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   OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-3 Wx 43/13   

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https://dejure.org/2013,13429
OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - I-3 Wx 43/13 (https://dejure.org/2013,13429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2013 - I-3 Wx 43/13 (https://dejure.org/2013,13429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - I-3 Wx 43/13 (https://dejure.org/2013,13429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung oder Ausschluss von Minderheitenrechten in der Satzung eines eingetragenen Vereins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 56 ff.; BGB § 60
    Beschränkung oder Ausschluss von Minderheitenrechten in der Satzung eines eingetragenen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 04.02.2020 - 31 Wx 371/19

    Verein: Erschwerte Voraussetzungen der Satzungsänderung; faktische

    Auch wenn somit der Beschluss der Mitgliederversammlung nur insoweit gegen die geltenden Satzungsregelungen verstößt, als er auf eine Änderung der §§ 1, 2, 3, 4 und 18 Ziff. 7 gerichtet ist, hat dies die Unwirksamkeit des ganzen Satzungsneufassungsbeschlusses zur Folge, sodass der Beschwerdeführer darauf verwiesen ist, die geänderte Satzung im Einklang mit dem materiellen Vereinsrecht insgesamt neu zu beschließen und in einer neuen Anmeldung zur Eintragung vorzulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2013 - I-3 Wx 43/13, npoR 2013, 157; vgl. auch Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 60 BGB, Rn. 4).
  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20

    Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung

    Im Übrigen wird aber ein weitergehendes Prüfungsrecht dahin vertreten, dass Gründe für die Zurückweisung der Vereinsanmeldung neben einer Verletzung der in den §§ 56-59 BGB genannten Bestimmungen auch sämtliche sonstigen Verletzungen zwingenden öffentlichen und privaten Vereinsrechts sein können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2013 - I-3 Wx 43/13 -, juris Rdn. 14 - zur Ersteintragung. OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 12 W 882/15 -, juris Rdn. 40 - zur Satzungsänderung: Erman/Westermann, BGB, 15. Aufl., § 60 Rdn. 2 jurisPK-BGB/Otto, Stand: 1. Mai 2020, § 60 Rdn. 2; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 60 Rdn. 1; unklar BeckOK-BGB/Schöpflin, Stand: 1. Mai 2020, § 60 Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 3 Wx 134/21

    Die Abgrenzung zwischen einem Antrag auf Satzungsänderung und einem Änderungs-

    Der dabei maßgebliche Prüfungsrahmen für das Registergericht ist im einzelnen umstritten: der Senat hat bereits in der Vergangenheit entschieden (BeckRS 2013, 10294), dass der Änderungsbeschluss im Einklang mit sämtlichen Bestimmungen zwingenden öffentlichen und privaten Vereinsrechts stehen muss.
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