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OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - VI-U Kart 36/02 |
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Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Kaufvertrag
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Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Kaufvertrag
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- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378 ; NJW 1984, 230 ; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98
Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Zwar können die zum Anspruchsgrund gehörenden Fragen des Mitverschuldens auch im Nachverfahren über die Anspruchshöhe geprüft werden, wenn sie nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen und die Entscheidung hierüber - entweder im Tenor oder in den Urteilsgründen - ausdrücklich dem Betragsverfahren vorbehalten worden ist (BGHZ 110, 196, 202; BGHZ 141, 129, 136;… Vollkommer in Zöller, aaO., § 304 Rn. 18). - BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93
Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (statt aller BGHZ 126, 131, 133 f.;… Heinrichs in Palandt, BGB , 61. Aufl., § 325 Rn. 12).
- BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378 ; NJW 1984, 230 ; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378 ; NJW 1984, 230 ; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94
Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen muss eindeutig kenntlich gemacht werden, über welche Punkte, die den Grund der Haftung betreffen, im Urteil nicht mitentschieden worden ist (BGH NJW-RR 1996, 700, 701; BGH NJW-RR 1987, 1277, 1278; BGHZ 141, 136; BGHZ 110, 202;… Leipold in Stein-Jonas, ZPO , 21. Aufl.;… § 304 Rn. 15;… Musielak in MünchKomm, ZPO , § 204 Rn. 17). - BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03
Ausschreibungsgewinnerin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Februar 2005 (Az.: KZR 36/03) zurückgewiesen. - BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Anrechenbar sind demnach nur solche Vorteile, die mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang stehen, so dass Schaden und Vorteil bei wertender Betrachtung gewissermaßen zu einer Rechnungseinheit verbunden sind (vgl. zu allem: BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378 ; NJW 1984, 230 ; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88
Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Zwar können die zum Anspruchsgrund gehörenden Fragen des Mitverschuldens auch im Nachverfahren über die Anspruchshöhe geprüft werden, wenn sie nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen und die Entscheidung hierüber - entweder im Tenor oder in den Urteilsgründen - ausdrücklich dem Betragsverfahren vorbehalten worden ist (BGHZ 110, 196, 202; BGHZ 141, 129, 136;… Vollkommer in Zöller, aaO., § 304 Rn. 18). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - U Kart 36/02
Es gilt der Grundsatz, dass der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen hat, sondern nur solche Kosten, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 350; BGHZ 66, 182, 192 m.w.Nachw.). - BGH, 03.04.1987 - V ZR 35/86
Grundurteil - Vorabentscheidung