Ingenstau/Korbion VOB/B , 15. Aufl. 2004, Rz. 62 zu § 4 Nr. 7 m.w. N.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Der BGH hat mit Urteil vom 11.05.2005 - VII ZR 146/04 - NJW 2006, 2475f. seine frühere Rechtsprechung, wonach das infolge vorzeitiger Vertragsbeendigung unfertige Werk keiner Abnahme bedarf, um die Vergütung fällig werden lassen, aufgegeben und vertritt nunmehr die Auffassung, dass jedenfalls grundsätzlich auch nach Kündigung eines Bauvertrages die Werklohnforderung erst mit Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig werde.
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Der Beklagten kann zugestanden werden, dass bei der Auslegung von Prozesserklärungen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Partei mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.102006, V ZB 91/06, NJW 2007, 769f).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ZR 150/93

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten gegen einen in erster Instanz zuerkannten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Die Überwälzung eines solchen abtrennbaren Teil des Streitstoffs setzt die Einlegung eines Rechtsmittels (oder eines Anschlussrechtsmittels) durch die beschwerte Partei voraus (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.11.1989, V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 449; Urteil vom 26.10.1994, VIII ZR 150/93, NJW-RR 1995, 240, 242).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Wie vom BGH in der o.a. angeführten Entscheidung (ebenso BGH, Urteil vom 11.05.1995, I ZR 86/03, NJW-RR 1995, 1119, 1120 unter III.; auch BVerwG, Beschluss vom 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58) betont worden ist, muss aus dem Schriftsatz - der Berufungserwiderung - zweifelsfrei hervorgehen, dass der Rechtsmittelbeklagte sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte nicht verpflichtet gesehen, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5, 6 /95, NJW-RR 1996, 572f).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Beim Auftreten von Mängeln ist es eine typische, unmittelbare Folge, einen Gutachter mit der Feststellung von deren Ursache und Ausmaß zu beauftragen, um Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu verlangen (vgl BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027).
  • BVerwG, 05.09.1994 - 11 B 78.94

    Erkennbarkeit einer unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Wie vom BGH in der o.a. angeführten Entscheidung (ebenso BGH, Urteil vom 11.05.1995, I ZR 86/03, NJW-RR 1995, 1119, 1120 unter III.; auch BVerwG, Beschluss vom 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58) betont worden ist, muss aus dem Schriftsatz - der Berufungserwiderung - zweifelsfrei hervorgehen, dass der Rechtsmittelbeklagte sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Der Unterschied zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlichen Gutachten in einem selbständigen Beweisverfahren ist beweismäßig nicht so erheblich, dass eine Partei grundsätzlich verpflichtet wäre, anstelle der Einholung eines Privatgutachtens ein selbständiges Beweisverfahren anzustrengen, zumal sich später das Gericht der Hauptsache immer - wie auch hier erfolgt - mit dem Ergebnis eines Privatgutachtens im Einzelnen auseinandersetzen muss und auch die Kosten der beiden Sicherungsmittel sich regelmäßig nicht erheblich unterscheiden (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 150, Rn 162 mwN in Fn 73; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009, 5 U 92/07, BauR 2010, 232; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95, BauR 1995, 883; Zöller-Greger, a.a.O., § 402, Rn 2/3/6c mwN).
  • OLG Köln, 06.08.2020 - 24 U 29/16

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Mehrkosten und Minderkosten; Anforderungen an

    Beim Auftreten von Mängeln ist es eine typische, unmittelbare Folge, einen Gutachter mit der Feststellung von deren Ursache und Ausmaß zu beauftragen, um Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu verlangen (OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2009 - 5 U 92/07, BeckRS 2009, 27110).
  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Grundsätzlich sind die Kosten von Sachverständigengutachten erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung erforderlich war, um dem Auftraggeber über die eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009, Az. 5 U 92/07, Tz. 97 (juris).
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