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   OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 U 12/93   

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https://dejure.org/1993,5972
OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 U 12/93 (https://dejure.org/1993,5972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1993 - 10 U 12/93 (https://dejure.org/1993,5972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 10 U 12/93 (https://dejure.org/1993,5972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1419 (Ls.)
  • WM 1994, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.07.1930 - VIII 332/30

    Schließt § 27 HGB. das Kündigungsrecht des Mietererben nach § 569 BGB. aus?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 U 12/93
    Abgesehen davon, daß der Erbe auch dann gemäß § 569 BGB das Mietverhältnis kündigen kann, wenn er das Handelsgeschäft des verstorbenen Mieters fortführt (vgl. Wolf/Eckert aaO. unter Hinweis auf RGZ 130, 52), war ausweislich des Mietvertrages auch nicht etwa die vom Beklagten erworbene GmbH, sondern die weitere Firma des Erblassers, die Firma Kurt S Atelier für Innenausstattung, als Mieterin der Räumlichkeiten aufgeführt.
  • KG, 09.01.2006 - 8 U 111/05

    Subjektive Unmöglichkeit: Rückgabe einer Mietsache und Vorenthalten der Mieträume

    Es wird die Auffassung vertreten, dass der Erbe auch durch Eintritt in ein Mietverhältnis eines Erblassers Nachlasserbenschulden begründet, wenn er von der Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung (§ 569 BGB a.F./§ 580 BGB n.F.) oder der frühestmöglichen Kündigung keinen Gebrauch macht, um das Vertragsverhältnis zum Zwecke der ungestörten Abwicklung des Nachlasses einstweilen fortzusetzen, wozu sichere Kenntnis von der Erbenstellung gehört (Münchener Kommentar/Marotzke, a.a.O., § 1967 BGB, Rdnr. 30; vgl. Soergel/Stein, BGB, 13. Auflage, § 1967 BGB, Rdnr. 2, 11; Erman/Schlüter, BGB, 3. Auflage, § 1967 BGB, Rdnr. 9; vgl. auch OLG Düsseldorf WuM 1994, 78).
  • AG Neuss, 01.08.2017 - 87 C 4393/16
    Wenn ein Erbe in Kenntnis seiner Erbenstellung die Frist des § 564 S. 2 BGB verstreichen lässt, ist darin ein rechtsgeschäftliches Handeln zu sehen, dass wiederum eine Nachlasserbenschulden begründet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1993, Az.: 10 U 12/93, juris-Rn. 7).
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