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OLG Düsseldorf, 28.07.1994 - 10 U 219/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535; BGB § 538; BGB § 540; BGB § 242; BGB § 823; HpflG § 2
Versicherungsabrede als Anzeichen für Haftungsausschluß zugunsten des Vermieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 535 ff. § 538 § 540 § 242 § 823; HPflG § 2
Haftungsausschluß zugunsten des Vermieters bei vertraglicher Verpflichtung des Mieters zur umfassenden Versicherung gegen Schäden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietvertrag; Abrede; Haftungsausscchluß; Vertragswidrig
Papierfundstellen
- VersR 1995, 55
- BB 1994, 2027
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.01.2001 - 19 U 112/00
Miet- & Raumrecht; Zulässigkeit eines individual-vertraglichen Ausschlusses der …
Angesichts der mit dem Alter des Mietgebäudes verbundenen Risiken einerseits und der vom Mieter (= Versicherungsnehmerin) durchgeführten Umbaumaßnahmen andererseits war eine Übernahme der Versicherungspflicht durch die Mieterin gerade angesichts der (zumindest) Gleichwertigkeit der Positionen der Mietvertragsparteien auch durchaus interessengerecht (siehe hierzu auch den ähnlich gelagerten Fall OLG Düsseldorf, VersR 1995, 55).