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   OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - I-5 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58607
OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - I-5 U 61/14 (https://dejure.org/2016,58607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Tätigkeit eines Architekten

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Tätigkeit eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt plant nur schleppend: Verzugskündigung setzt Nachfrist voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Architekt mit Schneckentempo? - Ungeduldiger Auftraggeber kündigt fristlos: Architekt hat Anspruch auf Honorar

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Sind über Gespräche mit Behörden Protokolle zu führen?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Pauschales Bestreiten der erbrachten Leistungen zum Zwecke der Honorarkürzung genügt nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Entwurfsplanung: "Variante" oder gesondert vergütungsfähige "Alternative"? (IBR 2017, 500)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt plant nur schleppend: Keine Verzugskündigung ohne Nachfristsetzung! (IBR 2017, 565)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 5 U 100/02

    Preisanpassungsklausel für Bauzeitverlängerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Erst wenn die Entwurfsplanung durch wiederholte Anpassung an die Wünsche des Bauherrn von diesem akzeptiert und somit als abgeschlossen angesehen werden kann, stellt es eine vergütungspflichtige Mehrfachleistung dar, wenn der Bauherrn dann erneute Änderungen von Gewicht verlangt (vgl. Senatsurteil vom 26.10.2006 - 5 U 100/02; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage Rdn. 1017 ff.).

    Unter dem Abschluss einer Planungsleistung oder eines entsprechenden Planungsabschnittes ist zu verstehen, dass sich die Vertragsparteien einig waren, dass das von ihnen einvernehmlich festgelegte Planungsziel insoweit erreicht war, also insbesondere den Vorgaben des Auftraggebers entsprach und hierauf nunmehr entweder der nächste Planungsschritt oder der Beginn der Ausführung des Bauvorhabens eingeleitet werden sollte (Senat, Urteil vom 26.10.2006 - 5 U 100/02; Werner/Pastor, a.a.O, Rdn. 1018).

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Allerdings kann eine Abrechnung im Einzelfall auch auf hiervon abweichenden Berechnungsmaßstäben beruhen, wobei es dann maßgeblich auf die im Einzelfall geschuldeten, aber nicht erbrachten Leistungen ankommt (BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 174/03 - IBR 2005, 1118).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Die anrechenbaren Kosten des Objekts werden durch den Vertragsgegenstand bestimmt und begrenzt (BGH, Urt. v. 12.01.2006 - VII ZR 2/04 -, NZBau 2006, 248).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 195/09

    Wirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Architekten: Überschreitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Änderungen der Planungen sind nur dann als Nachträge gesondert vergütungspflichtig, wenn es sich um "erneut beauftragte Grundleistungen" handelt (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O.' 12. Teil Rdn. 511; BGH BauR 2012, 975 ff.).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 91/97

    Kündigung des Architektenvertrages; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Allerdings ist eine Beendigung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich nur nach vorangegangener Fristsetzung zulässig (OLG Bremen, Urt. v. 05.05.2011 - 5 U 41/10; OLG Köln, IBR 2000, 34).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Sie hat nämlich die Prüfbarkeit nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung gerügt (vgl. BGH BauR 2004, 316; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Auflage, § 8 Rdn. 17).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.07.2016 - 5 U 73/14 - deutlich gemacht hat, enthält die Zahlenberechnung im Bauantrag regelmäßig keine für den Bauherrn bestimmte Willenserklärung (vgl. BGH MDR 2003, 738).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Liegt - wie hier - der Architektenrechnung zunächst die DIN 276 in der Fassung von 1993 zugrunde, so ist sie deshalb in aller Regel nicht prüffähig (vgl. BGH BauR 1998, 354; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 12. Teil Rdn. 278).
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 194/98

    Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsart zum Zeitpunkt der Kündigung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Zwar sind für die Berechnung des Honorars jeweils die Kostenermittlungsarten maßgebend, die in der jeweiligen Leistungsphase der HOAI dem Leistungsumfang entsprechen, der vertraglich vereinbart ist (vgl. BGH BauR 1999, 1467 ff).
  • OLG Köln, 29.07.2003 - 24 U 129/02

    Rücktritt statt Kündigung bei schleppender Planung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14
    Zwar kann ein Architektenvertrag auch ohne Vereinbarung vertraglicher Fristen aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt (OLG Köln, IBR 2004, 378).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

  • OLG Bremen, 05.05.2011 - 5 U 41/10

    Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Architekten-Honorars wegen

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 5 U 73/14

    Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4 HOAI bei überwiegender

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Der Kläger kann auch nicht aus gebührenrechtlichen Gründen gezwungen werden, nachträglich eine Kostenberechnung (siehe oben) oder einen Kostenanschlag zu erstellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 61/14).
  • OLG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 U 521/17

    Positive Vertragsverletzung, Schadensberechnung, Haftung des Architekten,

    Neben dem Oberlandesgericht Bamberg (vgl. Urt. v. 02.11.2011, 3 U 100/11), das vom Bundesgerichtshof aus anderen Gründen aufgehoben wurde, hält z.B. auch das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 19.01.1994 (12 U 152/93) einen Abzug von 2 % für geboten, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt sogar 2, 75 % für angemessen (vgl. Urt. v. 28.07.2016, I-5 U 61/14 Rn. 51 - juris).
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