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   OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20   

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https://dejure.org/2021,44937
OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20 (https://dejure.org/2021,44937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2021 - 3 Kart 5/20 (https://dejure.org/2021,44937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2021 - 3 Kart 5/20 (https://dejure.org/2021,44937)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur Kosten, die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenzen als beeinflussbare Kosten berücksichtigt worden sind, bei der Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ARegV als volatile Kosten behandelt. ...

  • rechtsportal.de

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Bundesnetzagentur Kosten, die im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenzen als beeinflussbare Kosten berücksichtigt worden sind, bei der Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ARegV als volatile Kosten behandelt. ...

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Verlustenergiekosten im Rahmen eines Regulierungskontos; Anpassung einer Erlösobergrenze; Besondere Rechtsnatur volatiler Kosten

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Verlustenergiekosten im Rahmen eines Regulierungskontos Beeinflussbare Kosten bei der Anpassung der Erlösobergrenze als volatile Kosten Besondere Rechtsnatur von volatilen Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 3 Kart 119/14

    Zulässigkeit einer Verpflichtungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beschwerdeführerin wies der Senat durch rechtskräftigen Beschluss vom 12.08.2015 (Az. VI-3 Kart 119/14 [V]) zurück.

    Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin es versäumt habe, in den Jahren 2014 bis 2016 die Anpassungen nach Maßgabe der Festlegung volatile Kosten Verlustenergie vorzunehmen, obwohl dies aus der rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 12.08.2015 (Az. VI-3 Kart 119/14 [V]) folge.

    Etwas anders folge auch nicht aus der Rechtskraft des im Verfahren VI-3 Kart 119/14 [V] ergangenen Senatsbeschlusses, da sich diese nur auf die Zurückweisung des Anspruchs auf Erlass einer Festlegung nach § 11 Abs. 2 ARegV, nach der die Kosten für Verlustenergie verfahrensreguliert wären, beziehe.

    Sie ist der Ansicht, die Beschwerde sei bereits unzulässig, da ihr die Rechtskraft des Beschlusses des erkennenden Senats vom 12.08.2015 (Az. VI-3 Kart 119/14 [V]) entgegenstehe.

    Da das vorliegende Beschwerdeverfahren das kontradiktorische Gegenteil dessen als Voraussetzung bzw. zum Gegenstand habe, was der erkennende Senat in dem Beschluss im Verfahren VI-3 Kart 119/14 [V] entschieden bzw. in den tragenden Gründen ausgeführt habe, sei die Beschwerde bereits unzulässig.

    Gegen einen Regelungswillen der Landesregulierungsbehörde, von der Festlegung volatile Kosten Verlustenergie bzw. dem Senatsbeschluss im Verfahren VI-3 Kart 119/14 [V] abzuweichen, spreche auch deren infolge des Zeitablaufs nicht mehr bestehende Zuständigkeit für den Regelungsbereich der Festlegung.

    Ihrer Zulässigkeit steht die Rechtskraft des Beschlusses des erkennenden Senats vom 12.08.2015 (VI-3 Kart 119/14 [V], BeckRS 2015, 16129) nicht entgegen.

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 12.08.2015 (a.a.O. Rn. 37 f.) entschieden, dass die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf eine Festlegung nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV hat, nach der die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie einer wirksamen Verfahrensregulierung gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 und 4 ARegV unterliegen.

    Dies folgt aus der bereits zitierten rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 12.08.2015 (a.a.O.), durch die bindend festgestellt ist, dass die Beschwerdeführerin dem personellen Anwendungs- und Geltungsbereich der adressatenbezogenen Festlegung volatile Kosten Verlustenergie unterfällt.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14

    Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    So hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass die Einstufung von Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbar im Rahmen einer bestandskräftigen Festlegung der Erlösobergrenzen nicht ohne förmliche Aufhebung bzw. Änderung des Bescheids erfolgen kann, da die Frage der Einstufung von Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbar bei der Festlegung der Erlösobergrenzen für die jeweilige Regulierungsperiode geprüft wird (Beschluss vom 11.11.2015, VI-3 Kart 118/14 [V] Rn. 87 f., juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 3 Kart 19/13

    Berücksichtigung volatiler Kosten im Rahmen der Anreizregulierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    Die erst nachträglich mit der Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts und Bergrechts vom 03.09.2010 eingeführten volatilen Kosten stellen vielmehr eine gemeinsame Untergruppe der beeinflussbaren oder vorübergehend nicht beeinflussbaren Kostenanteile dar (Säcker/Sasse in: BerlKomm-EnR, 4. Aufl., § 11 ARegV Rn. 94; Hummel in: Theobald/Kühling, Energierecht, 108. EL, § 11 ARegV Rn. 122; noch offengelassen durch Senat, Beschluss vom 13.11.2013, VI-3 Kart 19/13 [V] Rn. 33, juris).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    Die in der Anreizregulierung vorgesehenen Instrumente zur Berücksichtigung tatsächlicher Abweichungen von der im Rahmen des § 6 Abs. 2 ARegV verwendeten Datengrundlage wie die Anpassung der Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 ARegV und die Einstellung in das Regulierungskonto nach § 5 ARegV setzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze nach § 6 ARegV voraus und dienen im Grundsatz nicht der (wirtschaftlichen) Berichtigung einer fehlerhaften regulatorischen Kostenprüfung (BGH, Beschluss vom 28.6.2011, EnVR 48/10, BeckRS 2011, 18470 Rn. 13).
  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    Damit soll gewährleistet werden, dass der Effizienzgedanke der Anreizregulierung auch für volatile Kostenanteile unverändert gilt (BR-Drs. 312/10(B), S. 17; BGH, Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14 Rn. 19).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - 3 Kart 5/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die materielle Rechtskraft eines Urteils in einem späteren Rechtsstreit allerdings nur dann zur Unzulässigkeit der neuen Klage und deshalb zur Prozessabweisung, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BGH, Urteil vom 16.01.2008, XII ZR 216/05, Rn. 22, juris m.w.N.).
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