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   OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - VI-U (Kart) 36/02   

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https://dejure.org/2006,22582
OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - VI-U (Kart) 36/02 (https://dejure.org/2006,22582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2006 - VI-U (Kart) 36/02 (https://dejure.org/2006,22582)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - VI-U (Kart) 36/02 (https://dejure.org/2006,22582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten der Deckungsbeschaffung in Folge einer Verzögerung der Lieferung von Notebooks; Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Nebenpflichtverletzung; Erfüllungspflichten eines Kaufvetrages und Pflicht zur Beseitigung etwaiger Hindernisse; ...

  • Judicialis

    BGB § 247 Abs. 1 n.F.; ; BGB § ... 254 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 295; ; BGB § 296; ; BGB § 304; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 440 Abs. 1; ; VgV § 13 Satz 4; ; DÜG § 1; ; ZPO § 318; ; GWB § 97 Abs. 5; ; VOL/A § 25 Nr. 3

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378; NJW 1984, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94

    Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen muss eindeutig kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht mitentschieden worden ist (BGH NJW-RR 1996, 700, 701; BGH NJW-RR 1987, 1277, 1278; BGHZ 141, 136; BGHZ 110, 202; Leipold in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl.; § 304 Rn. 15; Musielak in MünchKomm, ZPO, § 204 Rn. 17).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378; NJW 1984, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Es gilt der Grundsatz, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat, sondern nur solche Kosten, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 350; BGHZ 66, 182, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378; NJW 1984, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).
  • BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98

    Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Zwar können die zum Anspruchsgrund gehörenden Fragen des Mitverschuldens auch im Nachverfahren über die Anspruchshöhe geprüft werden, wenn sie nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen und die Entscheidung hierüber - entweder im Tenor oder in den Urteilsgründen - ausdrücklich dem Betragsverfahren vorbehalten worden ist (BGHZ 110, 196, 202; BGHZ 141, 129, 136; Vollkommer in Zöller, aaO., § 304 Rn. 18).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378; NJW 1984, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Februar 2005 (Az.: KZR 36/03) zurückgewiesen.
  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (statt aller BGHZ 126, 131, 133 f.; Heinrichs in Palandt, BGB, 61. Aufl., § 325 Rn. 12).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U (Kart) 36/02
    Zwar können die zum Anspruchsgrund gehörenden Fragen des Mitverschuldens auch im Nachverfahren über die Anspruchshöhe geprüft werden, wenn sie nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen und die Entscheidung hierüber - entweder im Tenor oder in den Urteilsgründen - ausdrücklich dem Betragsverfahren vorbehalten worden ist (BGHZ 110, 196, 202; BGHZ 141, 129, 136; Vollkommer in Zöller, aaO., § 304 Rn. 18).
  • BGH, 03.04.1987 - V ZR 35/86

    Grundurteil - Vorabentscheidung

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