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   OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-10 U 16/07   

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https://dejure.org/2007,7181
OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-10 U 16/07 (https://dejure.org/2007,7181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2007 - I-10 U 16/07 (https://dejure.org/2007,7181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - I-10 U 16/07 (https://dejure.org/2007,7181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Mieters wegen sonstiger Verwendungen aus berechtigter GoA; Anspruch eines Geschäftsführers auf Erstattung seiner Aufwendungen bei schuldloser falscher Beurteilung des Interesses und des Willens des Geschäftsherrn

  • Judicialis

    BGB § 538 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 547 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 670; ; BGB § 679; ; BGB § 683; ; BGB § 812

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch des Mieters wegen sonstiger Verwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatzansprüche des Mieters für Mängelbeseitigungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Mängelbeseitigungsmaßnahmen (IMR 2007, 352)

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 10 U 16/07
    Voraussetzung für einen Ersatzanspruch wegen sonstiger Verwendungen aus berechtigter Geschäftsführung ist danach, dass der Zeuge Dr. B. mit Fremdgeschäftsführerwillen, d.h. zumindest auch für den Vermieter und um der Sache willen, tätig geworden ist und die Baumaßnahmen dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Beklagten entsprochen haben oder von ihm nachträglich genehmigt worden sind (BGH, NZM 1999, 19; Staudinger-Emmerich, BGB, 13. Bearb. 1995, § 547 Rdnrn. 31, 32f.; Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- u. Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnrn. 1240ff.).
  • KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 9. und 10. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 173/05 und vom 12. November 2007 - 10 U 16/07) braucht es die Klägerin nicht hinzunehmen, dass ohne einen konkreten Anlass über ihre Persönlichkeit und ihr Privatleben berichtet wird.
  • KG, 27.08.2008 - 10 U 209/07
    muss es nach der Rechtsprechung der Pressesenate des Kammergerichts nicht hinnehmen, dass ohne einen konkreten Anlass über ihre Persönlichkeit und ihr Privatleben berichtet wird ( Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 173/05, vom 18. Juli 2008 - 9 U 130/07 und vom 12. November 2007 - 10 U 16/07 ).
  • LG Essen, 09.05.2017 - 12 O 185/16

    Zur beruflichen Prognosebildung bei einem schwer unfallverletzten Kind

    Ob und inwieweit eine Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur auf dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH, MDR 199, 696; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 741).
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