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   OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - I-3 Wx 203/03   

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https://dejure.org/2003,4128
OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - I-3 Wx 203/03 (https://dejure.org/2003,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2003 - I-3 Wx 203/03 (https://dejure.org/2003,4128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - I-3 Wx 203/03 (https://dejure.org/2003,4128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 880 Abs. 2 S. 1; 881; GBO § 19
    Umfang einer Vollzugsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassen einer Grundlagenurkunde zu einem Bauprojekt, in der die Einzelheiten zu dem Gesamtbauprojekt geregelt sind; Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf Duldung der Mitbenutzung von Abwasseranlagen ; Anspruch auf Eintragung der Rangrücktritte der Grundpfandrechte; ...

  • Judicialis

    GBO § 19; ; BGB § 880 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 881

  • rechtsportal.de

    GBO § 19; BGB § 880 Abs. 2 Satz 1; BGB § 881
    Auslegung einer Vollmachtserklärung an Mitarbeiter des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 99 (Leitsatz)

    GBO § 19; BGB §§ 880 Abs. 2 Satz 1, 881
    Zur Auslegung einer Vollmacht für Notariatsangestellte

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umfang einer Vollzugsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO § 19; BGB § 880 Abs. 2 S. 1 § 881
    Umfang der Mitarbeitern eines Notars im Rahmen des Grundbuchvollzuges erteilten Vollmacht

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 173/97

    Unterwerfungserklärung mit Ermächtigung zur Erteilung einer vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 3 Wx 203/03
    Bleibt danach die Reichweite einer Vollmacht zweifelhaft, so ist von ihrem geringeren, eindeutig festzustellenden Umfang auszugehen (BayObLG MittRhNotK 1996, 218, 219; Senat, OLGR 1998, 398, 399).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08

    Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung,

    Eine inhaltliche Beschränkung der Vollmacht ergibt sich hierbei aus deren Zweckmäßigkeit bzw. Dienlichkeit in Bezug auf das angestrebte Ziel (vgl. Senat RNotZ 2003, 520).
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